Jagdschein Beantragen
Jagdschein in Sachsen beantragen: Behörde, Wege, Bearbeitungszeit.
Stand: 04. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt (Sachsen)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Zuständige Behörde und Voraussetzungen
Die Untere Jagdbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt stellt den Jagdschein in Sachsen aus. Je nachdem, wo Sie wohnen, ist eine andere Untere Jagdbehörde in Sachsen für Ihren Antrag zuständig. Finden Sie Ihre zuständige Untere Jagdbehörde über das Amt24-Portal des Freistaates Sachsen heraus. Für die Beantragung eines Jagdscheins in Sachsen müssen Sie eine bestandene Jägerprüfung nachweisen können. Ohne eine bestandene Jägerprüfung können Sie in Sachsen keinen regulären Jagdschein bei der Behörde beantragen.
Antrag online oder vor Ort stellen
Sie können den Jagdschein in Sachsen auch online über das Amt24-Portal des Freistaates beantragen. Auf dem Amt24-Portal finden Sie die zuständige Behörde und können dort direkt Ihren Online-Antrag starten. Nutzen Sie den Online-Antrag, um den Jagdschein bequem von zu Hause aus zu beantragen und Zeit zu sparen. Alternativ zum Online-Antrag können Sie sich auch persönlich an die Untere Jagdbehörde Ihres Landkreises wenden. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein, damit die Behörde Ihren Antrag ohne Verzögerung bearbeiten kann.
Gebühren und Kosten
Die Gebühren für einen Jagdschein in Sachsen liegen zwischen 10 EUR und 200 EUR je nach Art und Landkreis. Die genaue Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Sächsischen Kostenverzeichnis und der örtlichen Jagdabgabe. Die Gebühren können je nach Landkreis in Sachsen unterschiedlich ausfallen, da jede Behörde eigene Jagdabgaben erhebt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde nach den genauen Kosten für Ihren gewünschten Jagdschein.
Jagdscheinarten in Sachsen
In Sachsen können Sie zwischen drei Jagdscheinarten wählen:
- Jahresjagdschein, gilt für ein ganzes Jahr und eignet sich für alle, die regelmäßig in Sachsen jagen möchten
- Tagesjagdschein, geeignet, wenn Sie nur für einen kurzen Zeitraum an einer Jagd teilnehmen möchten
- Jugendjagdschein, richtet sich an junge Menschen, die unter bestimmten Voraussetzungen an der Jagd teilnehmen dürfen
Bearbeitungszeit und Verlängerung
Die Bearbeitung Ihres Jagdschein-Antrags dauert in Sachsen einige Tage bis Wochen, abhängig von der jeweiligen Behörde. Stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig vor dem geplanten Jagdbeginn, damit genügend Zeit für die Bearbeitung bleibt. Alle drei Jagdscheinarten können Sie in Sachsen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde verlängern lassen. Beantragen Sie die Verlängerung Ihres Jagdscheins rechtzeitig vor dem Ablaufdatum, damit Sie durchgehend jagdberechtigt bleiben. Auch die Verlängerung können Sie über das Amt24-Portal online bei Ihrer zuständigen Behörde in Sachsen beantragen.
Quellen
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