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Jagdschein in Baden-Württemberg

Jahresjagdschein ab 116 EUR. Jägerprüfung, Unterlagen, Antragswege. Zuständig: Untere Jagdbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung).

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Jagdschein Kosten

Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe Baden-Württemberg. Scheinart oben wählen.

Jahresjagdschein

Verwaltungsgebühr (1 Jahr) 66 EUR
Jagdabgabe (1 Jahr) 50 EUR
Gesamt (1 Jahr) 116 EUR
Gesamt (3 Jahre) 283 EUR

Tagesjagdschein

Tagesjagdschein (14 Tage) 91 EUR

Jugendjagdschein

Verwaltungsgebühr (1 Jahr) 66 EUR
Jagdabgabe (1 Jahr) 50 EUR
Gesamt (1 Jahr) 116 EUR

Falknerjagdschein

Verwaltungsgebühr (1 Jahr) 52 EUR
Jagdabgabe (1 Jahr) 50 EUR
Gesamt (1 Jahr) 102 EUR
Gesamt (3 Jahre) 254 EUR

Jagdschein Unterlagen

Dokumente für Jagdschein Erstantrag, Jagdschein verlängern oder Jagdschein verloren. Situation oben wählen.

Erstantrag

  • Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
  • Antrag auf Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
  • Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Beschäftigung im Forstdienst)

Verlängerung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bisheriger Jagdschein (Original)
  • Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Ausgefülltes Antragsformular zur Jagdscheinverlängerung
  • 2 Passfotos (nur wenn bisheriger Jagdschein vollgestempelt ist oder ein neues Jagdscheinheft ausgestellt wird)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag, sofern erforderlich)

Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Passbild
  • Formloses Schreiben oder Formular zur Verlustanzeige (mit Angabe von Ort, Zeit und Umständen)
  • Ggf. eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Jagdscheins

Zuzug aus anderem Bundesland

  • Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
  • Antrag auf Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis oder Nachweis einer anerkannten ausländischen Jägerprüfung
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Strafregisterauszug des Heimatlandes (max. 3 Monate alt, bei ausländischer Jägerprüfung)
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
  • Jagdeinladung sowie Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland (nur bei Beantragung eines Tagesjagdscheins oder Falknertagesjagdscheins durch Personen ohne Wohnsitz in Deutschland)

Jagdschein beantragen

Jagdschein online, persönlich oder postalisch beantragen in Baden-Württemberg.

Erstantrag

Online service-bw.de (je nach Kreis/Stadt verfügbar, z. B. Stadt Stuttgart)
Persönlich Persönliche Vorsprache bei der zuständigen unteren Jagdbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) wird insbesondere bei der Erstausstellung empfohlen.
Postalisch Antragsformular von der Website der zuständigen unteren Jagdbehörde herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einsenden. Passfotos und ggf. der Jagdschein müssen postalisch eingereicht werden.

Verlängerung

Online service-bw.de oder Bürgerportal des jeweiligen Landkreises/der Stadt (z. B. Stadt Stuttgart)
Persönlich Persönliche Vorsprache bei der zuständigen Stelle (Landratsamt oder Stadtverwaltung) während der Sprechzeiten möglich.
Postalisch Ausgefülltes Antragsformular, Original-Jagdschein und Versicherungsnachweis per Post einsenden; der verlängerte Jagdschein wird per Post zurückgesendet.

Verlust

Online Verfügbar
Persönlich Antrag auf Ersatz-Jagdschein (Zweitschrift) kann persönlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde / Waffenbehörde gestellt werden. Zusätzlich wird in vielen Kommunen eine Anzeige bei der Polizei gefordert.
Postalisch Schriftliche Antragstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde / Waffenbehörde ist möglich.

Zuzug aus anderem Bundesland

Online service-bw.de oder Bürgerportal des jeweiligen Landkreises/der Stadt
Persönlich Persönliche Vorsprache bei der zuständigen unteren Jagdbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) am neuen Wohnort empfohlen.
Postalisch Schriftliche Antragstellung per Post bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich.

Besondere Regelungen

Jugendjagdschein (16 bis 17 Jahre)

  • Das Mindestalter für die Teilnahme an der Jägerprüfung beträgt 15 Jahre.
  • Ein Jugendjagdschein kann ab 16 Jahren beantragt werden; er wird in der Regel als Einjahresjagdschein ausgestellt.
  • Jugendliche dürfen mit dem Jugendjagdschein nur in Begleitung einer erfahrenen, benannten jagdkundigen Person jagen.
  • Der reguläre Jahresjagdschein kann erst ab 18 Jahren erteilt werden.
  • Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Prüfungsanmeldung erforderlich.

Ausländischer Jagdschein

  • Personen ohne Wohnsitz in Deutschland können einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein beantragen; dafür sind eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
  • Personen mit anerkannter ausländischer Jägerprüfung können einen Ausländerjagdschein beantragen; die Verwaltungsgebühren sind dabei deutlich höher (z. B. 221 € für 1-Jahres-JS, 389 € für 3-Jahres-JS inkl. Jagdabgabe im Schwarzwald-Baar-Kreis).
  • Bei ausländischer Jägerprüfung ist ein Strafregisterauszug des Heimatlandes (max. 3 Monate alt) vorzulegen.
  • Ohne deutsche Staatsangehörigkeit und ohne Wohnsitz in Deutschland kommt ggf. ein Ausländerjagdschein in Betracht.

Forstwirtschaft-Studierende

Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.. Personen im Forstdienst müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.

Jagdschein Voraussetzungen

Mindestalter, Jägerprüfung, Jagdhaftpflicht und Gültigkeit nach Bundesjagdgesetz (BJagdG).

Jagdschein Mindestalter 18 Jahre (regulär), 16 Jahre (Jugendjagdschein)
Jägerprüfung Bestanden (staatlich anerkannt)
Jagdhaftpflicht Mind. 500.000 EUR Personen, 50.000 EUR Sach
Zuverlässigkeit Führungszeugnis ohne einschlägige Vorstrafen
Eignung Körperlich und geistig geeignet
Wohnsitz Deutschland (oder Ausländerjagdschein)
Jagdschein Gültigkeit 1 bis 3 Jagdjahre (1. April bis 31. März)

Jägerprüfung in Baden-Württemberg

Prüfungsteile

  • Jagdliches Schießen (Waffenhandhabung, Büchsenschießen, Flintenschießen)
  • Schriftlicher Teil (125 Fragen in 5 Prüfungsfächern, 150 Minuten)
  • Mündlich-praktischer Teil (5 Prüfungsfächer, praxisorientiert, teils im Gelände)

Schriftliche Prüfung & Schießprüfung

Schriftliche Prüfung
125 Multiple-Choice-Fragen (25 je Prüfungsfach) in 150 Minuten; es können eine oder mehrere Antworten richtig sein. Es existiert ein veröffentlichter Fragenpool; die Prüfung kann auch bisher unveröffentlichte Fragen enthalten.. Bestehensgrenze: Bestanden, wenn in jedem der fünf Prüfungsfächer mindestens 13 von 25 Fragen richtig und vollständig beantwortet sind (mindestens 52 % je Fach)..
Schießprüfung
Der Schießabschnitt besteht aus drei Teilprüfungen: (1) Waffenhandhabung (sicheres Handhaben von Jagd- und Kurzwaffen, ca. 15 Minuten); (2) Büchsenschießen (z. B. 5 Schuss auf Rehbockscheibe 100 m stehend angestrichen, 5 Schuss auf laufenden Keiler 50 m, Mindestanforderung: insgesamt mind. 5 Treffer, je Disziplin mind. 2 Treffer); (3) Flintenschießen (z. B. 10 Wurfziele auf Kipphase/Wurfscheiben ca. 35 m, Mindestanforderung: ca. 5 Treffer).
Wird die Waffenhandhabung nicht bestanden, gilt der gesamte Schießabschnitt als nicht bestanden. Die exakten Schießanforderungen ergeben sich aus der Jägerprüfungsordnung und den aktuellen Durchführungsbestimmungen des LJV; vor Kurs/Prüfung sollten die jeweils gültigen Bedingungen bei der Jagdschule oder Prüfungsstelle erfragt werden.

Anmeldung & Gebühren

Anmeldefrist
Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen vor dem Termin des schriftlichen Prüfungsteils bei der Prüfungsstelle eingegangen sein. Empfohlen wird eine Anmeldung 4–6 Wochen vorher. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über eine beim LJV registrierte und anerkannte Jagdschule; eine Direktanmeldung ist nicht möglich.
Zuständige Stelle
Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. – Prüfungsstelle Jägerprüfung, Felix-Dahn-Straße 41, 70597 Stuttgart, Telefon: 0711 995899-80, E-Mail: jaegerpruefung@landesjagdverband.de
Prüfungsgebühr
320 – 375 EUR

Häufige Fragen zum Jagdschein

Welche Besonderheit gilt in Baden-Württemberg bei der Anmeldung zur Jägerprüfung?

In Baden-Württemberg ist eine Direktanmeldung zur Jägerprüfung nicht möglich. Prüfungsteilnehmer werden ausschließlich von beim Landesjagdverband (LJV) registrierten und anerkannten Jagdschulen gemeldet. Die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung ist per Gesetz an den LJV als beliehenen Dritten übertragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheinantrags in Baden-Württemberg?

Eine landesweit einheitliche Bearbeitungsfrist ist nicht vorgeschrieben. Als Beispiel gibt das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis bei der Erstausstellung bis zu 4 Wochen und bei der Verlängerung bis zu 2 Wochen an. Aufgrund verschärfter Zuverlässigkeitsprüfungen kann es aktuell zu verlängerten Bearbeitungszeiten von teils 2–3 Monaten kommen. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 4 Wochen, bei der Verlängerung besser 8–12 Wochen vor dem 31. März zu stellen.

Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?

Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.

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