Jagdschein Jägerprüfung
Jägerprüfung in Brandenburg: Einordnung, Kontakt und Hinweise.
Stand: 04. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt (zuständig für den Hauptwohnsitz)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
- Telefon
- 033205-21090
- info@ljv-brandenburg.de
Jägerprüfung in Brandenburg
Für den Jagdschein in Brandenburg müssen Sie eine Jägerprüfung erfolgreich bestehen, bevor Sie den Antrag stellen. Ohne eine bestandene Jägerprüfung können Sie in Brandenburg keinen regulären Jagdschein von der Behörde erhalten. Für die Jägerprüfung in Brandenburg ist der Landesjagdverband Brandenburg als Prüfungsstelle zuständig. Melden Sie sich frühzeitig zur Jägerprüfung an, damit Sie Ihren Jagdschein rechtzeitig beantragen können. Den Landesjagdverband Brandenburg erreichen Sie telefonisch unter 033205-21090 für Fragen zur Jägerprüfung.
Zuständige Behörde und Kontakt
Die Untere Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt ist für Ihren Jagdschein in Brandenburg zuständig. Sie wenden sich immer an die Untere Jagdbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz, nicht an eine andere Stelle. Diese Behörde stellt Ihren Jagdschein aus und prüft alle notwendigen Unterlagen für die Erteilung. Finden Sie Ihre zuständige Untere Jagdbehörde über das Serviceportal des Landes Brandenburg im Internet. Der Landesjagdverband Brandenburg befindet sich in Michendorf und ist Ihr Ansprechpartner für die Jägerprüfung.
Arten von Jagdscheinen
In Brandenburg können Sie zwischen einem Jahresjagdschein, einem Tagesjagdschein und einem Jugendjagdschein wählen. Der Jahresjagdschein gilt für ein ganzes Jagdjahr und eignet sich für regelmäßig jagende Personen. Den Tagesjagdschein beantragen Sie, wenn Sie nur für einen kurzen Zeitraum in Brandenburg jagen möchten. Der Jugendjagdschein richtet sich an junge Menschen, die unter bestimmten Voraussetzungen an der Jagd teilnehmen dürfen. Ihren Jagdschein in Brandenburg können Sie nach Ablauf der Gültigkeit bei der Unteren Jagdbehörde verlängern lassen.
Kosten und Gebühren im Überblick
Die wichtigsten Kostenpunkte für Ihren Jagdschein in Brandenburg:
- Verwaltungsgebühren zwischen 10,00 EUR und 80,00 EUR pro Jagdjahr
- Zusätzliche gesetzliche Jagdabgabe an das Land Brandenburg
- Genaue Höhe abhängig von der Art des Jagdscheins und der zuständigen Unteren Jagdbehörde
- Gebühren können je nach Landkreis oder kreisfreier Stadt unterschiedlich ausfallen
- Vorab bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde nach den konkreten Kosten erkundigen
Bearbeitungszeit und Planung
Die Bearbeitungszeit für Ihren Jagdschein variiert je nach Unterer Jagdbehörde und den notwendigen Zuverlässigkeitsprüfungen. Die elektronische Auskunft aus dem Bundeszentralregister dauert als Orientierung etwa 2 bis 4 Arbeitstage. Die Ausstellung Ihres Jagdscheins ist frühestens nach 5 Arbeitstagen ab Antragstellung bei der Behörde möglich. In Einzelfällen kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern, zum Beispiel bei Rückfragen der Waffenbehörden. Stellen Sie Ihren Antrag möglichst früh, damit Sie Ihren Jagdschein rechtzeitig vor dem geplanten Jagdbeginn erhalten.
Quellen
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