Jagdschein Verlängern
Jagdschein in Brandenburg verlängern: Ablauf und Bearbeitungszeit.
Stand: 04. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt (zuständig für den Hauptwohnsitz)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
- Telefon
- 033205-21090
- info@ljv-brandenburg.de
Zuständige Behörde
Die Untere Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt ist für Ihren Jagdschein in Brandenburg zuständig. Die zuständige Behörde richtet sich immer nach Ihrem Hauptwohnsitz, nicht nach dem Ort der Jagdausübung. Die Untere Jagdbehörde stellt Ihren Jagdschein aus und kümmert sich um die Verlängerung in Brandenburg. In Brandenburg gibt es mehrere Untere Jagdbehörden, zum Beispiel in den Landkreisen Prignitz oder Potsdam-Mittelmark. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Unteren Jagdbehörde vor Ort nach den genauen Öffnungszeiten und Abgabewegen.
Kosten und Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für die Verlängerung Ihres Jagdscheins in Brandenburg liegt zwischen 10,00 EUR und 80,00 EUR. Diese Gebührenspanne gilt landesweit pro Jagdjahr und hängt von der Art des Jagdscheins ab. Sie können in Brandenburg einen Jahresjagdschein, einen Tagesjagdschein oder einen Jugendjagdschein verlängern lassen. Zusätzlich zur Verwaltungsgebühr fällt eine gesetzliche Jagdabgabe an, die Sie ebenfalls bezahlen müssen. Die konkreten Gebühren können je nach Unterer Jagdbehörde und Jagdscheinart innerhalb des Rahmens unterschiedlich ausfallen.
Bearbeitungszeit und Vorlauf
Die Bearbeitungszeit für Ihren Jagdschein variiert je nach Unterer Jagdbehörde und den notwendigen Zuverlässigkeitsprüfungen. Die elektronische Auskunft aus dem Bundeszentralregister dauert in der Regel 2 bis 4 Arbeitstage. Nach Eingang aller Unterlagen kann die Untere Jagdbehörde Ihren Jagdschein frühestens nach 5 Arbeitstagen ausstellen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern, zum Beispiel wenn die Waffenbehörde beteiligt ist. Stellen Sie Ihren Antrag auf Verlängerung rechtzeitig, damit Sie Ihren Jagdschein ohne Unterbrechung nutzen können.
Antrag Schritt für Schritt
So gehen Sie bei der Verlängerung Ihres Jagdscheins in Brandenburg vor:
- Bestandene Jägerprüfung sicherstellen, die der Landesjagdverband Brandenburg abnimmt
- Bei der Unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes nach akzeptierten Abgabewegen erkundigen
- Antrag auf Verlängerung per Post, persönlich oder teilweise per E-Mail mit eingescannten Unterlagen einreichen
- Verwaltungsgebühr und gesetzliche Jagdabgabe bezahlen
- Bearbeitung und Zuverlässigkeitsprüfung abwarten
- Verlängerten Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde abholen
Kontakt und weitere Informationen
Den Landesjagdverband Brandenburg erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 033205-21090 für Fragen zur Jägerprüfung. Per E-Mail können Sie den Landesjagdverband Brandenburg unter der Adresse info@ljv-brandenburg.de kontaktieren. Wichtig: Der Landesjagdverband Brandenburg ist für die Jägerprüfung zuständig, nicht für die Ausstellung des Jagdscheins. Wenden Sie sich für die Verlängerung Ihres Jagdscheins direkt an die Untere Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Auf der Serviceseite des Landes Brandenburg unter service.brandenburg.de finden Sie Adressen aller Unteren Jagdbehörden.
Quellen
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