Jagdschein Beantragen
Jagdschein in Bremen beantragen beim Ordnungsamt. Unterlagen, Voraussetzungen und Bearbeitungszeit im Überblick.
Zuständige Behörde
- Name
- Amt für Straßen und Verkehr (ASV)
- Abteilung
- Amt für Straßen und Verkehr Bremen
- Adresse
- Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
- Telefon
- 0421 361-89780
- office@asv.bremen.de
Zuständige Behörde
Das Ordnungsamt der Hansestadt Bremen, Referat 11 (Waffen- und Jagdangelegenheiten) ist für die Ausstellung des Jagdscheins zuständig.
- Adresse: Stresemannstraße 48, 28207 Bremen
- Telefon: (0421) 361-2144
- Fax: (0421) 361-10035
- E-Mail: waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de
- Website: service.bremen.de
Antragswege
Persönlich
Sie können den Antrag direkt beim Ordnungsamt stellen. Bei vollständigen Unterlagen ist die Ausstellung sofort möglich.
Per Post
Alternativ können Sie den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen per Post einreichen. Der Jagdschein wird dann zugeschickt.
Voraussetzungen
- Jägerprüfung bestanden, Nachweis durch Prüfungszeugnis
- Mindestalter 18 Jahre, Für den vollwertigen Jagdschein (Jugendjagdschein ab 16)
- Zuverlässigkeit, Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Persönliche Eignung, Keine körperlichen oder geistigen Einschränkungen
- Jagdhaftpflichtversicherung, Pflichtversicherung
- Brauchbarer Jagdhund, Muss ständig zur Verfügung stehen (Bremer Besonderheit)
Erforderliche Unterlagen
- Jägerprüfungszeugnis
- Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
Bearbeitungszeit
Bei vollständigen Unterlagen kann die Ausstellung sofort erfolgen. Die Zuverlässigkeitsprüfung dauert etwa 2-3 Tage.
Zeitlicher Ablauf bis zum Jagdschein
- Jagdausbildung: ca. 120 Stunden (3–6 Monate)
- Jägerprüfung: Prüfung über 3 Tage
- Jagdscheinantrag: Sofort nach bestandener Prüfung beim Ordnungsamt möglich
- Bearbeitung: Bei vollständigen Unterlagen sofortige Ausstellung
- Gesamtdauer: Etwa 3–6 Monate vom Start der Ausbildung bis zur Jagdscheinausstellung
Der Jagdschein gilt bundesweit und wird je nach Wahl für 1 Jahr, 3 Jahre oder als Tagesjagdschein ausgestellt.
Jagdscheinarten in Bremen
In Bremen werden folgende Jagdschein-Arten ausgestellt:
- Jahres-Jagdschein, Gültigkeit ein Jagdjahr (1. April bis 31. März)
- 3-Jahres-Jagdschein, Gültigkeit drei Jagdjahre
- Tages-Jagdschein (14-Tage-Schein), Kann für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt werden, z.B. für Gäste oder selten jagende Personen
- Jugend-Jagdschein, Für Jugendliche, die die Jägerprüfung bestanden haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind; die Jagdausübung ist nur in Begleitung einer zur Aufsicht berechtigten, erfahrenen Jägerin oder eines Jägers erlaubt
- Falkner-Jagdschein, Spezieller Jagdschein für die Beizjagd mit Greifvögeln oder Falken; setzt eine Falknerprüfung bzw. eingeschränkte Jägerprüfung voraus
- Jugend-Falknerjagdschein, Kann Jugendlichen erteilt werden, die die entsprechende eingeschränkte Prüfung bestanden haben; die Beizjagd ist nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Person zulässig
- Ersatzausfertigung, Bei Verlust oder Diebstahl des Jagdscheins; die Laufzeit entspricht der ursprünglich bewilligten Gültigkeit
Besonderheiten Bremen
- Jagdhund-Pflicht: Nach Art. 3 Abs. 3 des Bremischen Landesjagdgesetzes muss mindestens ein brauchbarer Jagdhund ständig zur Verfügung stehen. Bei Such-, Drück- und Treibjagden sowie bei Schnepfenjagd muss der Hund mitgeführt werden. Bei jeder Nachsuche muss ein Jagdhund eingesetzt werden. Verstöße sind ordnungswidrig und strafbewehrt.
- Brauchbarkeitsprüfung: Die Landesjägerschaft Bremen führt die Prüfung durch. Nach bestandener Prüfung erhält der Hund eine Brauchbarkeitsbescheinigung.
- Zusammenarbeit mit Niedersachsen: Bremen orientiert sich an der gemeinsamen Prüfungsordnung
Häufig gestellte Fragen
Wo beantrage ich den Jagdschein in Bremen?
Den Jagdschein beantragen Sie beim Ordnungsamt der Hansestadt Bremen, Referat 11 (Waffen- und Jagdangelegenheiten), Stresemannstraße 48, 28207 Bremen. Der Antrag kann persönlich oder per Post gestellt werden.
Welche Unterlagen brauche ich für den Jagdschein-Antrag?
Sie benötigen: Jägerprüfungszeugnis, Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung, polizeiliches Führungszeugnis, Personalausweis oder Reisepass und ein Passfoto.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Jagdschein-Antrags?
Bei vollständigen Unterlagen kann die Ausstellung sofort erfolgen. Die Zuverlässigkeitsprüfung dauert etwa 2-3 Tage.
Brauche ich in Bremen einen Jagdhund?
Ja, in Bremen ist nach dem Landesjagdgesetz ein brauchbarer Jagdhund Pflicht. Der Hund muss ständig zur Verfügung stehen.