Jagdschein Verlängern
Jagdschein in Nordrhein-Westfalen verlängern: Ablauf und Bearbeitungszeit.
Stand: 13. März 2026 · Automatisch erfasst
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreis- oder Stadtverwaltung)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde (Kreis- oder Stadtverwaltung)
Schritt für Schritt verlängern
- Frühzeitig Antrag vorbereiten: Stellen Sie den Verlängerungsantrag möglichst ab Dezember des Vorjahres, da die Zuverlässigkeitsprüfung durch die Waffenbehörde bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen kann. Besorgen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Antragsvordruck, Personalausweis, bisheriger Jagdschein, Versicherungsnachweis).
- Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag bei der Unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes ein, persönlich, per Post/E-Mail oder über das kommunale Serviceportal (je nach Angebot der Kommune).
- Zuverlässigkeitsprüfung abwarten: Die Untere Jagdbehörde leitet die Zuverlässigkeitsprüfung an die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde weiter. Aufgrund des Sicherheits- und Asylgesetzes 2024 können verlängerte Bearbeitungszeiten entstehen.
- Jagdschein persönlich abholen: Nach Abschluss der Prüfung holen Sie den verlängerten Jagdschein persönlich bei der Unteren Jagdbehörde ab und entrichten die Verwaltungsgebühr.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
- Ausgefüllter Antragsvordruck der Unteren Jagdbehörde
- Bisheriger Jagdschein im Original (bei Verlängerung im bestehenden Jagdscheinheft; postalisch einzureichen)
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice; kann ggf. nachgereicht werden)
- Lichtbild (nur wenn keine Verlängerungseintragungen mehr möglich sind, bei Umschreibung oder Neuausstellung)
- Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag, sofern erforderlich)
Bearbeitungszeit
Variiert je nach Behörde
Bei Verlust oder Diebstahl
- Verlust bei der Unteren Jagdbehörde melden: Wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes und melden Sie den Verlust des Jagdscheins. Erkundigen Sie sich nach dem genauen Verfahren zur Ausstellung eines Ersatzjagdscheins.
- Erforderliche Unterlagen einreichen: Reichen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzjagdscheins zusammen mit Personalausweis oder Reisepass sowie dem Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung bei der Behörde ein.
- Ersatzjagdschein abholen: Nach Bearbeitung durch die Untere Jagdbehörde erhalten Sie den Ersatzjagdschein; die persönliche Abholung ist in der Regel erforderlich.
Unterlagen bei Verlust
- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzjagdscheins
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung
Sonderregelungen
Jugendliche
- Jugendjagdschein ist für Personen ab 16 bis unter 18 Jahre erhältlich.
- Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von diesem beauftragten jagderfahrenen Aufsichtsperson.
- Bei Minderjährigen ist für die Zulassung zur Jägerprüfung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Ausländer
- Ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommt ggf. ein Ausländerjagdschein (Jahres- oder Tagesjagdschein) in Betracht.
- NRW erlaubt die Erteilung eines Ausländerjagdscheins auch ohne deutsche Jägerprüfung, wenn ausreichende Kenntnisse des Jagdwesens angenommen werden können; Verwaltungsvorschriften legen Kriterien fest (Nachweis ausländischer Jagdschein/Jägerprüfung).
- Für einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein ist eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
- Der Tagesjagdschein gilt für maximal 14 aufeinanderfolgende Tage und ist in NRW insbesondere für ausländische Jäger relevant.
Studierende
- Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
So funktioniert's
- 1Jagdschule finden
- 2Ausbildung absolvieren
- 3Jägerprüfung ablegen
- 4Jagdschein beantragen
Jagdschein-Rechner
Berechnen Sie die Kosten für Ihren Jagdschein.
Zum Rechner →