Jagdschein Kosten
Jagdschein in Schleswig-Holstein: Gebührenrahmen und Kostenhinweise.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
| Position | Kosten |
|---|---|
| Gebühr | 20 – 75 EUR |
Gebührenübersicht
Jahresjagdschein
| Dauer | Gebühr | Jagdabgabe | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 1 Jahr | 55 EUR | , | , |
| 2 Jahre | 65 EUR | , | , |
| 3 Jahre | 75 EUR | , | , |
Beispielgebühren der Stadt Norderstedt; andere Kreise können geringfügig abweichen. Die Jagdabgabe wird zusätzlich erhoben, ihre konkrete Höhe ist öffentlich nicht einheitlich ausgewiesen.
Tagesjagdschein
Beispielgebühr der Stadt Norderstedt. Gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres. Jagdabgabe wird zusätzlich erhoben.
Jugendjagdschein
| Dauer | Gebühr | Jagdabgabe | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 1 Jahr | 20 EUR | , | , |
Beispielgebühr der Stadt Norderstedt; gültig bis zu 2 Jagdjahre. Jagdabgabe wird zusätzlich erhoben.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 280 EUR.
Hinweise
Die konkrete Höhe kann je zuständiger Behörde abweichen.
Ermäßigungen
- Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
- Personen im Forstdienst müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers einreichen.
Jagdschein-Zeitplan
Berechnen Sie den Zeitplan für Ihren Jagdschein.
Zum Rechner →