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Jagdschein Verlängern

Jagdschein in Nordrhein-Westfalen verlängern: Ablauf und Bearbeitungszeit.

Stand: 13. März 2026 · Automatisch erfasst

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde (Kreis- oder Stadtverwaltung)
Abteilung
Untere Jagdbehörde

Zuständigkeit

Untere Jagdbehörde (Kreis- oder Stadtverwaltung)

Schritt für Schritt verlängern

  1. Frühzeitig Antrag vorbereiten: Stellen Sie den Verlängerungsantrag möglichst ab Dezember des Vorjahres, da die Zuverlässigkeitsprüfung durch die Waffenbehörde bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen kann. Besorgen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Antragsvordruck, Personalausweis, bisheriger Jagdschein, Versicherungsnachweis).
  2. Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag bei der Unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes ein, persönlich, per Post/E-Mail oder über das kommunale Serviceportal (je nach Angebot der Kommune).
  3. Zuverlässigkeitsprüfung abwarten: Die Untere Jagdbehörde leitet die Zuverlässigkeitsprüfung an die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde weiter. Aufgrund des Sicherheits- und Asylgesetzes 2024 können verlängerte Bearbeitungszeiten entstehen.
  4. Jagdschein persönlich abholen: Nach Abschluss der Prüfung holen Sie den verlängerten Jagdschein persönlich bei der Unteren Jagdbehörde ab und entrichten die Verwaltungsgebühr.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
  • Ausgefüllter Antragsvordruck der Unteren Jagdbehörde
  • Bisheriger Jagdschein im Original (bei Verlängerung im bestehenden Jagdscheinheft; postalisch einzureichen)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice; kann ggf. nachgereicht werden)
  • Lichtbild (nur wenn keine Verlängerungseintragungen mehr möglich sind, bei Umschreibung oder Neuausstellung)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag, sofern erforderlich)

Bearbeitungszeit

Variiert je nach Behörde

Bei Verlust oder Diebstahl

  1. Verlust bei der Unteren Jagdbehörde melden: Wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes und melden Sie den Verlust des Jagdscheins. Erkundigen Sie sich nach dem genauen Verfahren zur Ausstellung eines Ersatzjagdscheins.
  2. Erforderliche Unterlagen einreichen: Reichen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzjagdscheins zusammen mit Personalausweis oder Reisepass sowie dem Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung bei der Behörde ein.
  3. Ersatzjagdschein abholen: Nach Bearbeitung durch die Untere Jagdbehörde erhalten Sie den Ersatzjagdschein; die persönliche Abholung ist in der Regel erforderlich.

Unterlagen bei Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatzjagdscheins
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung

Sonderregelungen

Jugendliche

  • Jugendjagdschein ist für Personen ab 16 bis unter 18 Jahre erhältlich.
  • Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von diesem beauftragten jagderfahrenen Aufsichtsperson.
  • Bei Minderjährigen ist für die Zulassung zur Jägerprüfung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Ausländer

  • Ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommt ggf. ein Ausländerjagdschein (Jahres- oder Tagesjagdschein) in Betracht.
  • NRW erlaubt die Erteilung eines Ausländerjagdscheins auch ohne deutsche Jägerprüfung, wenn ausreichende Kenntnisse des Jagdwesens angenommen werden können; Verwaltungsvorschriften legen Kriterien fest (Nachweis ausländischer Jagdschein/Jägerprüfung).
  • Für einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein ist eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
  • Der Tagesjagdschein gilt für maximal 14 aufeinanderfolgende Tage und ist in NRW insbesondere für ausländische Jäger relevant.

Studierende

  • Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.

So funktioniert's

  1. 1Jagdschule finden
  2. 2Ausbildung absolvieren
  3. 3Jägerprüfung ablegen
  4. 4Jagdschein beantragen
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