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Jagdschein Jägerprüfung

Jägerprüfung in Baden-Württemberg: Einordnung, Kontakt und Hinweise.

Stand: 04. März 2026 · Quellen geprüft

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde (Landratsamt / Stadtverwaltung)
Abteilung
Untere Jagdbehörde

Zuständige Behörde und Jagdscheinarten

Die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung ist für den Jagdschein in Baden-Württemberg zuständig. Sie wenden sich also an das Landratsamt oder die Stadtverwaltung in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Die Untere Jagdbehörde stellt Ihren Jagdschein aus und ist auch für die Verlängerung Ihres Jagdscheins verantwortlich. In Baden-Württemberg gibt es verschiedene Jagdscheinarten wie den Jahresjagdschein, den Tagesjagdschein und den Jugendjagdschein. Prüfen Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde die genauen Antragsunterlagen und Öffnungszeiten vor Ihrem Besuch.

Antragstellung und Jägerprüfung

Sie können den Jagdschein in Baden-Württemberg auch online über das Landesportal service-bw beantragen. Den Online-Antrag finden Sie auf der Internetseite https://service-bw.de, dort werden Sie durch das Verfahren geführt. Für die Erstausstellung des Jagdscheins müssen Sie vorher die Jägerprüfung erfolgreich bestanden haben. Eine Verlängerung Ihres Jagdscheins ist möglich, Sie müssen dafür rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Antrag stellen. Prüfen Sie die genauen Antragswege und benötigten Unterlagen auf der Seite Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde oder auf service-bw.

Gebühren und Kosten

Die Gebühren für den Jagdschein in Baden-Württemberg liegen zwischen 77 EUR und 283 EUR je nach Landkreis. Die Verwaltungsgebühren legen die einzelnen Stadt- und Landkreise selbst fest, deshalb unterscheiden sich die Beträge deutlich. Neben der Verwaltungsgebühr fällt in Baden-Württemberg eine landesweit einheitliche Jagdabgabe für jedes Jagdjahr an. Die Prüfungsgebühren beim Landesjagdverband berechnen Sie bitte separat, da diese nicht in der Jagdscheingebühr enthalten sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde nach den genauen Gebühren für Ihren Jagdscheinantrag vor Ort.

Bearbeitungszeit und Fristen

So planen Sie die Bearbeitungszeit richtig ein:

  • Die Erstausstellung Ihres Jagdscheins dauert in der Regel bis zu 4 Wochen bei der Behörde
  • Eine Verlängerung Ihres bestehenden Jagdscheins bearbeitet die Untere Jagdbehörde in der Regel innerhalb von 2 Wochen
  • In Einzelfällen kann die Bearbeitung Ihres Jagdscheinantrags auch 2 bis 3 Monate dauern
  • Reichen Sie Ihren Antrag und die nötigen Unterlagen frühzeitig ein
  • Bei dringenden Fragen zur Bearbeitungsdauer können Sie die zuständige Untere Jagdbehörde direkt kontaktieren

Kontakt und weitere Informationen

Für Fragen zur Jägerprüfung erreichen Sie den Landesjagdverband Baden-Württemberg telefonisch unter der Nummer (0711) 995899-80. Sie können den Landesjagdverband auch per E-Mail an jaegerpruefung@landesjagdverband.de kontaktieren und Ihre Fragen stellen. Weitere Informationen zum Jagdschein in Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite https://www.baden-wuerttemberg.de. Die zuständige Untere Jagdbehörde in Ihrem Landkreis beantwortet Ihnen alle Fragen rund um die Ausstellung des Jagdscheins.

Quellen

Jagdschein-Zeitplan

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