Jagdschein Kosten
Jagdschein in Sachsen: Gebührenrahmen und Kostenhinweise.
Stand: 04. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt (Sachsen)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
| Position | Kosten |
|---|---|
| Gebühr | 10 – 200 EUR |
Gebühren für den Jagdschein
Die Gebühren für einen Jagdschein in Sachsen liegen zwischen 10 EUR und 200 EUR je nach Art und Landkreis. Die Behörden berechnen die Gebühren nach dem Sächsischen Kostenverzeichnis und der örtlichen Jagdabgabe in Ihrem Landkreis. Je nach gewählter Jagdscheinart fallen unterschiedliche Gebühren an, wobei der Tagesjagdschein am günstigsten ab 10 EUR beginnt. Auch die Verlängerung Ihres Jagdscheins ist in Sachsen möglich, die Gebühren variieren je nach Jagdscheinart. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde nach den genauen Kosten für Ihren Jagdschein.
Jagdscheinarten in Sachsen
In Sachsen stehen Ihnen drei Jagdscheinarten zur Verfügung: der Jahresjagdschein, der Tagesjagdschein und der Jugendjagdschein. Der Jahresjagdschein gilt für ein ganzes Jahr und eignet sich für alle, die regelmäßig in Sachsen jagen möchten. Den Tagesjagdschein erhalten Sie für einen kürzeren Zeitraum, was ihn für gelegentliche Jagdausflüge in Sachsen geeignet macht. Der Jugendjagdschein richtet sich an junge Jägerinnen und Jäger, die unter bestimmten Voraussetzungen in Sachsen jagen dürfen. Wählen Sie die Jagdscheinart nach Ihrem Bedarf und informieren Sie sich über die jeweiligen Gebühren.
Zuständige Behörde und Bearbeitungszeit
Die Untere Jagdbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt stellt den Jagdschein in Sachsen aus. Die Bearbeitungszeiten und genauen Gebühren können sich je nach zuständiger Unterer Jagdbehörde in Sachsen unterscheiden. Die Bearbeitung Ihres Jagdschein-Antrags in Sachsen dauert einige Tage bis Wochen je nach zuständiger Behörde. Reichen Sie Ihren Antrag auf den Jagdschein möglichst frühzeitig ein, damit Sie genügend zeitlichen Puffer haben. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig sind, damit die Behörde Ihren Antrag ohne Verzögerung bearbeiten kann.
Checkliste für Ihren Jagdschein in Sachsen
Beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie Ihren Jagdschein beantragen:
- Jägerprüfung erfolgreich bestehen
- Zuständige Untere Jagdbehörde am Wohnort ermitteln
- Passende Jagdscheinart wählen (Jahres-, Tages- oder Jugendjagdschein)
- Genaue Gebühren bei der zuständigen Behörde erfragen
- Antrag online über amt24.sachsen.de oder vor Ort einreichen
- Alle erforderlichen Unterlagen vollständig beifügen
Hinweise zur Antragstellung
In Sachsen können Sie den Jagdschein auch online über das Amt24-Portal der sächsischen Verwaltung beantragen. Über die Webseite amt24.sachsen.de finden Sie den Online-Antrag und weitere Informationen zu Ihrem Jagdschein. Für den Jagdschein in Sachsen müssen Sie eine Jägerprüfung erfolgreich bestanden haben, bevor Sie den Antrag stellen. Ohne eine bestandene Jägerprüfung kann die Untere Jagdbehörde Ihnen keinen Jagdschein in Sachsen ausstellen. Wenn Ihr Jagdschein abläuft, können Sie ihn bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde in Sachsen verlängern lassen.
Quellen
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