Kurzantwort
Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO kostet nicht nur die IHK-Prüfungsgebühr. Häufig kommen Vorbereitungskurs, Lernmaterial, Fahrtkosten und bei Wiederholung weitere Gebühren hinzu. Wer im Bewachungsgewerbe bestimmte Tätigkeiten ausüben will, sollte deshalb Prüfung und Vorbereitung gemeinsam kalkulieren.
Der sogenannte Sicherheitsschein ist umgangssprachlich meist die bestandene Sachkundeprüfung §34a. Davon zu unterscheiden ist die Unterrichtung nach §34a GewO.
Sachkundeprüfung §34a im Überblick →
Welche Kosten entstehen
| Kostenpunkt | Wofür er anfällt |
|---|---|
| IHK-Prüfungsgebühr | schriftliche und mündliche Sachkundeprüfung |
| Vorbereitungskurs | Onlinekurs, Präsenzkurs oder Intensivkurs |
| Lernmaterial | Fragen, Gesetzestexte, Skripte |
| Wiederholung | falls ein Prüfungsteil erneut abgelegt wird |
| Fahrtkosten | IHK-Ort oder Kursstandort |
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung
Die Sachkundeprüfung ist die größere Qualifikation. Sie wird für Tätigkeiten benötigt, bei denen der Gesetzgeber ein höheres Risiko sieht, zum Beispiel bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder beim Schutz vor Ladendieben.
Die Unterrichtung umfasst 40 Stunden und reicht nur für bestimmte Tätigkeiten. Wer die falsche Variante wählt, verliert Zeit und Geld.
Unterrichtung 40 Stunden erklärt →
Vorbereitungskosten sinnvoll einordnen
Ein günstiger Kurs ist nicht automatisch die beste Wahl. Entscheidend ist, ob schriftliche Fragen, mündliche Prüfung, Rechtsgrundlagen und typische Fallfragen trainiert werden. Besonders wichtig sind Gewerberecht, Bewachungsverordnung, Bürgerliches Recht, Strafrecht, Umgang mit Menschen und Sicherheitstechnik.
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