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Jagdschein Beantragen

Jagdschein in Bayern beantragen: Behörde, Wege, Bearbeitungszeit.

Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Landratsamt oder Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt)
Abteilung
Untere Jagdbehörde

Zuständige Behörde

Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Landratsamt oder Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt)

Die zuständige untere Jagdbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. Ihre zuständige Behörde finden Sie über das BayernPortal durch Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnorts.

Der Antrag läuft über die zuständige lokale Behörde, nicht bei einer zentralen Landesstelle.

Behörde finden

Mindestvoraussetzungen

  • Mindestalter nach Jagdscheinart
  • bestandene Jägerprüfung
  • persönliche Zuverlässigkeit und Eignung
  • gültige Jagdhaftpflichtversicherung

Schritt für Schritt zum Jagdschein

  1. Jagdschule finden und anmelden: Suchen Sie eine beim Landesjagdverband Bayern (LJV) registrierte und anerkannte Jagdschule, da eine Direktanmeldung zur Prüfung nicht möglich ist und nur von Jagdschulen gemeldete Teilnehmer zugelassen werden.
  2. Jagdliche Ausbildung absolvieren: Absolvieren Sie die theoretische und praktische jagdliche Ausbildung gemäß § 7 JFPO, einschließlich der Schießausbildung (Kugel und Schrot) sowie ggf. eines Fallenjagdlehrgangs oder Abgabe einer Verzichtserklärung.
  3. Zur Jägerprüfung anmelden: Reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular im Original mit allen erforderlichen Unterlagen und dem Nachweis der Prüfungsgebühr (280 €) spätestens vier Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin beim LMG in Landshut ein.
  4. Jägerprüfung ablegen: Legen Sie die Jägerprüfung in der vorgeschriebenen Reihenfolge ab: zuerst den schriftlichen Teil (100 Multiple-Choice-Fragen, 100 Minuten), dann den mündlichen Teil (6 Sachgebiete) und abschließend den praktischen Teil (Waffenhandhabung und Büchsenschießen auf 100 m).
  5. Jagdschein beantragen: Stellen Sie nach bestandener Prüfung bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt) einen Antrag auf Erteilung des Jagdscheins und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, darunter Jägerprüfungszeugnis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis und Passfotos.
  6. Jagdschein erhalten: Nach Prüfung der Unterlagen und Zahlung der Gebühr (z. B. 60 € für den Jahresjagdschein im Landkreis München) erhalten Sie Ihren Jagdschein; die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen.

Unterlagen

Erstantrag

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite), postalisch einzureichen
  • Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Tätigkeit im Forstdienst)

Bei Zuzug aus anderem Bundesland

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Jagdschein
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Jagdeinladung (nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands und Beantragung eines Tagesjagdscheins oder Falknertagesjagdscheins)
  • Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland (nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands und Beantragung eines Tagesjagdscheins oder Falknertagesjagdscheins)

Antragswege

Erstantrag

  • Online: verfügbar
  • Persönlich: Persönliche Vorsprache ist vielerorts möglich, wird aber meist nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten und auf Ausnahmefälle reduziert.
  • Post: Alle untersuchten Landratsämter akzeptieren die Übersendung des ausgefüllten Antragsformulars mit den erforderlichen Unterlagen per Post.

Verlängerung

  • Online: verfügbar
  • Persönlich: Persönliche Verlängerung während der Öffnungszeiten ist vielerorts möglich, wird aber meist nur nach Terminvereinbarung angeboten.
  • Post: Viele Landratsämter fordern ausdrücklich auf, Verlängerungsanträge mit ausgefülltem Formular, vorhandenem Jagdschein und Versicherungsbestätigung per Post einzureichen.

Bei Verlust

  • Persönlich (erforderlich): Bei Verlust unverzüglich mit der Unteren Jagdbehörde in Verbindung setzen. Bei Verlust oder Diebstahl ist zudem eine Anzeige bei der örtlichen Polizeiinspektion erforderlich.
  • Post: Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift kann schriftlich eingereicht werden; das spezifische Formular ist zu verwenden.

Bei Zuzug

  • Online: verfügbar
  • Persönlich: Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung möglich.
  • Post: Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen kann per Post eingereicht werden.

Online-Antrag

Bearbeitungszeit

Variiert je nach Behörde

Häufig gestellte Fragen

Wer ist in Bayern für die Abnahme der Jägerprüfung zuständig?

In Bayern liegt die Zuständigkeit für die Abnahme der Jäger- und Falknerprüfung zentral beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht (LMG), Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde, Röntgenstraße 1, 84030 Landshut. Dies ist seit der JFPO-Änderung zum 05.08.2024 ausdrücklich in § 1 JFPO geregelt. Eine Direktanmeldung ist nicht möglich; Prüfungsteilnehmer müssen von beim LJV registrierten und anerkannten Jagdschulen gemeldet werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheinantrags in Bayern?

Eine landesweit einheitliche Bearbeitungsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Bei Erstanträgen ist in der Praxis mit mehreren Wochen Bearbeitungsdauer zu rechnen; die Stadt München benötigt für die Ausstellung beispielsweise bis zu 4 Wochen. Bei reinen Verlängerungen ohne Unterbrechung kann die Bearbeitung kürzer sein, wird aber nicht verbindlich terminiert.

Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?

Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.

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