Jagdschein Verlängern
Jagdschein in Bayern verlängern: Ablauf und Bearbeitungszeit.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Landratsamt oder Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Landratsamt oder Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt)
Schritt für Schritt verlängern
- Unterlagen zusammenstellen: Bereiten Sie den ausgefüllten Verlängerungsantrag, das vorhandene Jagdscheinheft im Original, die aktuelle Versicherungsbestätigung und ggf. einen Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen vor.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag per Post, online (sofern Ihre Jagdbehörde einen Online-Dienst anbietet) oder persönlich nach Terminvereinbarung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde ein; viele Landratsämter bevorzugen die postalische Einreichung.
- Gebühr entrichten und Jagdschein erhalten: Entrichten Sie die Verlängerungsgebühr (z. B. 60 € für den Jahresjagdschein im Landkreis München) und erhalten Sie den verlängerten Jagdschein; bei Ablauf ohne Unterbrechung ist die Bearbeitung in der Regel zügiger als beim Erstantrag.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins
- Vorhandenes Jagdscheinheft im Original (postalisch einzureichen)
- Bestätigung einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Gültigkeitszeitraum
- Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag erforderlich)
- Aktuelles Passbild (nur wenn kein freies Verlängerungsfeld mehr vorhanden ist)
- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bzw. Einverständniserklärung (nur bei Jugendjagdschein)
Bearbeitungszeit
Variiert je nach Behörde
Bei Verlust oder Diebstahl
- Verlust anzeigen: Erstatten Sie bei Verlust oder Diebstahl des Jagdscheins unverzüglich eine Anzeige bei der örtlichen Polizeiinspektion und setzen Sie sich mit der zuständigen unteren Jagdbehörde in Verbindung.
- Antrag auf Zweitschrift stellen: Füllen Sie das spezifische Formular für den Ersatz des Jagdscheins aus und reichen Sie es zusammen mit einem aktuellen Passbild bei der zuständigen unteren Jagdbehörde ein.
- Zweitschrift erhalten: Nach Prüfung des Antrags und Zahlung der Gebühr von 20 € erhalten Sie die Zweitschrift des Jagdscheins.
Unterlagen bei Verlust
- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift (Ersatz-Formular)
- Anzeige bei der örtlichen Polizeiinspektion (bei Verlust oder Diebstahl)
- Aktuelles Passbild
Sonderregelungen
Jugendliche
- Jugendjagdschein ist ab 16 Jahren erhältlich.
- Jagdausübung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von diesem schriftlich beauftragten jagderfahrenen Person (§ 15 Abs. 7 BJagdG).
- Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung ist eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Bei der Verlängerung des Jugendjagdscheins ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bzw. eine Einverständniserklärung im Formular erforderlich.
- Gebühr für den Jugendjagdschein: 37,50 € (davon 12,50 € Jagdabgabe), exemplarisch Landkreis München.
Ausländer
- Für Nichtdeutsche, die in Deutschland jagen möchten, ist ein in Deutschland erteilter Ausländerjagdschein erforderlich.
- Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, die einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein beantragen, müssen eine Jagdeinladung sowie den Jagdschein der zuständigen Behörde ihres Hauptwohnsitzes im Ausland vorlegen.
Studierende
- Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
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