AmtsGuide

Energieberater

1. Was ist ein Energieberater?

Ein Energieberater ist ein unabhängiger Sachverständiger für Gebäudeenergie. Er untersucht Heizung, Dämmung, Fenster und Lüftung und rechnet die Energiebilanz eines Gebäudes aus.

Daraus entwickelt er einen Sanierungsplan, erstellt Energieausweise und begleitet Bauvorhaben auf der Baustelle. Die wichtigste Leistung heißt individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP.

Für die meisten Bundesförderungen ist ein Energieberater Pflicht. Der Berater muss in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes stehen. Ohne diesen Eintrag gibt es keinen iSFP-Bonus und keine Baubegleitungsförderung.

2. Wann Sie einen Energieberater brauchen

Ein Energieberater ist in diesen Fällen Pflicht oder sinnvoll:

  • Für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nach EBW-Richtlinie (Energieberatung für Wohngebäude).
  • Für die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) beim Heizungstausch.
  • Für die BAFA-Einzelmaßnahmen bei Dämmung, Fenstern und Lüftung.
  • Für die Baubegleitung bei größeren Sanierungen.
  • Für den bedarfsorientierten Energieausweis beim Verkauf oder bei Neuvermietung.
  • Für Nachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

3. Qualifikation und BAFA-Liste

Nicht jeder darf geförderte Beratungen anbieten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt die Energieeffizienz-Experten-Liste, kurz EEE-Liste.

Nur gelistete Berater dürfen BEG- und EBW-Anträge begleiten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) betreibt im Auftrag des BAFA die Internetseite zur Expertensuche und prüft die Qualifikationen für die Liste.

Typische Berufshintergründe sind Architekten, Bauingenieure und Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation Gebäudeenergieberater HWK. Die Liste filtert nach Postleitzahl und Gebäudeart.

Zur Expertenliste: energie-effizienz-experten.de

4. Die zwei wichtigsten Behörden für die Förderung

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA zahlt Zuschüsse für die Energieberatung (EBW) und für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Es arbeitet bei der Expertenliste mit der dena zusammen.

Kontakt Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 06196 908-1880 (Mo bis Fr, 8:00 bis 18:00 Uhr).
Kontakt Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, u. a. Einzelmaßnahmen/Baubegleitung): 06196 908-1625 (Mo bis Fr, 8:00 bis 18:00 Uhr).

BAFA Energieberatung Wohngebäude

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW fördert den Heizungstausch (Programm 458) und Sanierungen zum Effizienzhaus (Programme 261 und 262). Sie vergibt Zuschüsse und Kredite mit Tilgungszuschuss.

Infocenter Wohnwirtschaft: 0800 539 9002, kostenfrei.

KfW Heizungsförderung 458

5. Förderung im Überblick

Die Förderung kombiniert zwei Wege. Das BAFA bezahlt die Beratung selbst sowie die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die KfW bezahlt den Heizungstausch und größere Sanierungen zum Effizienzhaus.

Wichtig: Stellen Sie den Förderantrag immer vor der Auftragserteilung oder vor Vorhabensbeginn. Ohne Antrag vor dem verbindlichen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung gibt es keine Förderung.

Die folgenden Angaben gelten seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026.

Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Das BAFA fördert die Energieberatung selbst. Das Ergebnis ist meist ein iSFP. Das Förderprogramm heißt offiziell Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Verwechseln Sie es nicht mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Das ist ein eigenständiges Programm für Fernwärmenetze.

PostenWert
Förderquote50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars
Höchstzuschuss Ein- oder Zweifamilienhaus650 EUR
Höchstzuschuss Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten850 EUR
Zusatzzuschuss WEG bei iSFP-Vorstellung250 EUR einmalig
VoraussetzungEintrag in der Energieeffizienz-Experten-Liste

iSFP-Bonus auf Sanierungsmaßnahmen (BEG Einzelmaßnahmen)

Wer einen geförderten iSFP hat, bekommt einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf spätere Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster). Das erhöht die Grundförderung von 15 auf 20 Prozent. Die förderfähigen Kosten steigen mit iSFP zudem von 30.000 auf 60.000 EUR pro Wohneinheit.

Das BAFA gewährt den iSFP-Bonus seit dem 21. Juli 2026 nur noch, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 EUR beträgt. Der Bonus gilt dann nur für den Betrag über dieser Schwelle.

Beispiel: Eine Dämmung kostet 50.000 EUR. Ohne iSFP zahlt das BAFA 15 Prozent Förderung, das sind 7.500 EUR. Der Eigenanteil liegt bei 42.500 EUR. Mit iSFP kommen 5 Prozent Bonus auf die 20.000 EUR über der 30.000-EUR-Schwelle dazu, das sind 1.000 EUR. Insgesamt zahlt das BAFA dann 8.500 EUR. Der Eigenanteil sinkt auf 41.500 EUR.

Baubegleitung (BEG EM)

Das BAFA fördert auch die Begleitung durch den Energieberater auf der Baustelle. Die Baubegleitung stellt sicher, dass die Handwerker die Maßnahmen richtig umsetzen.

PostenWert
Förderquote50 Prozent der Baubegleitungskosten
Förderfähige Kosten Einfamilienhaus5.000 EUR
Höchstzuschuss Einfamilienhaus2.500 EUR
Förderfähige Kosten je Wohneinheit (MFH)2.000 EUR
Höchstzuschuss je Wohneinheit (MFH)1.000 EUR
Zuschuss-Deckel Mehrfamilienhaus gesamt10.000 EUR
VoraussetzungBAFA-gelisteter Energieeffizienz-Experte

KfW-Heizungsförderung (Programm 458)

Die KfW fördert den Tausch der Heizung hin zu erneuerbaren Energien. Der Energieberater oder das Fachunternehmen bestätigt die Förderfähigkeit. Die KfW hat die Fördersätze zum 21.07.2026 reformiert.

PostenWert
Grundförderung Heizungstausch30 Prozent
Klimageschwindigkeitsbonus16 Prozent
Einkommensbonus (bis 30.000 EUR Jahreseinkommen)40 Prozent
Einkommensbonus (bis 40.000 EUR)30 Prozent
Einkommensbonus (bis 50.000 EUR)10 Prozent
Familienzuschlag10.000 EUR einmalig
Gesamtförderdeckel70 Prozent, in Einzelfällen 80 Prozent
Förderfähige Kosten erste Wohneinheit28.000 EUR

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.

Der Familienzuschlag gilt für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind. Er senkt das angesetzte Einkommen einmalig um 10.000 EUR. Damit gelten die Einkommensbonus-Stufen effektiv bis 40.000, 50.000 oder 60.000 EUR Jahreseinkommen.

Der Gesamtförderdeckel liegt bei 70 Prozent. Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 30.000 EUR erreichen bis zu 80 Prozent, auch ohne Familienzuschlag.

Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten 15.000 EUR förderfähige Kosten je Einheit. Ab der siebten Wohneinheit gelten 8.000 EUR je Einheit. Alle Beträge sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 EUR.

Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen (5 Prozent) ist seit 21.07.2026 entfallen.

6. Typische Kosten und Eigenanteil

Die folgenden Spannen sind bundesweite Erfahrungswerte (brutto, vor Förderung) und beziehen sich auf die EBW-Förderung (50 %, gedeckelt).

LeistungKosten bruttoFörderungEigenanteil
iSFP Einfamilienhaus1.400 bis 2.000 EUR50 %, max. 650 EUR750 bis 1.350 EUR
iSFP Zweifamilienhaus1.600 bis 2.200 EUR50 %, max. 650 EUR950 bis 1.550 EUR
iSFP Mehrfamilienhaus (ab 3 WE)2.500 bis 4.500 EUR50 %, max. 850 EUR1.650 bis 3.650 EUR
Energieausweis Verbrauch80 bis 200 EURkeinevoll
Energieausweis Bedarf300 bis 500 EURkeinevoll
Baubegleitung Einzelmaßnahme1.500 bis 5.000 EUR50 %, max. 2.500 EUR750 bis 2.500 EUR
Baubegleitung Effizienzhaus4.000 bis 10.000 EUR50 %, max. 5.000 EUR2.000 bis 5.000 EUR
Stundensatz Einzelberatung80 bis 150 EUR nettokeinevoll

7. So finden und beauftragen Sie einen Energieberater

  1. Prüfen Sie die Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de. Filtern Sie nach Ihrer Postleitzahl und nach Gebäudeart.
  2. Holen Sie mindestens zwei Angebote ein. Vergleichen Sie Leistungsumfang und Stundensatz.
  3. Stellen Sie den BAFA-Antrag vor der Beauftragung. Der Antrag läuft online über das BAFA-Portal.
  4. Warten Sie auf die Zuwendungsbescheinigung. Erst danach beauftragen Sie den Berater.
  5. Lassen Sie den iSFP erstellen. Nutzen Sie den iSFP-Bonus innerhalb von 15 Jahren für Sanierungsmaßnahmen.

Die Reihenfolge ist entscheidend. Ein Auftrag vor dem Förderantrag schließt die Förderung aus.

8. Häufige Fragen

Brauche ich für jeden Energieausweis einen gelisteten Berater?

Nein. Den einfachen Verbrauchsausweis darf auch ein Energieberater ohne BAFA-Listung ausstellen. Der bedarfsorientierte Ausweis verlangt eine Qualifikation nach § 88 GEG.

Was kostet ein iSFP netto für mich?

Bei einem Einfamilienhaus liegt der Eigenanteil bei etwa 750 bis 1.350 EUR. Das BAFA zahlt 50 Prozent der Kosten, maximal 650 EUR.

Ist die Verbraucherzentrale eine Alternative?

Die Verbraucherzentrale bietet einen kostenlosen Basis-Check sowie vertiefende Checks (z. B. Gebäude- oder Heizcheck) für rund 30 EUR und unterstützt bei der Suche nach passenden Förderprogrammen. Eine nach EBW/BEG geförderte Energieberatung mit iSFP darf sie jedoch nur durchführen, wenn der beratende Energieberater in der Energieeffizienz-Experten-Liste eingetragen ist.

Kann ich KfW- und BAFA-Förderung kombinieren?

Ja, für unterschiedliche Maßnahmen. Für dieselbe Maßnahme geht nur ein Programm (BAFA oder KfW). Der Energieberater plant die Reihenfolge mit.

Was passiert, wenn ich den Auftrag vor dem Förderantrag erteile?

Dann verlieren Sie die komplette Förderung für diese Maßnahme. Stellen Sie den Antrag immer zuerst.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Förderantrags?

Die Bearbeitung der Anträge über das BAFA-Portal dauert aktuell etwa zwei Wochen. Wie lange die eigentliche Beratung vor Ort inklusive Dokumentation dauert, hängt vom gewählten Energieberater und vom Umfang der Beratung ab.

Hinweis zur Aktualität

Der Bund hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21.07.2026 reformiert. Fördersätze, Höchstbeträge und Boni ändern sich weiterhin regelmäßig (u. a. stufenweise Absenkung ab Februar 2027). Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Konditionen unter bafa.de und kfw.de/458. Die Angaben ersetzen keine individuelle Beratung.