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Jagdschein: Kosten und Voraussetzungen

Stand:

Kurzantwort

Wer die Jagd ausübt, braucht einen Jagdschein auf den eigenen Namen. Die Behörde an Ihrem Wohnsitz stellt den Jagdschein aus, sobald Sie die Jägerprüfung bestanden haben. Die Gebühren für Prüfung und Jagdschein legt Ihr Bundesland fest.

Was Sie brauchen

Die Jägerprüfung hat einen schriftlichen Teil, einen mündlich-praktischen Teil und eine Schießprüfung. Eine mangelhafte Schießprüfung ist durch andere Teile der Prüfung nicht ausgleichbar. Die Länder können eine theoretische und praktische Ausbildung vor der Prüfung verlangen.

Sie brauchen eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nach dem Bundesjagdgesetz. Ohne diesen Nachweis versagt die zuständige Behörde den Jagdschein nach dem Gesetz. Die Behörde prüft außerdem Ihre Zuverlässigkeit und Ihre körperliche Eignung.

Wer 16, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, erhält nur einen Jugendjagdschein. Damit jagen Sie nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson. An Gesellschaftsjagden nehmen Sie mit diesem Jugendjagdschein nicht teil.

Geltung und Kosten

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei Jagdjahre, der Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Nach der Erteilung gilt der Jagdschein im gesamten Bundesgebiet. Sie führen ihn bei der Jagd mit und zeigen ihn auf Verlangen vor.

Die Kosten für Lehrgang, Prüfung und Jagdschein unterscheiden sich nach Bundesland. Fragen Sie die zuständige Behörde an Ihrem Wohnsitz nach den aktuellen Gebühren. Einen Überblick zu den Schritten finden Sie auf der Themenseite Jagdschein.

Offizielle Quellen

Bundesjagdgesetz öffnen →

§ 15 BJagdG zum Jagdschein öffnen →

§ 16 BJagdG zum Jugendjagdschein öffnen →

§ 17 BJagdG zur Versagung öffnen →

Jagdschein-Thema

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