Jagdschein Kosten
Jagdschein in Hessen: Gebührenrahmen und Kostenhinweise.
Stand: 04. März 2026 · Redaktionell geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt am Hauptwohnsitz
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
- Telefon
- (0561) 106-0
| Position | Kosten |
|---|---|
| Gebühr | 30 – 190 EUR |
Gebühren im Überblick
Die Gebühren für einen Jagdschein in Hessen liegen je nach Art zwischen 30 EUR und 190 EUR. Ein Tagesjagdschein kostet etwa 30 EUR und ist damit die günstigste Variante unter den verschiedenen Jagdscheinarten. Für einen Dreijahresjagdschein müssen Sie mit Kosten von etwa 190 EUR inklusive der Jagdabgabe rechnen. Die genannten Gebühren sind landesweite Mindest-Sätze und können je nach Landkreis in Hessen etwas abweichen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde nach den genauen Gebühren für Ihren gewünschten Jagdschein.
Bearbeitungszeit und Vorlauf
Die Ersterteilung eines Jagdscheins in Hessen dauert in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen. Bei einer Verlängerung kann die Bearbeitung wegen der Zuverlässigkeitsprüfungen bis zu 3 Monate dauern. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung einschließlich der Verfassungsschutzabfrage kann die Bearbeitungszeit deutlich verlängern. Stellen Sie Ihren Antrag auf Verlängerung rechtzeitig, damit Sie vor Ablauf Ihres Jagdscheins eine Antwort erhalten. Planen Sie bei einer Ersterteilung mindestens 6 Wochen Vorlauf ein, um genügend Zeit für die Bearbeitung zu haben.
Jagdscheinarten in Hessen
In Hessen können Sie zwischen drei Jagdscheinarten wählen: dem Jahresjagdschein, dem Tagesjagdschein und dem Jugendjagdschein. Der Jahresjagdschein ist die gängigste Variante und berechtigt Sie für ein ganzes Jahr zur Jagdausübung. Der Tagesjagdschein eignet sich für Jäger, die nur an einzelnen Tagen auf die Jagd gehen möchten. Der Jugendjagdschein richtet sich an junge Jäger und unterliegt besonderen Regelungen bei der Jagdausübung. Überlegen Sie vor der Antragstellung, welche Jagdscheinart am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Jagdpraxis passt.
Antrag und Zuständigkeit im Überblick
So beantragen Sie Ihren Jagdschein in Hessen:
- Jägerprüfung erfolgreich bestehen
- Zuständige Untere Jagdbehörde am Hauptwohnsitz ermitteln
- Antrag online über verwaltungsportal.hessen.de einreichen
- Bearbeitung abwarten (Ersterteilung etwa 4 bis 6 Wochen)
- Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf des bestehenden Jagdscheins beantragen
- Bei Rückfragen das Regierungspräsidium Kassel unter (0561) 106-0 kontaktieren
Kontakt und weitere Informationen
Die Untere Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt an Ihrem Hauptwohnsitz stellt den Jagdschein aus. Für Fragen zur Jägerprüfung und zum Jagdschein erreichen Sie die zuständige Stelle telefonisch unter (0561) 106-0. Sie können Ihre Fragen auch per E-Mail an forstenundjagd@rpks.hessen.de senden und erhalten dort Auskunft. Weitere Informationen zur Jägerprüfung finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter rp-kassel.hessen.de. Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde finden Sie auf der Internetseite Ihres Landkreises in Hessen.
Quellen
Berechnen Sie die Kosten für Ihren Jagdschein.
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