Verkehrszeichen 283 und 286: Halteverbote nach StVO
Einleitung
Zeichen 283 und 286 gehören zu den wichtigsten Verkehrszeichen der StVO. Sie regeln, wo Halten und Parken verboten ist. In diesem Artikel erklären wir beide Verkehrszeichen im Detail – mit allen Varianten und Zusatzzeichen.
EMPFOHLENE ANBIETER
Zeichen 283: Absolutes Halteverbot
Aussehen
- Rundes Schild
- Blauer Hintergrund
- Roter Rand
- Zwei gekreuzte rote Diagonalbalken (X-Form)
Bedeutung nach StVO (Anlage 2)
"Ge- oder Verbot: Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten."
Das heißt: Kein Anhalten, kein Parken, keine Ausnahmen – außer verkehrsbedingtes Warten (Ampel, Stau).
Zeichen-Nummer
- 283 – Grundform (ohne Pfeil)
- 283-10 – mit Pfeil (Anfang), rechte Straßenseite
- 283-20 – mit Pfeil (Ende), rechte Straßenseite
- 283-30 – mit Pfeil (Mitte), rechte Straßenseite
- 283-11, 283-21, 283-31 – linke Straßenseite (Einbahnstraßen)
Zeichen 286: Eingeschränktes Halteverbot
Aussehen
- Rundes Schild
- Blauer Hintergrund
- Roter Rand
- Ein roter Diagonalbalken (von links oben nach rechts unten)
Bedeutung nach StVO (Anlage 2)
"Ge- oder Verbot: Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen."
Das heißt:
- Halten bis 3 Minuten erlaubt (wenn Sie beim Fahrzeug bleiben)
- Ein-/Aussteigen erlaubt (auch länger als 3 Min.)
- Be-/Entladen erlaubt (ohne Verzögerung)
- Parken verboten
Zeichen-Nummer
- 286 – Grundform (ohne Pfeil)
- 286-10 – mit Pfeil (Anfang), rechte Straßenseite
- 286-20 – mit Pfeil (Ende), rechte Straßenseite
- 286-30 – mit Pfeil (Mitte), rechte Straßenseite
- 286-11, 286-21, 286-31 – linke Straßenseite (Einbahnstraßen)
ANBIETER
Varianten mit Pfeilen
Beide Zeichen können mit weißen Pfeilen versehen sein:
| Pfeil | Variante | Bedeutung |
|---|---|---|
| ← (zur Fahrbahn) | -10 / -11 | Anfang des Halteverbots |
| → (von Fahrbahn weg) | -20 / -21 | Ende des Halteverbots |
| ↔ (beide Richtungen) | -30 / -31 | Mitte – Verbot läuft weiter |
Zusatzzeichen zu 283 und 286
Unter beiden Verkehrszeichen können Zusatzzeichen hängen:
Zeitliche Beschränkung
- "8 - 18 h" – gilt nur tagsüber
- "Mo - Fr" – gilt nur werktags
Seitenstreifen
- "auf dem Seitenstreifen" – gilt nur dort
- "auch auf dem Seitenstreifen" – gilt zusätzlich dort
Ausnahmen
- "Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei"
- "Schwerbehinderte frei"
- "Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei"
- "Carsharing-Fahrzeuge frei"
StVO-Rechtsgrundlage
Beide Zeichen sind in Anlage 2 zur StVO (Abschnitt 8: Halt- und Parkverbote) definiert:
§ 41 Abs. 1 StVO:
"Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen."
Anlage 2, Nr. 62 (Zeichen 283):
Absolutes Haltverbot
Anlage 2, Nr. 63 (Zeichen 286):
Eingeschränktes Haltverbot
Unterschied auf einen Blick
| Zeichen 283 | Zeichen 286 | |
|---|---|---|
| Balken | 2 (gekreuzt) | 1 |
| Halten | Verboten | Bis 3 Min. erlaubt |
| Parken | Verboten | Verboten |
| Ein-/Aussteigen | Verboten | Erlaubt |
| Be-/Entladen | Verboten | Erlaubt |
Quellen
- StVO Anlage 2 – Vorschriftzeichen (gesetze-im-internet.de)
- StVO § 41 – Vorschriftzeichen (gesetze-im-internet.de)
- Verkehrszeichen-Katalog (VzKat) (bast.de)