Jagdschein Jägerprüfung
Jägerprüfung in Bayern: Einordnung, Kontakt und Hinweise.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Landratsamt oder Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Prüfungsteile
- Schriftlicher Teil (Multiple-Choice, 100 Fragen, 100 Minuten)
- Mündlicher Teil (je Sachgebiet 10–15 Minuten, 6 Sachgebiete)
- Praktischer Teil (Waffenhandhabung und Büchsenschießen)
Schriftliche Prüfung
Multiple-Choice-Verfahren (Antwort-Wahl-Verfahren) mit 100 Fragen und einer Bearbeitungszeit von 100 Minuten.
Bestehensvoraussetzung: Bestanden, wenn nicht mehr als ein Viertel der Fragen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet wurden.
Schießprüfung
Vier Schüsse auf die Rehbockscheibe auf 100 m: zwei Schüsse sitzend aufgelegt und zwei Schüsse stehend (angeschlagen oder freihändig); ein Probeschuss ist zulässig. Mindestens drei Treffer im 8.–10. Ring erforderlich.
Wird die Schießanforderung nicht erfüllt, kann diese Disziplin einmal innerhalb der Gesamtdauer des praktischen Teils wiederholt werden. Zusätzlich ist die Waffenhandhabung mit gebräuchlichen Lang- und Kurzwaffen nachzuweisen.
Anmeldung zur Prüfung
- Anmeldefrist: Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Termin des schriftlichen Teils bei der Zentralen Jäger- und Falknerprüfungsbehörde im Original eingegangen sein; verspätet eingegangene Anmeldungen werden zurückgewiesen.
- Anmeldung bei: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht, Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde, Röntgenstraße 1, 84030 Landshut; Telefon: 0871 14384-160; E-Mail: jaegerpruefung@lmg.bayern.de
- Prüfungsgebühr: 280 EUR
Kontakt
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