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Jagdschein Verlängern

Jagdschein in Bayern verlängern: Ablauf und Bearbeitungszeit.

Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Landratsamt oder Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt)
Abteilung
Untere Jagdbehörde

Zuständigkeit

Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Landratsamt oder Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt)

Schritt für Schritt verlängern

  1. Unterlagen zusammenstellen: Bereiten Sie den ausgefüllten Verlängerungsantrag, das vorhandene Jagdscheinheft im Original, die aktuelle Versicherungsbestätigung und ggf. einen Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen vor.
  2. Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag per Post, online (sofern Ihre Jagdbehörde einen Online-Dienst anbietet) oder persönlich nach Terminvereinbarung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde ein; viele Landratsämter bevorzugen die postalische Einreichung.
  3. Gebühr entrichten und Jagdschein erhalten: Entrichten Sie die Verlängerungsgebühr (z. B. 60 € für den Jahresjagdschein im Landkreis München) und erhalten Sie den verlängerten Jagdschein; bei Ablauf ohne Unterbrechung ist die Bearbeitung in der Regel zügiger als beim Erstantrag.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins
  • Vorhandenes Jagdscheinheft im Original (postalisch einzureichen)
  • Bestätigung einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Gültigkeitszeitraum
  • Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag erforderlich)
  • Aktuelles Passbild (nur wenn kein freies Verlängerungsfeld mehr vorhanden ist)
  • Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bzw. Einverständniserklärung (nur bei Jugendjagdschein)

Bearbeitungszeit

Variiert je nach Behörde

Bei Verlust oder Diebstahl

  1. Verlust anzeigen: Erstatten Sie bei Verlust oder Diebstahl des Jagdscheins unverzüglich eine Anzeige bei der örtlichen Polizeiinspektion und setzen Sie sich mit der zuständigen unteren Jagdbehörde in Verbindung.
  2. Antrag auf Zweitschrift stellen: Füllen Sie das spezifische Formular für den Ersatz des Jagdscheins aus und reichen Sie es zusammen mit einem aktuellen Passbild bei der zuständigen unteren Jagdbehörde ein.
  3. Zweitschrift erhalten: Nach Prüfung des Antrags und Zahlung der Gebühr von 20 € erhalten Sie die Zweitschrift des Jagdscheins.

Unterlagen bei Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift (Ersatz-Formular)
  • Anzeige bei der örtlichen Polizeiinspektion (bei Verlust oder Diebstahl)
  • Aktuelles Passbild

Sonderregelungen

Jugendliche

  • Jugendjagdschein ist ab 16 Jahren erhältlich.
  • Jagdausübung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von diesem schriftlich beauftragten jagderfahrenen Person (§ 15 Abs. 7 BJagdG).
  • Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung ist eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  • Bei der Verlängerung des Jugendjagdscheins ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bzw. eine Einverständniserklärung im Formular erforderlich.
  • Gebühr für den Jugendjagdschein: 37,50 € (davon 12,50 € Jagdabgabe), exemplarisch Landkreis München.

Ausländer

  • Für Nichtdeutsche, die in Deutschland jagen möchten, ist ein in Deutschland erteilter Ausländerjagdschein erforderlich.
  • Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, die einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein beantragen, müssen eine Jagdeinladung sowie den Jagdschein der zuständigen Behörde ihres Hauptwohnsitzes im Ausland vorlegen.

Studierende

  • Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
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