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Jagdschein Jägerprüfung

Jägerprüfung in Hessen: Einordnung, Kontakt und Hinweise.

Stand: 04. März 2026 · Redaktionell geprüft

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt am Hauptwohnsitz
Abteilung
Untere Jagdbehörde
Telefon
(0561) 106-0

Jägerprüfung und Antragstellung

Für die Ersterteilung eines Jagdscheins in Hessen müssen Sie vorher die Jägerprüfung erfolgreich bestanden haben. Informationen zur Jägerprüfung erhalten Sie beim Regierungspräsidium Kassel auf der Internetseite rp-kassel.hessen.de im Bereich Jagd. Sie können den Jagdschein in Hessen auch online über das Verwaltungsportal des Landes Hessen beantragen. Den Online-Antrag finden Sie auf der Seite verwaltungsportal.hessen.de unter der Leistung für den Jagdschein. Eine Verlängerung Ihres bestehenden Jagdscheins ist in Hessen möglich, Sie müssen dafür keine erneute Prüfung ablegen.

Gebühren für den Jagdschein

Die Gebühren für einen Jagdschein in Hessen liegen zwischen 30 EUR und 190 EUR je nach Art des Scheins. Ein Tagesjagdschein kostet dabei etwa 30 EUR, während ein Dreijahresjagdschein einschließlich Abgabe etwa 190 EUR kostet. Diese Gebührenangaben sind landesweite Mindest-Sätze und können je nach Landkreis in Hessen etwas abweichen. Planen Sie neben den Gebühren von 30 bis 190 EUR auch mögliche Kosten für die Jägerprüfung und Vorbereitungskurse ein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde nach den genauen Gebühren für Ihren gewünschten Jagdschein.

Bearbeitungszeit und Vorlauf

Die Ersterteilung eines Jagdscheins dauert in Hessen etwa 4 bis 6 Wochen nach Einreichung Ihres vollständigen Antrags. Eine Verlängerung des Jagdscheins kann wegen der Zuverlässigkeitsprüfungen bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen. Die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen einschließlich der Verfassungsschutzabfrage können die Bearbeitungszeit deutlich verlängern. Reichen Sie Ihren Antrag auf Verlängerung daher rechtzeitig vor Ablauf Ihres aktuellen Jagdscheins bei der Behörde ein. Bei einer Ersterteilung sollten Sie mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Starttermin Ihren Antrag vollständig einreichen.

Arten des Jagdscheins in Hessen

In Hessen können Sie zwischen drei verschiedenen Arten von Jagdscheinen wählen, je nach Ihrem Bedarf:

  • Der Jahresjagdschein gilt für ein Jahr und eignet sich für Jäger, die regelmäßig in Hessen auf die Jagd gehen
  • Der Tagesjagdschein ist für einzelne Jagdtage gedacht und kostet mit etwa 30 EUR deutlich weniger als der Jahresjagdschein
  • Den Jugendjagdschein können junge Menschen beantragen, die die Jägerprüfung bestanden haben und unter Aufsicht jagen möchten

Zuständige Behörde und Kontakt

Die Untere Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt an Ihrem Hauptwohnsitz ist für den Jagdschein zuständig. Die zuständige Ausgabestelle richtet sich immer nach Ihrem Hauptwohnsitz, nicht nach dem Ort der Jagdausübung. Sie erreichen die zuständige Stelle für Jagdangelegenheiten in Hessen telefonisch unter der Nummer (0561) 106-0. Per E-Mail können Sie Ihre Fragen zum Jagdschein an die Adresse forstenundjagd@rpks.hessen.de senden. Besuchen Sie die Internetseite vor Ihrer Antragstellung, um alle nötigen Unterlagen und Voraussetzungen vorab zu prüfen.

Quellen

Jagdschein-Rechner

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