Jagdschein Jägerprüfung
Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern: Einordnung, Kontakt und Hinweise.
Stand: 04. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt des Wohnsitzes
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Die Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern
Für den Jagdschein in Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie eine Jägerprüfung erfolgreich bestehen. Die Jägerprüfung ist eine gesetzliche Voraussetzung, ohne die Sie keinen Jagdschein erhalten können. Bereiten Sie sich gründlich auf die Jägerprüfung vor und informieren Sie sich frühzeitig über die Prüfungstermine bei Ihrer Behörde. Wenden Sie sich bei Fragen zur Jägerprüfung direkt an die Untere Jagdbehörde an Ihrem Wohnsitz. Nach bestandener Prüfung können Sie zwischen einem Jahresjagdschein, einem Tagesjagdschein und einem Jugendjagdschein wählen.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren für den Jagdschein in Mecklenburg-Vorpommern liegen zwischen 5 EUR und 550 EUR. Die genaue Höhe der Gebühr hängt von der Art des Jagdscheins und der jeweiligen Leistung der Behörde ab. Zusätzlich zur Jagdscheingebühr kann die Behörde eine landesrechtliche Jagdabgabe erheben, die bis zum Doppelten der Gebühr betragen kann. Die Gebühren richten sich nach der Jagdgebührenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und gelten landesweit einheitlich. Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Unteren Jagdbehörde nach den genauen Kosten für Ihren gewünschten Jagdschein.
Antragstellung und Bearbeitung
Sie können den Jagdschein in Mecklenburg-Vorpommern auch online über das Serviceportal des Landes beantragen. Das Online-Portal für die Antragstellung finden Sie unter der Adresse https://www.mv-serviceportal.de/ im Internet. Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich bei der Unteren Jagdbehörde Ihres Wohnsitz-Landkreises einreichen. Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob alle erforderlichen Unterlagen wie Prüfungszeugnis und Versicherungsnachweis vorliegen. Stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig, damit Sie den Jagdschein rechtzeitig vor Ihrem geplanten Jagdtermin erhalten.
Arten des Jagdscheins im Überblick
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es drei Arten von Jagdscheinen, die Sie bei der Unteren Jagdbehörde beantragen können:
- Der Jahresjagdschein gilt für ein ganzes Jahr und eignet sich für Jäger, die regelmäßig auf die Jagd gehen möchten
- Den Tagesjagdschein können Sie nutzen, wenn Sie nur an einzelnen Tagen an einer Jagd teilnehmen möchten
- Der Jugendjagdschein ermöglicht jungen Menschen die Teilnahme an der Jagd unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen
- Alle Jagdscheinarten können Sie nach Ablauf bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde verlängern lassen
Zuständige Behörde und Kontakt
Die Untere Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnsitzes stellt den Jagdschein aus. Diese Behörde ist in Mecklenburg-Vorpommern für alle Angelegenheiten rund um den Jagdschein zuständig. Die zuständige Stelle richtet sich immer nach dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in der Sie gemeldet sind. Formulare und Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Webseiten Ihres jeweiligen Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Weitere Informationen zum Jagdschein in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf dem Serviceportal unter https://www.mv-serviceportal.de/ im Internet.
Quellen
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