Jagdschein Beantragen
Jagdschein in Brandenburg beantragen: Behörde, Wege, Bearbeitungszeit.
Stand: 04. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt (zuständig für den Hauptwohnsitz)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
- Telefon
- 033205-21090
- info@ljv-brandenburg.de
Zuständige Behörde und Antragswege
Die Untere Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt stellt Ihren Jagdschein in Brandenburg aus. Zuständig ist immer die Untere Jagdbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz, nicht die Behörde am Jagdort. Für die Jägerprüfung in Brandenburg ist der Landesjagdverband Brandenburg als Prüfungsstelle verantwortlich. Je nach Landkreis können Sie Ihren Antrag per Post, persönlich, per E-Mail oder teilweise online einreichen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde nach den genauen Abgabewegen für Ihren Antrag.
So stellen Sie den Antrag
Für den Jagdschein in Brandenburg müssen Sie eine bestandene Jägerprüfung als Voraussetzung nachweisen. Die Jägerprüfung legen Sie beim Landesjagdverband Brandenburg ab, bevor Sie den Jagdschein beantragen können. Sie können Ihren bestehenden Jagdschein in Brandenburg verlängern lassen, eine Neubeantragung ist nicht immer nötig. Informieren Sie sich auf der Serviceseite des Landes Brandenburg über die aktuellen Antragsformulare und Unterlagen. Je nach Landkreis können Sie Unterlagen auch als eingescannte Dokumente per E-Mail an die Behörde senden.
Bearbeitungszeit und Fristen
Die Bearbeitungszeit für Ihren Jagdschein variiert je nach Unterer Jagdbehörde und den nötigen Zuverlässigkeitsprüfungen. Die elektronische Auskunft aus dem Bundeszentralregister dauert als Orientierung etwa 2 bis 4 Arbeitstage. Nach Abschluss aller Prüfungen können Sie mit der Ausstellung Ihres Jagdscheins frühestens nach 5 Arbeitstagen rechnen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern, zum Beispiel wenn die Waffenbehörden beteiligt sind. Reichen Sie Ihren Antrag daher möglichst frühzeitig ein, damit Sie den Jagdschein rechtzeitig vor Jagdbeginn erhalten.
Jagdscheinarten in Brandenburg
In Brandenburg stehen Ihnen verschiedene Jagdscheintypen zur Auswahl:
- Jahresjagdschein, gilt für ein ganzes Jagdjahr und eignet sich für regelmäßig jagende Personen
- Tagesjagdschein, für einen kürzeren Zeitraum, wenn Sie nur gelegentlich jagen möchten
- Jugendjagdschein, für jüngere Personen mit besonderen Regelungen für die Jagdausübung
Kosten und Kontakt
Die Verwaltungsgebühren für einen Jagdschein in Brandenburg liegen zwischen 10,00 EUR und 80,00 EUR pro Jagdjahr. Zusätzlich zur Verwaltungsgebühr müssen Sie eine gesetzliche Jagdabgabe an die zuständige Behörde entrichten. Die konkreten Gebühren unterscheiden sich je nach Unterer Jagdbehörde und der Art des beantragten Jagdscheins. Den Landesjagdverband Brandenburg erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 033205-21090 für Fragen zur Jägerprüfung. Wenden Sie sich bei Fragen zum Antrag direkt an die Untere Jagdbehörde Ihres Landkreises in Brandenburg.
Quellen
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