Jagdschein Kosten
Jagdschein in Sachsen-Anhalt: Gebührenrahmen und Kostenhinweise.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
| Position | Kosten |
|---|---|
| Gebühr | 40 – 135 EUR |
Gebührenübersicht
Jahresjagdschein
| Dauer | Gebühr | Jagdabgabe | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 1 Jahr | , | , | 65 EUR |
| 2 Jahre | , | , | 100 EUR |
| 3 Jahre | , | , | 135 EUR |
Die Gebühren gelten einschließlich Jagdabgabe gemäß Anlage 2 zu § 2 Abs. 1 LJagdG-DVO. Eine Aufschlüsselung in Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe ist in den öffentlich zugänglichen Quellen nicht separat ausgewiesen.
Jugendjagdschein
| Dauer | Gebühr | Jagdabgabe | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 1 Jahr | , | , | 40 EUR |
Jugendjagdschein für 2 Jahre: 60,00 € (inkl. Jagdabgabe). Ein 3-Jahres-Jugendjagdschein wird in den kommunalen Portalen nicht explizit genannt. Nur für Personen von 16 bis unter 18 Jahren; besondere Nutzungsbeschränkungen gelten.
Falknerjagdschein
| Dauer | Gebühr | Jagdabgabe | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 1 Jahr | 20 EUR | 20 EUR | 40 EUR |
| 3 Jahre | 20 EUR | 60 EUR | 80 EUR |
Laut Stadt Magdeburg: 1 Jahr = 20,00 € Gebühr + 20,00 € Jagdabgabe; 2 Jahre = 20,00 € Gebühr + 40,00 € Jagdabgabe (Gesamt: 60,00 €); 3 Jahre = 20,00 € Gebühr + 60,00 € Jagdabgabe (Gesamt: 80,00 €).
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 250 EUR.
Hinweise
Die konkrete Höhe kann je zuständiger Behörde abweichen.
Ermäßigungen
- Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
- Personen im Forstdienst müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.
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