Jagdschein Verlängern
Jagdschein in Bremen verlängern. Fristen, erforderliche Unterlagen und Folgen bei verspäteter Verlängerung.
Zuständige Behörde
- Name
- Amt für Straßen und Verkehr (ASV)
- Abteilung
- Amt für Straßen und Verkehr Bremen
- Adresse
- Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
- Telefon
- 0421 361-89780
- office@asv.bremen.de
Zuständige Behörde
Das Ordnungsamt der Hansestadt Bremen, Referat 11 (Waffen- und Jagdangelegenheiten) ist für die Verlängerung zuständig.
- Adresse: Stresemannstraße 48, 28207 Bremen
- Telefon: (0421) 361-2144
- E-Mail: waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de
Fristen
| Datum | Bedeutung |
|---|---|
| 1. April | Beginn des neuen Jagdjahres |
| 15. Februar | Frühester Termin für die Verlängerung |
| 31. März | Ende des laufenden Jagdjahres |
| 9. Kalenderwoche | Ab dann Verlängerung per Post möglich |
Wichtig: Verlängern Sie rechtzeitig vor dem 31. März, um lückenlos jagdberechtigt zu bleiben.
Antragswege
Persönlich
Sie erscheinen beim Ordnungsamt, füllen das Formular aus und erhalten den verlängerten Jagdschein bei erfüllten Voraussetzungen direkt.
Per Post
Ab der 9. Kalenderwoche können Sie die Unterlagen per Post einreichen. Der verlängerte Jagdschein wird zurückgesandt. Planen Sie ausreichend Postlaufzeit ein.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Vorliegender Jagdschein
- Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung (für den gesamten Gültigkeitszeitraum)
- Passfoto nur bei Neuausstellung erforderlich
Gebühren
| Jagdschein-Art | Gebühr |
|---|---|
| Tagesjagdschein | 24,00 EUR |
| Jahresjagdschein | 93,33 EUR |
| 3-Jahres-Jagdschein | 199,00 EUR |
| Falknerjagdschein (bei vorh. JS) | 12,00 EUR/Jahr |
Folgen verspäteter Verlängerung
Wenn Sie nicht rechtzeitig verlängern, drohen ernste Konsequenzen:
- Nicht jagdberechtigt: Ab 1. April dürfen Sie ohne gültigen Jagdschein nicht jagen
- Jagdpachtverträge: Können nach § 13 BJagdG erlöschen
- Waffenrechtliche Folgen: Ihre Zuverlässigkeit kann in Frage gestellt werden
- Maßnahmen der Waffenbehörde: Widerruf und Sicherstellung möglich
- Mehrkosten: Bei Neuausstellung werden Voraussetzungen erneut geprüft
Verlust des Jagdscheins
Bei Verlust oder Diebstahl:
- Melden Sie den Verlust unverzüglich dem Ordnungsamt
- Ersatzausfertigung kostet 18,00 EUR
- Personalausweis und ggf. eidesstattliche Versicherung erforderlich
- Die Ersatzurkunde tritt an die Stelle des verlorenen Jagdscheins, die Laufzeit entspricht der ursprünglich bewilligten Gültigkeit
Jagdschein ruhen lassen
Es gibt keine formale Ruhefunktion. Faktisch können Sie:
- Einfach keine Verlängerung beantragen
- Der Jagdschein läuft zum 31. März aus
- Bei Wiederaufnahme: Neuer Jagdschein mit erneuter Prüfung der Voraussetzungen
Achtung: Bei Waffenbesitz kann der fehlende Jagdschein die waffenrechtliche Zuverlässigkeit beeinflussen.
Sonderfälle
- Falknerjagdschein: Kann zusätzlich zum Jagdschein erteilt werden. Die Verlängerung erfolgt mit gesonderter Jahresgebühr (12 EUR/Jahr bei vorhandenem Jagdschein).
- Strafverfahren und Zuverlässigkeit: Die Behörde kann die Verlängerung versagen oder Auflagen erteilen, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung bestehen. Widerruf sowie Sicherstellung sind jederzeit möglich, wenn sich nachträglich Anhaltspunkte ergeben.
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich meinen Jagdschein in Bremen verlängern?
Das Jagdjahr läuft vom 1. April bis 31. März. Ab 15. Februar können Sie die Verlängerung beantragen. Verlängern Sie vor dem 31. März, um lückenlos jagdberechtigt zu bleiben.
Welche Unterlagen brauche ich für die Verlängerung?
Sie benötigen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Ihren Jagdschein und den Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung für den gesamten Gültigkeitszeitraum.
Was passiert, wenn ich zu spät verlängere?
Ohne gültigen Jagdschein sind Sie ab 1. April nicht jagdberechtigt. Jagdpachtverträge können erlöschen. Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit kann in Frage gestellt werden.
Kann ich die Verlängerung per Post beantragen?
Ja, ab der 9. Kalenderwoche können Sie Antrag, Jagdschein und Versicherungsnachweis per Post einreichen. Der verlängerte Jagdschein wird zurückgesandt.