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Jagdschein Beantragen

Jagdschein in Baden-Württemberg beantragen: Behörde, Wege, Bearbeitungszeit.

Stand: 04. März 2026 · Quellen geprüft

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde (Landratsamt / Stadtverwaltung)
Abteilung
Untere Jagdbehörde

Zuständige Behörde in Baden-Württemberg

Die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung stellt Ihren Jagdschein in Baden-Württemberg aus. Sie wenden sich also immer an die Untere Jagdbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Welche Untere Jagdbehörde für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort in Baden-Württemberg ab. Informieren Sie sich vorab auf der Webseite Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde über die genauen Antragswege. Für Fragen zur Jägerprüfung erreichen Sie den Landesjagdverband telefonisch unter der Nummer (0711) 995899-80.

Antrag online oder vor Ort stellen

Sie können den Jagdschein in Baden-Württemberg auch online über das Landesportal service-bw beantragen. Den Online-Antrag finden Sie auf der Webseite https://service-bw.de, dem offiziellen Serviceportal des Landes. Für die Erstausstellung des Jagdscheins müssen Sie vorher die Jägerprüfung erfolgreich bestanden haben. Ohne eine bestandene Jägerprüfung kann die Untere Jagdbehörde Ihnen keinen Jagdschein ausstellen. Nutzen Sie den Online-Antrag auf service-bw, um den Jagdschein bequem von zu Hause aus zu beantragen.

Bearbeitungszeit und Vorlauf

Die Erstausstellung eines Jagdscheins in Baden-Württemberg dauert in der Regel bis zu 4 Wochen. Wenn Sie Ihren Jagdschein verlängern möchten, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel bis zu 2 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung Ihres Antrags auch 2 bis 3 Monate dauern. Reichen Sie Ihren Antrag auf den Jagdschein daher rechtzeitig vor dem gewünschten Starttermin bei der Behörde ein. Planen Sie bei einer Erstausstellung mindestens 4 Wochen Vorlauf ein, damit Sie den Jagdschein pünktlich erhalten.

Jagdscheinarten in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg können Sie zwischen drei Jagdscheinarten wählen:

  • Jahresjagdschein, gilt für ein ganzes Jagdjahr und eignet sich für alle, die regelmäßig jagen möchten
  • Tagesjagdschein, geeignet, wenn Sie nur an einzelnen Tagen an einer Jagd teilnehmen möchten
  • Jugendjagdschein, richtet sich an junge Menschen, die unter bestimmten Voraussetzungen an der Jagd teilnehmen dürfen

Gebühren und Jagdscheinarten

Die Gebühren für einen Jagdschein in Baden-Württemberg liegen insgesamt zwischen 77 EUR und 283 EUR. Die genaue Höhe der Gebühren hängt von Ihrem Landkreis ab, da die Verwaltungsgebühren dort unterschiedlich festgelegt werden. Je nach gewählter Jagdscheinart unterscheiden sich die Gebühren innerhalb der Spanne von 77 EUR bis 283 EUR. Prüfen Sie die genauen Beträge bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde oder im Landesportal service-bw. Vergleichen Sie vor der Antragstellung die Gebührenordnung Ihres Landkreises, um die genauen Kosten zu kennen.

Quellen

Jagdschein-Zeitplan

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