Jagdschein Kosten
Jagdschein in Nordrhein-Westfalen: Gebührenrahmen und Kostenhinweise.
Stand: 13. März 2026 · Automatisch erstellt
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreis- oder Stadtverwaltung)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
| Position | Kosten |
|---|---|
| Gebühr | 15 – 65 EUR |
Gebührenübersicht
Jahresjagdschein
| Dauer | Gebühr | Jagdabgabe | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 1 Jahr | 35 EUR | 0,00 EUR | 35 EUR |
| 2 Jahre | 50 EUR | 0,00 EUR | 50 EUR |
| 3 Jahre | 65 EUR | 0,00 EUR | 65 EUR |
Repräsentative Beispielgebühren aus Dortmund und Kreis Kleve. In NRW wird seit Außerkrafttreten der Jagdabgabeverordnung keine staatliche Jagdabgabe mehr erhoben. Die konkreten Gebühren werden von den Kommunen im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung festgesetzt und können je nach Kreis/kreisfreier Stadt variieren (Gebührenrahmen z. B. Kreis Euskirchen: 20–115 €).
Tagesjagdschein
- Gebühr: 15 EUR + Jagdabgabe: 0,00 EUR = 15 EUR (14 Tage)
Beispielgebühr aus dem Kreis Kleve. In NRW insbesondere für ausländische Jäger relevant. Keine staatliche Jagdabgabe.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr liegt zwischen 220 EUR und 300 EUR.
Hinweise
Die konkrete Höhe kann je zuständiger Behörde abweichen.
Ermäßigungen
- Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
Hervorgehoben
Anbieter
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