Zum Inhalt springen

Jagdschein Kosten

Jagdschein in Baden-Württemberg: Gebührenrahmen und Kostenhinweise.

Stand: 04. März 2026 · Quellen geprüft

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde (Landratsamt / Stadtverwaltung)
Abteilung
Untere Jagdbehörde
Jagdschein Kosten in Baden-Württemberg
Position Kosten
Gebühr 77 – 283 EUR

Gebühren im Überblick

Die Kosten für einen Jagdschein in Baden-Württemberg liegen insgesamt zwischen 77 EUR und 283 EUR. Dieser Gebührenrahmen von 77 bis 283 EUR umfasst die verschiedenen Jagdscheinarten und Gültigkeitszeiträume. Die tatsächliche Höhe Ihrer Gebühr hängt vom jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt in Baden-Württemberg ab. Neben der Verwaltungsgebühr fällt eine landesweit einheitliche Jagdabgabe an, die im Gesamtbetrag enthalten sein kann. Vergleichen Sie vor der Antragstellung die Gebühren bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde, da diese deutlich variieren können.

Jagdscheinarten und ihre Kosten

In Baden-Württemberg gibt es drei Arten von Jagdscheinen: den Jahresjagdschein, den Tagesjagdschein und den Jugendjagdschein. Der Jahresjagdschein gilt für ein ganzes Jagdjahr und eignet sich für Jäger, die regelmäßig auf die Jagd gehen. Den Tagesjagdschein können Sie für einzelne Jagdtage beantragen, wenn Sie nur gelegentlich jagen möchten. Der Jugendjagdschein richtet sich an junge Menschen, die unter bestimmten Voraussetzungen an der Jagd teilnehmen dürfen. Wählen Sie die passende Jagdscheinart je nach Ihrem Bedarf und informieren Sie sich über die jeweiligen Gebühren.

Antragstellung und Bearbeitung

Sie können den Jagdschein in Baden-Württemberg auch online über das Landesportal service-bw beantragen. Den Online-Antrag finden Sie auf der Webseite https://service-bw.de, dem zentralen Serviceportal des Landes. Für die Erstausstellung des Jagdscheins müssen Sie vorher die Jägerprüfung erfolgreich bestanden haben. Die Erstausstellung eines Jagdscheins in Baden-Württemberg dauert in der Regel bis zu 4 Wochen bei der Behörde. Eine Verlängerung Ihres bestehenden Jagdscheins bearbeitet die Untere Jagdbehörde in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

Checkliste für Ihre Kostenplanung

Beachten Sie folgende Punkte, bevor Sie Ihren Jagdschein beantragen:

  • Gebührenrahmen von 77 bis 283 EUR je nach Jagdscheinart und Landkreis
  • Verwaltungsgebühren werden von den einzelnen Stadt- und Landkreisen unterschiedlich festgelegt
  • Landesweit einheitliche Jagdabgabe zusätzlich zur Verwaltungsgebühr
  • Gebühren vorab bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde prüfen
  • Genaue Beträge und Antragswege auf dem Landesportal oder der Behördenseite einsehen
  • Kosten für Jahresjagdschein, Tagesjagdschein und Jugendjagdschein vergleichen

Zuständige Behörde und Kontakt

Die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung stellt den Jagdschein in Baden-Württemberg aus. Je nach Ihrem Wohnort ist das zuständige Landratsamt oder die Stadtverwaltung Ihre Anlaufstelle für den Jagdschein. Für Fragen zur Jägerprüfung erreichen Sie den Landesjagdverband telefonisch unter der Nummer (0711) 995899-80. Rufen Sie bei dringenden Fragen zur Antragstellung direkt bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde vor Ort an. Weitere Informationen zum Jagdschein in Baden-Württemberg finden Sie auf der Webseite https://www.baden-wuerttemberg.de.

Quellen

Jagdschein-Zeitplan

Berechnen Sie den Zeitplan für Ihren Jagdschein.

Zum Rechner →