Jagdschein Beantragen
Jagdschein in Niedersachsen beantragen: Behörde, Wege, Bearbeitungszeit.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Zuständige Behörde
Untere Jagdbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt)
Die zuständige Untere Jagdbehörde richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Schritt für Schritt zum Jagdschein
- Jagdschule finden und anmelden: Suchen Sie eine beim Landesjägerverband Niedersachsen (LJV) registrierte und anerkannte Jagdschule, da in Niedersachsen nur Teilnehmer zugelassen werden, die von einer solchen Schule zur Prüfung gemeldet werden. Eine Direktanmeldung zur Prüfung ist nicht möglich.
- Jagdliche Ausbildung absolvieren: Absolvieren Sie den Jagdkurs bei der gewählten Jagdschule, der alle fünf Prüfungsfachgebiete sowie das jagdliche Schießen umfasst. Die Ausbildungsdauer variiert je nach Anbieter.
- Prüfungsanmeldung über die Jagdschule: Die Jagdschule meldet Sie bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde zur Jägerprüfung an. Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen (Personaldokumente, ggf. Führungszeugnis, Ausbildungsnachweise) bereit.
- Jägerprüfung ablegen: Legen Sie die Jägerprüfung in drei Teilen ab: jagdliches Schießen, schriftliche Prüfung (Multiple-Choice) und mündlich-praktische Prüfung vor einer Kommission unter Vorsitz des Kreisjägermeisters.
- Antrag auf Jagdschein stellen: Stellen Sie nach bestandener Prüfung den Antrag auf Erteilung des Jagdscheins bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde, online über das Niedersachsen Serviceportal, per Post oder persönlich. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Jägerprüfungszeugnis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis, Passfotos, Personalausweis) ein.
- Jagdschein erhalten: Nach Prüfung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie Ihren Jagdschein; in vielen Fällen ist eine persönliche Abholung erforderlich oder möglich.
Benötigte Unterlagen
Erstantrag
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
- Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
- Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Beschäftigung im Forstdienst)
Bei Zuzug aus anderem Bundesland
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Bisheriger Jagdschein
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Jägerprüfungszeugnis
- Ggf. Nachweis vergangener Meldeanschriften der letzten 10 Jahre
Antragswege
Erstantrag
- Online: verfügbar
- Persönlich: Persönliche Vorsprache oder Abholung nach Bewilligung ist in vielen Fällen erforderlich oder optional möglich; genaue Hinweise auf den Seiten der zuständigen Unteren Jagdbehörde.
- Post: Vollständig ausgefüllten Antrag mit Unterlagen per Post einreichen (empfohlen z.B. von Landkreis Celle und Landkreis Gifhorn). Passfotos und Jagdschein müssen postalisch eingereicht werden.
Verlängerung
- Online: verfügbar
- Persönlich: Persönliche Vorsprache oder Abholung nach Bewilligung ist in vielen Fällen möglich; Terminvereinbarung bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde empfohlen.
- Post: Vollständig ausgefüllten Verlängerungsantrag mit Unterlagen per Post einreichen; Jagdscheinheft und Passfotos müssen postalisch eingereicht werden.
Bei Verlust
- Persönlich (erforderlich): Bei Verlust oder Diebstahl ist die zuständige Untere Jagdbehörde zu informieren; diese stellt nach Prüfung eine Neuausfertigung aus.
- Post: Antrag auf Neuausfertigung kann ggf. postalisch eingereicht werden; Details bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde erfragen.
Bei Zuzug
- Online: verfügbar
- Persönlich: Persönliche Vorsprache bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des neuen Wohnortes möglich.
- Post: Antrag mit vollständigen Unterlagen kann per Post eingereicht werden.
Bearbeitungszeit
Variiert je nach Behörde
Häufig gestellte Fragen
Welche Besonderheit gilt bei der Anmeldung zur Jägerprüfung in Niedersachsen?
In Niedersachsen werden zur Jägerprüfung nur Prüfungsteilnehmer zugelassen, die von beim Landesjägerverband (LJV) registrierten und anerkannten Jagdschulen gemeldet werden. Eine eigene Direktanmeldung ist nicht möglich.
Was passiert, wenn der Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert wird?
Ein nicht rechtzeitig verlängerter Jagdschein kann dazu führen, dass das waffenrechtliche Bedürfnis entfällt, was im schlimmsten Fall zur Einziehung der Waffen und zum Verlust des Jagdrechts führen kann. Die Landesjägerschaft empfiehlt daher eine frühzeitige Antragstellung vor dem Ende des Jagdjahres (31. März).
Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?
Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.
Berechnen Sie den Zeitplan für Ihren Jagdschein.
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