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Jagdschein Beantragen

Jagdschein in Nordrhein-Westfalen beantragen: Behörde, Wege, Bearbeitungszeit.

Stand: 13. März 2026 · Automatisch erfasst

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde (Kreis- oder Stadtverwaltung)
Abteilung
Untere Jagdbehörde

Schritt für Schritt zum Jagdschein

  1. Jagdschule finden und anmelden: In NRW ist die Anmeldung zur Jägerprüfung nur über eine beim LJV registrierte und anerkannte Jagdschule möglich. Suchen Sie eine geeignete Jagdschule in Ihrer Region und melden Sie sich dort an.
  2. Jagdliche Ausbildung absolvieren: Absolvieren Sie die vollständige Jagdausbildung bei der Jagdschule, die alle Prüfungssachgebiete (Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffen, Recht, Wildbrethygiene) sowie praktische Übungen umfasst.
  3. Prüfungsanmeldung über die Jagdschule: Die Jagdschule meldet Sie spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde zur Jägerprüfung an. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis, Nachweis Übungsschießen, ggf. Einverständniserklärung bei Minderjährigen) fristgerecht ein.
  4. Jägerprüfung ablegen: Legen Sie die dreiteilige Jägerprüfung ab: schriftlicher Teil (in der letzten vollständigen Aprilwoche), Schießprüfung und mündlich-praktischer Teil. Bei Nichtbestehen eines Teils ist eine Nachprüfung frühestens nach drei Monaten möglich.
  5. Antrag auf Jagdschein stellen: Nach bestandener Prüfung stellen Sie bei der Unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes einen Antrag auf Erteilung des Jagdscheins. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein (Antrag, Jägerprüfungszeugnis, Personalausweis, Führungszeugnis, Versicherungsnachweis, Passfotos).
  6. Jagdschein persönlich abholen: Nach positiver Zuverlässigkeitsprüfung (Richtwert: 23 Wochen) holen Sie den Jagdschein persönlich bei der Unteren Jagdbehörde ab und entrichten die Verwaltungsgebühr.

Benötigte Unterlagen

Erstantrag

  • Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
  • Antrag auf Jagdschein (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite; postalisch einzureichen)
  • Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Studium der Forstwirtschaft)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Tätigkeit im Forstdienst)

Bei Zuzug aus anderem Bundesland

  • Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
  • Antrag auf Jagdschein (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bisheriger Jagdschein (sofern vorhanden)
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)

Antragswege

Erstantrag

  • Online: verfügbar
  • Persönlich (erforderlich): Persönliche Vorsprache ist nach Erlass des NRW-Umweltministeriums von 2002 grundsätzlich erforderlich. Der eigentliche Jagdschein wird nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt.
  • Post: Anträge können häufig zunächst per Post oder E-Mail eingereicht werden (z. B. Kreis Euskirchen, Kreis Gütersloh, Kreis Borken), um die Zuverlässigkeitsprüfung anzustoßen; die abschließende Erteilung erfolgt nach persönlicher Vorsprache.

Verlängerung

  • Online: verfügbar
  • Persönlich (erforderlich): Persönliche Vorsprache ist grundsätzlich erforderlich; viele Kommunen kombinieren dies mit einer Online-Vorprüfung und Terminvereinbarung.
  • Post: Anträge können häufig zunächst per Post oder E-Mail eingereicht werden (z. B. Rheinbach, Kreis Euskirchen, Kreis Gütersloh, Kreis Borken); die abschließende Verlängerung erfolgt nach persönlicher Vorsprache.

Bei Verlust

  • Persönlich (erforderlich): Zuständig ist die Untere Jagdbehörde des Wohnsitzes. Konkrete NRW-spezifische Merkblätter verweisen allgemein auf die persönliche Vorsprache bei der Unteren Jagdbehörde.

Bei Zuzug

  • Online: verfügbar
  • Persönlich (erforderlich): Nach Umzug in einen neuen Kreis ist ein neuer Antrag bei der Unteren Jagdbehörde des neuen Wohnsitzes zu stellen; persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Post: Antrag kann häufig zunächst per Post oder E-Mail eingereicht werden; die abschließende Erteilung erfolgt nach persönlicher Vorsprache.

Bearbeitungszeit

Variiert je nach Behörde

Häufig gestellte Fragen

Welche Besonderheit gilt bei der Anmeldung zur Jägerprüfung in Nordrhein-Westfalen?

In NRW werden zur Jägerprüfung nur Prüfungsteilnehmer zugelassen, die von beim Landesjagdverband (LJV) registrierten und anerkannten Jagdschulen gemeldet werden. Eine eigene Direktanmeldung ist nicht möglich. Der schriftliche Teil der Prüfung findet landesweit einheitlich am selben Tag in der letzten vollständigen Aprilwoche statt.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheins in NRW und wann sollte ich den Verlängerungsantrag stellen?

Mehrere Untere Jagdbehörden nennen als Richtwert 23 Wochen für Erstanträge. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems am 31.10.2024 kann es durch die nun verpflichtend über die Waffenbehörden der Kreispolizeibehörden durchzuführende Zuverlässigkeitsprüfung zu deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten kommen. Für zum 31.03. auslaufende Jagdscheine empfehlen mehrere Behörden, den Verlängerungsantrag bereits ab Dezember des Vorjahres zu stellen.

Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?

Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.

So funktioniert's

  1. 1Jagdschule finden
  2. 2Ausbildung absolvieren
  3. 3Jägerprüfung ablegen
  4. 4Jagdschein beantragen
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