Jagdschein Kosten
Jagdschein in Rheinland-Pfalz: Gebührenrahmen und Kostenhinweise.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
| Position | Kosten |
|---|---|
| Gebühr | 51 – 192 EUR |
Gebührenübersicht
Jahresjagdschein
| Dauer | Gebühr | Jagdabgabe | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 1 Jahr | 17 EUR | 85 EUR | 102 EUR |
| 3 Jahre | 32 EUR | 160 EUR | 192 EUR |
Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach beantragter Gültigkeitsdauer zwischen 17,00 € und 32,00 €. Die Jagdabgabe entspricht dem fünffachen Betrag der Verwaltungsgebühr. Die Gebühren sind landesweit einheitlich durch Landesverordnung geregelt. Für 2 Jahre gilt ein Betrag zwischen den Werten für 1 und 3 Jahre; genaue Staffelung bei der zuständigen Behörde erfragen.
Tagesjagdschein
- Gebühr: 17 EUR + Jagdabgabe: 85 EUR = 102 EUR (14 Tage)
Gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage. Jagdabgabe entspricht dem fünffachen Betrag der Verwaltungsgebühr.
Jugendjagdschein
| Dauer | Gebühr | Jagdabgabe | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 1 Jahr | 8,50 EUR | 42,50 EUR | 51 EUR |
Gebühr zwischen 8,50 € und 13,50 € abhängig von der Gültigkeitsdauer (höchstens 2 aufeinanderfolgende Jagdjahre). Jagdabgabe entspricht dem fünffachen Betrag der Verwaltungsgebühr.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 258 EUR.
Hinweise
Die konkrete Höhe kann je zuständiger Behörde abweichen.
Ermäßigungen
- Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
- Im Forstdienst Beschäftigte müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.
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