Zum Inhalt springen

Jagdschein Jägerprüfung

Jägerprüfung in Sachsen: Einordnung, Kontakt und Hinweise.

Stand: 04. März 2026 · Quellen geprüft

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt (Sachsen)
Abteilung
Untere Jagdbehörde

Jägerprüfung als Voraussetzung

Für den Jagdschein in Sachsen müssen Sie eine Jägerprüfung erfolgreich bestehen, bevor Sie den Antrag stellen können. Die bestandene Jägerprüfung ist eine zwingende Voraussetzung für die Ausstellung eines Jagdscheins in Sachsen. Bereiten Sie sich gründlich auf die Jägerprüfung vor, denn ohne bestandene Prüfung erhalten Sie keinen Jagdschein in Sachsen. Viele Jägerinnen und Jäger besuchen vor der Prüfung einen Vorbereitungskurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte in Sachsen. Informieren Sie sich bei Ihrer Unteren Jagdbehörde über die nächsten Prüfungstermine und die Anmeldung zur Jägerprüfung.

Arten von Jagdscheinen in Sachsen

In Sachsen können Sie zwischen drei Arten von Jagdscheinen wählen: Jahresjagdschein, Tagesjagdschein und Jugendjagdschein. Der Jahresjagdschein gilt für ein ganzes Jahr und eignet sich für alle, die regelmäßig in Sachsen jagen möchten. Den Tagesjagdschein können Sie nutzen, wenn Sie nur an einzelnen Tagen an einer Jagd in Sachsen teilnehmen möchten. Der Jugendjagdschein richtet sich an junge Menschen, die unter bestimmten Voraussetzungen an der Jagd teilnehmen dürfen. Überlegen Sie vor der Antragstellung genau, welche Jagdscheinart zu Ihrem Bedarf und Ihren Plänen passt.

Antrag stellen und Bearbeitung

In Sachsen können Sie den Jagdschein auch online über das Serviceportal Amt24 beantragen, was den Prozess vereinfacht. Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde im Landkreis einreichen. Die Bearbeitung Ihres Antrags auf einen Jagdschein dauert in Sachsen einige Tage bis Wochen je nach Behörde. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig ein, damit Sie den Jagdschein rechtzeitig vor der Jagdsaison erhalten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

Schritt für Schritt zum Jagdschein

So gehen Sie vor, um Ihren Jagdschein in Sachsen zu erhalten:

  • Vorbereitungskurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen
  • Jägerprüfung erfolgreich bestehen
  • Zuständige Untere Jagdbehörde Ihres Landkreises ermitteln
  • Alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen
  • Antrag online über das Serviceportal Amt24 oder persönlich einreichen
  • Genehmigung abwarten und Jagdschein entgegennehmen

Kosten und Verlängerung

Die Gebühren für einen Jagdschein in Sachsen liegen zwischen 10 EUR und 200 EUR je nach Art und Landkreis. Die genaue Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Sächsischen Kostenverzeichnis und der örtlichen Jagdabgabe Ihres Landkreises. Neben der eigentlichen Verwaltungsgebühr fällt in der Regel auch eine Jagdabgabe an, die im Gesamtbetrag enthalten ist. Sie können Ihren Jagdschein in Sachsen verlängern lassen, ohne die Jägerprüfung erneut ablegen zu müssen. Achten Sie darauf, dass Ihr Jagdschein nicht abläuft, da Sie ohne gültigen Jagdschein nicht an der Jagd teilnehmen dürfen.

Quellen

Jagdschein-Zeitplan

Berechnen Sie den Zeitplan für Ihren Jagdschein.

Zum Rechner →