Halteverbot in Berlin beantragen
Halteverbot in Berlin beantragen
EMPFOHLENE ANBIETER
Überblick
Ein temporäres Halteverbot kann für einen Umzug, eine Anlieferung, eine Baustelle oder eine Veranstaltung beantragt werden. Dafür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde benötigt.
Wichtige Angaben auf einen Blick
- Antrag möglichst frühzeitig stellen; als Planungswert sollten etwa vier Wochen eingeplant werden.
- Die behördliche Gebühr beträgt 21 €.
- Die Halteverbotsschilder müssen 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden.
- Als Richtwert für den Abstand der Schilder gelten 25 Meter.
- Der Antrag kann grundsätzlich selbst gestellt werden. Ein privater Dienstleister ist nicht zwingend erforderlich.
ANBIETER
Was du in den Antrag aufnehmen solltest
Damit dein Antrag vollständig ist und zügig bearbeitet werden kann, solltest du folgende Angaben machen:
Antragsteller
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Genaue Lage des Halteverbots
- Straße und Hausnummer
- betroffener Straßenabschnitt: Start und Ende
- Seite der Straße
- Länge der Zone in Metern oder ungefähre Anzahl der Parkplätze
Zeitraum
- Beginn: Datum und Uhrzeit
- Ende: Datum und Uhrzeit
Zweck
Zum Beispiel:
- Umzug
- Anlieferung
- Baustelle
- Veranstaltung
- sonstiger notwendiger Zweck
Skizze oder Lageplan
Eine handgezeichnete Skizze reicht oft aus, solange Länge und Orientierung erkennbar sind.
Bei einer Sondernutzung ist ein maßstäblicher Lageplan Pflicht.
Fahrzeugdaten
Falls ein bestimmter Parkplatz reserviert werden soll:
- Kennzeichen
- zulässiges Gesamtgewicht
Kostenübernahme
Füge einen Hinweis ein, dass du bereit bist, die behördlichen Gebühren zu übernehmen.
Bei Sondernutzung
Wenn das Halteverbot Teil einer Baustelle oder einer anderen Sondernutzung ist, können zusätzlich erforderlich sein:
- zusätzliche Begründung, falls das Halteverbot Teil einer Baustelle sein soll
- maßstäblicher Lageplan
- gegebenenfalls Vollmacht, falls du nicht selbst Bauherr bist
Das Halteverbot allein erlaubt nicht automatisch die zusätzliche Nutzung des Straßenraums.
Weitere Informationen:
Service Berlin – Verkehrsrechtliche Anordnung
Online-Antrag
Der Antrag kann online über das Berliner Formular gestellt werden:
Online-Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung
Eine Einreichung ist außerdem per E-Mail, Fax oder Post möglich.
Ablauf
- Vorbereitung: Skizze oder Lageplan erstellen und den Antrag mit allen erforderlichen Angaben formulieren.
- Antrag einreichen: Online, per E-Mail, Fax oder Post.
- Prüfung durch die Behörde: Die Straßenverkehrsbehörde prüft unter anderem Länge, Notwendigkeit und mögliche Verkehrskonflikte.
- Anordnung erhalten: Die verkehrsrechtliche Anordnung wird schriftlich erteilt und enthält Zeitraum, Bedingungen und Kosten.
- Beschilderung: Halteverbotsschilder selbst aufstellen, mieten oder einen Dienstleister beauftragen. Die Schilder müssen 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden. Der Abstand der Schilder beträgt 25 Meter. Die Aufstellung sollte mit Fotos sowie Datum und Uhrzeit dokumentiert werden.
- Nutzungszeit: Das genehmigte Halteverbot gilt nur im festgelegten Zeitraum.
- Abbau: Nach Ablauf des genehmigten Zeitraums müssen die Schilder entfernt werden.
Änderungen, Verlängerung oder Absage
Bei einer Terminänderung oder Verlängerung solltest du vorher die zuständige Behörde kontaktieren. Das Halteverbot darf nicht eigenmächtig geändert oder verlängert werden.
Bei einer Absage müssen die Schilder entfernt und gegebenenfalls der beauftragte Dienstleister informiert werden.
Wenn die Zone trotzdem belegt ist
Fahrzeuge dürfen nicht selbst entfernt oder blockiert werden. Halte die verkehrsrechtliche Anordnung und die Dokumentation der Beschilderung bereit und wende dich an die zuständige Stelle.
Wichtige Risiken und Hinweise
Wenn das Halteverbot nicht genehmigt oder die Beschilderung nicht korrekt ist, kann dies zu Bußgeldern oder zum Abschleppen von Fahrzeugen führen.
Dokumentiere die Beschilderung gut, insbesondere mit Fotos sowie Datum und Uhrzeit, damit du bei Kontrollen oder im Streitfall nachweisen kannst, dass die Schilder ordnungsgemäß aufgestellt waren.
Beantrage das Halteverbot rechtzeitig. Auch bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen kann es zu Verzögerungen kommen.
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 45 – Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Wenn die Behörde nur Umzugsfirmen akzeptiert
Falls die Behörde darauf besteht, dass nur Umzugsfirmen einen Antrag stellen dürfen, kannst du:
- schriftlich eine Klarstellung oder Begründung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde verlangen;
- auf die offiziellen Berliner Serviceinformationen verweisen, nach denen keine besonderen Voraussetzungen bestehen und auch private Antragsteller möglich sind;
- bei Bedarf eine Rechtsberatung einholen.