Zum Inhalt springen

Jagdschein in Brandenburg

Jahresjagdschein ab 89 EUR. Jägerprüfung, Unterlagen, Antragswege. Zuständig: Untere Jagdbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

Was suchen Sie?

Welchen Jagdschein brauchen Sie?
Was möchten Sie tun?

Jagdschein Kosten

Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe Brandenburg. Scheinart oben wählen.

Jahresjagdschein

Verwaltungsgebühr (1 Jahr) 64 EUR
Jagdabgabe (1 Jahr) 25 EUR
Gesamt (1 Jahr) 89 EUR
Gesamt (2 Jahre) 129 EUR
Gesamt (3 Jahre) 169 EUR

Tagesjagdschein

Tagesjagdschein (14 Tage) 54 EUR

Jugendjagdschein

Verwaltungsgebühr (1 Jahr) 32 EUR
Jagdabgabe (1 Jahr) 25 EUR
Gesamt (1 Jahr) 57 EUR

Jagdschein Unterlagen

Dokumente für Jagdschein Erstantrag, Jagdschein verlängern oder Jagdschein verloren. Situation oben wählen.

Erstantrag

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite, postalisch einzureichen)
  • Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Beschäftigung im Forstdienst)
  • Jagdeinladung und Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland (nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands und Beantragung eines Tagesjagdscheins oder Falknertagesjagdscheins)

Verlängerung

  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit aktueller Meldebestätigung)
  • Ausgefülltes Antragsformular der zuständigen unteren Jagdbehörde
  • Gültiger oder zuletzt gültiger Jagdschein im Original (postalisch einzureichen bei Verlängerung im bestehenden Jagdscheinheft)
  • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die gesamte beantragte Geltungsdauer
  • Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag erforderlich)
  • 2 Passfotos (nur bei Verlängerung mit neuem Jagdscheinheft, postalisch einzureichen)
  • Schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten (nur bei Verlängerung eines Jugendjagdscheins)
  • Beglaubigte Übersetzung und Kopie der gültigen Jagdberechtigung des Heimatlandes sowie Jagdeinladung oder Jagderlaubnisvertrag (nur bei Ausländerjagdscheinen)

Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verlustanzeige / Antrag auf Zweitschrift eines Jagdscheines (Formular der unteren Jagdbehörde)
  • Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung

Zuzug aus anderem Bundesland

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Jagdschein
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bisheriger Jagdschein oder Jägerprüfungszeugnis
  • Ggf. Nachweis vergangener Meldeanschriften der letzten 10 Jahre

Jagdschein beantragen

Jagdschein online, persönlich oder postalisch beantragen in Brandenburg.

Erstantrag

Online Serviceportal Brandenburg (je nach Serviceangebot der zuständigen Behörde)
Persönlich Persönliche Abgabe bei der unteren Jagdbehörde ist möglich; persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht zwingend vorgeschrieben.
Postalisch Der Antrag kann schriftlich per Post bei der zuständigen unteren Jagdbehörde eingereicht werden. Passfotos und ggf. der Jagdschein müssen postalisch eingereicht werden.

Verlängerung

Online Serviceportal Brandenburg (je nach Serviceangebot der zuständigen Behörde)
Persönlich Persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht zwingend, kann aber von manchen Behörden gefordert oder empfohlen werden.
Postalisch Übersendung per Post oder – dort ausdrücklich zugelassen – per E-Mail mit eingescannten Unterlagen ist teilweise möglich. Der Landesjagdverband empfiehlt, Verlängerungsanträge bis Ende November einzureichen.

Verlust

Persönlich Das Formular zur Verlustanzeige und Beantragung einer Zweitschrift ist bei der zuständigen unteren Jagdbehörde einzureichen (z.B. Landkreis Potsdam-Mittelmark stellt ein PDF-Formular bereit).
Postalisch Die Verlustanzeige und der Antrag auf Zweitschrift können schriftlich an die untere Jagdbehörde gerichtet werden. Die Gebühr für eine Zweitschrift beträgt beispielsweise im Landkreis Ostprignitz-Ruppin 64,00 €.

Zuzug aus anderem Bundesland

Online Serviceportal Brandenburg (je nach Serviceangebot der zuständigen Behörde)
Persönlich Der Antrag ist bei der unteren Jagdbehörde des neuen Hauptwohnsitzes in Brandenburg einzureichen.
Postalisch Schriftliche Einreichung per Post bei der zuständigen unteren Jagdbehörde ist möglich.

Besondere Regelungen

Jugendjagdschein (16 bis 17 Jahre)

  • Personen ab 16 Jahren, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten nur einen Jugendjagdschein (§ 16 BJagdG).
  • Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer von ihm schriftlich beauftragten Aufsichtsperson.
  • Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist mit dem Jugendjagdschein nicht gestattet.
  • Bei der Prüfungsanmeldung ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  • Bei Verlängerung eines Jugendjagdscheins ist die schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten vorzulegen.

Ausländischer Jagdschein

  • Personen ohne deutschen Wohnsitz können einen Ausländerjagdschein (Jahres- oder Tagesform) beantragen.
  • Bei Ausländerjagdscheinen können Ausnahmen von der Jägerprüfungspflicht gemacht werden; das BbgJagdG erlaubt insbesondere bei Tagesjagdscheinen Ausnahmen, wenn ausreichende jagdliche Kenntnisse durch eine gültige Jagdberechtigung des Heimatlandes nachgewiesen werden.
  • Für die Beantragung eines Tagesjagdscheins oder Falknertagesjagdscheins durch Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands sind eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
  • Bei Ausländerjagdscheinen für die Verlängerung sind beglaubigte Übersetzung und Kopie der gültigen Jagdberechtigung des Heimatlandes sowie eine Jagdeinladung oder ein Jagderlaubnisvertrag für ein brandenburgisches Revier erforderlich.

Forstwirtschaft-Studierende

Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen, um ggf. besondere Regelungen in Anspruch nehmen zu können.

Jagdschein Voraussetzungen

Mindestalter, Jägerprüfung, Jagdhaftpflicht und Gültigkeit nach Bundesjagdgesetz (BJagdG).

Jagdschein Mindestalter 18 Jahre (regulär), 16 Jahre (Jugendjagdschein)
Jägerprüfung Bestanden (staatlich anerkannt)
Jagdhaftpflicht Mind. 500.000 EUR Personen, 50.000 EUR Sach
Zuverlässigkeit Führungszeugnis ohne einschlägige Vorstrafen
Eignung Körperlich und geistig geeignet
Wohnsitz Deutschland (oder Ausländerjagdschein)
Jagdschein Gültigkeit 1 bis 3 Jagdjahre (1. April bis 31. März)

Jägerprüfung in Brandenburg

Prüfungsteile

  • Schriftlicher Teil (6 Sachgebiete, je 15 Fragen, 120 Minuten Bearbeitungszeit)
  • Mündlich-praktischer Teil (6 Sachgebiete, Gruppenprüfung mit 2–5 Bewerbern)
  • Jagdliches Schießen (Büchsenschießen und Flintenschießen)

Schriftliche Prüfung & Schießprüfung

Schriftliche Prüfung
Aus jedem der sechs Sachgebiete (Wildbiologie/Tierarten, Natur- und Umweltschutz, Waffentechnik/Waffenführung, Jagdbetrieb/Jagdhunde, Wildkrankheiten/Behandlung von Wildbret, rechtliche Vorschriften) sind je 15 Fragen zu beantworten; bis zu 20 % der Gesamtfragen dürfen offen formuliert sein. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten.. Bestehensgrenze: Der schriftliche Teil ist nur bestanden, wenn in jedem Sachgebiet mindestens neun von 15 Fragen richtig beantwortet wurden. Bei Nichtbestehen dieses Abschnitts gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden..
Schießprüfung
Büchsenschießen: fünf Schüsse auf die stehende Rehbockscheibe (90–110 m) und fünf Schüsse auf die flüchtige Überläuferscheibe (ca. 50 m). Flintenschießen: zehn Wurftauben (Trap, nur Geradeaus-Tauben) oder zehn Kipphasen aus jagdlichem Anschlag, Kaliber 20–12, Doppelschüsse zulässig. Bestehensgrenze: mindestens drei Treffer im Ringbereich 8–10 auf der Rehbockscheibe, mindestens drei Treffer im Ringbereich 5–10 auf der Überläuferscheibe sowie mindestens vier Wurftauben oder fünf Kipphasen getroffen.
Beim flüchtigen Überläufer darf kein Stecher benutzt werden. Die Schießprüfung wird im Rahmen der Jägerprüfung durch den Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) abgenommen.

Anmeldung & Gebühren

Anmeldefrist
Der Bewerber muss spätestens zwei Monate vor dem Termin des schriftlichen Teils beim Landesjagdverband Brandenburg e.V. einen Antrag auf Zulassung einreichen. Zur Prüfung wird nicht zugelassen, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder deren theoretische/jagdpraktische Ausbildung länger als vier Jahre zurückliegt. Eine Direktanmeldung ist nicht möglich; Prüfungsteilnehmer müssen von beim LJV registrierten und anerkannten Jagdschulen gemeldet werden.
Zuständige Stelle
Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) / Landesjagdschule Brandenburg, Saarmunder Str. 35, 14552 Michendorf, Telefon: 033205-21090, E-Mail: info@ljv-brandenburg.de
Prüfungsgebühr
280 EUR

Häufige Fragen zum Jagdschein

Wann sollte ich meinen Jagdschein in Brandenburg verlängern?

Der Landesjagdverband Brandenburg empfiehlt, Verlängerungsanträge bis Ende November des laufenden Jagdjahres bei der zuständigen unteren Jagdbehörde einzureichen. Die unteren Jagdbehörden verschicken bereits im Dezember Auskunftsersuchen an die Waffenbehörden, und die Zuverlässigkeitsprüfung kann mehrere Wochen dauern. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark weist darauf hin, dass eine reguläre Weitererteilung aus organisatorischen Gründen üblicherweise erst ab der 9. Kalenderwoche (Ende Februar) möglich ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheins in Brandenburg?

Landesweite einheitliche Bearbeitungszeiten sind nicht normiert. Der Landkreis Prignitz gibt an, dass die elektronische Auskunft aus dem Bundeszentralregister in der Regel zwei bis vier Arbeitstage benötigt und die Ausstellung des Jagdscheins frühestens fünf Arbeitstage nach Antragstellung erfolgen kann. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark weist darauf hin, dass die Zuverlässigkeitsprüfung durch die Waffenbehörde mehrere Wochen dauern kann.

Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?

Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.

Jetzt Jagdschule finden

Der erste Schritt zum Jagdschein. Finden Sie eine Jagdschule in Brandenburg und starten Sie Ihre Ausbildung.

Jagdschule finden