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Verkehrs­zeichen 283 und 286: Halte­verbote nach StVO

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Einleitung

Zeichen 283 und 286 gehören zu den wichtigsten Verkehrszeichen der StVO. Sie regeln, wo Halten und Parken verboten ist. In diesem Artikel erklären wir beide Verkehrszeichen im Detail – mit allen Varianten und Zusatzzeichen.


Zeichen 283: Absolutes Halteverbot

Aussehen

  • Rundes Schild
  • Blauer Hintergrund
  • Roter Rand
  • Zwei gekreuzte rote Diagonalbalken (X-Form)

Bedeutung nach StVO (Anlage 2)

"Ge- oder Verbot: Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten."

Das heißt: Kein Anhalten, kein Parken, keine Ausnahmen – außer verkehrsbedingtes Warten (Ampel, Stau).

Zeichen-Nummer

  • 283 – Grundform (ohne Pfeil)
  • 283-10 – mit Pfeil (Anfang), rechte Straßenseite
  • 283-20 – mit Pfeil (Ende), rechte Straßenseite
  • 283-30 – mit Pfeil (Mitte), rechte Straßenseite
  • 283-11, 283-21, 283-31 – linke Straßenseite (Einbahnstraßen)

Zeichen 286: Eingeschränktes Halteverbot

Aussehen

  • Rundes Schild
  • Blauer Hintergrund
  • Roter Rand
  • Ein roter Diagonalbalken (von links oben nach rechts unten)

Bedeutung nach StVO (Anlage 2)

"Ge- oder Verbot: Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen."

Das heißt:

  • Halten bis 3 Minuten erlaubt (wenn Sie beim Fahrzeug bleiben)
  • Ein-/Aussteigen erlaubt (auch länger als 3 Min.)
  • Be-/Entladen erlaubt (ohne Verzögerung)
  • Parken verboten

Zeichen-Nummer

  • 286 – Grundform (ohne Pfeil)
  • 286-10 – mit Pfeil (Anfang), rechte Straßenseite
  • 286-20 – mit Pfeil (Ende), rechte Straßenseite
  • 286-30 – mit Pfeil (Mitte), rechte Straßenseite
  • 286-11, 286-21, 286-31 – linke Straßenseite (Einbahnstraßen)

Varianten mit Pfeilen

Beide Zeichen können mit weißen Pfeilen versehen sein:

PfeilVarianteBedeutung
← (zur Fahrbahn)-10 / -11Anfang des Halteverbots
→ (von Fahrbahn weg)-20 / -21Ende des Halteverbots
↔ (beide Richtungen)-30 / -31Mitte – Verbot läuft weiter

Zusatzzeichen zu 283 und 286

Unter beiden Verkehrszeichen können Zusatzzeichen hängen:

Zeitliche Beschränkung

  • "8 - 18 h" – gilt nur tagsüber
  • "Mo - Fr" – gilt nur werktags

Seitenstreifen

  • "auf dem Seitenstreifen" – gilt nur dort
  • "auch auf dem Seitenstreifen" – gilt zusätzlich dort

Ausnahmen

  • "Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei"
  • "Schwerbehinderte frei"
  • "Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei"
  • "Carsharing-Fahrzeuge frei"

StVO-Rechtsgrundlage

Beide Zeichen sind in Anlage 2 zur StVO (Abschnitt 8: Halt- und Parkverbote) definiert:

§ 41 Abs. 1 StVO:

"Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen."

Anlage 2, Nr. 62 (Zeichen 283):
Absolutes Haltverbot

Anlage 2, Nr. 63 (Zeichen 286):
Eingeschränktes Haltverbot


Unterschied auf einen Blick

Zeichen 283Zeichen 286
Balken2 (gekreuzt)1
HaltenVerbotenBis 3 Min. erlaubt
ParkenVerbotenVerboten
Ein-/AussteigenVerbotenErlaubt
Be-/EntladenVerbotenErlaubt

Quellen

  • StVO Anlage 2 – Vorschriftzeichen (gesetze-im-internet.de)
  • StVO § 41 – Vorschriftzeichen (gesetze-im-internet.de)
  • Verkehrszeichen-Katalog (VzKat) (bast.de)