Jagdschein in Mecklenburg-Vorpommern
Jagdschein Mecklenburg-Vorpommern. Jägerprüfung, Unterlagen, Antragswege. Zuständig: Untere Jagdbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
Was suchen Sie?
Jagdschein Kosten
Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe Mecklenburg-Vorpommern. Scheinart oben wählen.
Tagesjagdschein
| Tagesjagdschein (14 Tage) | null EUR |
|---|
Jagdschein Unterlagen
Dokumente für Jagdschein Erstantrag, Jagdschein verlängern oder Jagdschein verloren. Situation oben wählen.
Erstantrag
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite), postalisch einzureichen
- Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
- Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Beschäftigung im Forstdienst)
Verlängerung
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins
- Bisheriger Jagdschein (postalisch einzureichen, wenn Verlängerung im bestehenden Jagdscheinheft)
- Nachweis einer gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Verlängerungszeitraum
- Ggf. aktuelles Lichtbild (insbesondere bei Ausstellung eines neuen Vordrucks)
- Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag erforderlich)
- Einwilligung der sorgeberechtigten Person(en) (nur bei Verlängerung eines Jugendjagdscheins)
Verlust
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild
Zuzug aus anderem Bundesland
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Bisheriger Jagdschein
- Ggf. Nachweise über frühere Meldeanschriften der letzten 10 Jahre
Jagdschein beantragen
Jagdschein online, persönlich oder postalisch beantragen in Mecklenburg-Vorpommern.
Erstantrag
| Online | MV-Serviceportal (sofern vom jeweiligen Landkreis angeboten) |
|---|---|
| Persönlich | Persönliches Erscheinen ist nicht zwingend erforderlich; Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden. |
| Postalisch | Schriftliche Antragstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde des Wohnsitz-Landkreises möglich. Passfotos und ggf. Jagdschein sind postalisch einzureichen. |
Verlängerung
| Online | MV-Serviceportal (sofern vom jeweiligen Landkreis angeboten) |
|---|---|
| Persönlich | Persönliches Erscheinen ist nicht zwingend erforderlich. |
| Postalisch | Schriftliche Antragstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich. |
Verlust
| Online | Verfügbar |
|---|---|
| Persönlich | Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich; Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden. |
| Postalisch | Schriftliche Antragstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde des Wohnsitzes möglich. |
Zuzug aus anderem Bundesland
| Online | MV-Serviceportal (sofern vom jeweiligen Landkreis angeboten) |
|---|---|
| Persönlich | Antrag kann schriftlich oder online bei der zuständigen unteren Jagdbehörde des neuen Wohnsitz-Landkreises gestellt werden. |
| Postalisch | Schriftliche Antragstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich. |
Besondere Regelungen
Jugendjagdschein (16 bis 17 Jahre)
- Jugendjagdschein wird nur an Personen erteilt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 16 BJagdG).
- Gültigkeit des Jugendjagdscheins für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre.
- Jagdausübung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsehers; keine Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
- Bei Minderjährigen ist für die Zulassung zur Jägerprüfung die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
- Tagesjugendjagdschein (Gültigkeit 14 Tage) ist ebenfalls erhältlich; Alters- und Begleitvorschriften gelten entsprechend.
Ausländischer Jagdschein
- Personen ohne deutschen Wohnsitz können einen Ausländerjagdschein (Jahres- oder Tagesjagdschein für 14 Tage) beantragen.
- Erforderlich sind u. a. Prüfungszeugnis und gültiger Jagdschein des Heimatlandes, beglaubigte Übersetzungen sowie eine in Deutschland gültige Jagdhaftpflichtversicherung.
- Für den Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein sind zusätzlich eine Jagdeinladung und der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
- Gebühren für Ausländer dürfen die Inländergebühr nicht überschreiten.
- Die Bearbeitungsdauer für den Ausländerjagdschein beträgt laut Landeshauptstadt Schwerin ca. 3–4 Wochen.
Forstwirtschaft-Studierende
Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.. Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Jahresjagderlaubnisscheine für Verwaltungsjagdbezirke; Studierende können bis zum vollendeten 25. Lebensjahr unentgeltlich an der Jagd beteiligt werden (Jahresjagderlaubnisschein), sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.. Auch Auszubildende und Bundesfreiwilligendienstleistende können unter denselben Bedingungen unentgeltlich beteiligt werden.
Jagdschein Voraussetzungen
Mindestalter, Jägerprüfung, Jagdhaftpflicht und Gültigkeit nach Bundesjagdgesetz (BJagdG).
| Jagdschein Mindestalter | 18 Jahre (regulär), 16 Jahre (Jugendjagdschein) |
|---|---|
| Jägerprüfung | Bestanden (staatlich anerkannt) |
| Jagdhaftpflicht | Mind. 500.000 EUR Personen, 50.000 EUR Sach |
| Zuverlässigkeit | Führungszeugnis ohne einschlägige Vorstrafen |
| Eignung | Körperlich und geistig geeignet |
| Wohnsitz | Deutschland (oder Ausländerjagdschein) |
| Jagdschein Gültigkeit | 1 bis 3 Jagdjahre (1. April bis 31. März) |
Jägerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern
Prüfungsteile
- Schießprüfung (Büchsen- und Flintenschießen)
- Schriftliche Prüfung (fünf Prüfungsfächer, Multiple-Choice und offene Fragen)
- Mündlich-praktische Prüfung (fünf Prüfungsfächer)
Schriftliche Prüfung & Schießprüfung
- Schriftliche Prüfung
- Je Prüfungsfach 25 Fragen (10 Multiple-Choice-Fragen und 15 offene Fragen); Gesamtbearbeitungszeit 3 Stunden unter Aufsicht zweier Prüfer; Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Fünf Prüfungsfächer: Wildbiologie/Wildhege/Biotophege, Jagdbetrieb/Jagdhunde/Brauchtum, Waffenrecht/-technik, Wildbrethygiene/Fleischhygiene, Jagd-/Forstrecht/Naturschutzrecht.. Bestehensgrenze: Multiple-Choice: 1 Punkt für richtige, 0 Punkte für falsche Antwort. Offene Fragen: 2 Punkte (richtig), 1 Punkt (teilweise richtig), 0 Punkte (falsch). Aus den Gesamtpunkten wird eine Note 1–6 gebildet. Eine einmalige Wiederholung einzelner mit Note 5 oder 6 bewerteter Fächer ist unter bestimmten Bedingungen möglich; die Entscheidung muss binnen drei Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses schriftlich getroffen werden, die Wiederholung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen..
- Schießprüfung
- Büchsenschießen: 5 Schuss stehend angestrichen auf Rehbockscheibe (100 m), mindestens 3 Treffer in den Ringen 3–10, Mindestleistung 21 Ringe; sowie 5 Schuss auf bewegte Überläuferscheibe (50 m), mindestens 3 Treffer in den Ringen 3–10. Flintenschießen: entweder 10 Tontauben (Trap) mit mindestens 3 Treffern oder 10-mal laufender Hase (35 m, 2 Schuss je Durchgang) mit mindestens 5 getroffenen Hasen.
- Jede nicht bestandene Schießdisziplin kann einmal wiederholt werden; die Wiederholung muss vor der schriftlichen Prüfung stattfinden.
Anmeldung & Gebühren
- Anmeldefrist
- Anmeldung bei der Prüfungsbehörde spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin; Zulassungsunterlagen sind bis spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn vorzulegen.
- Zuständige Stelle
- Untere Jagdbehörde des Wohnsitz-Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt; zuständige Behörde über https://www.mv-serviceportal.de/ ermittelbar.
- Prüfungsgebühr
- 215 EUR
Häufige Fragen zum Jagdschein
Welche Besonderheit gilt in Mecklenburg-Vorpommern für die Zulassung zur Jägerprüfung?
In Mecklenburg-Vorpommern werden zur Jägerprüfung nur Prüfungsteilnehmer zugelassen, die von beim Landesjagdverband (LJV) registrierten und anerkannten Jagdschulen gemeldet werden. Eine eigene Direktanmeldung ist nicht möglich. Zudem sind mindestens 130 Ausbildungsstunden bei einer anerkannten Jagdschule oder der Landesjägerschaft bzw. ein mindestens einjähriger Ausbildungskurs bei einem anerkannten Mentor nachzuweisen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Ersatz-Jagdschein nach Verlust in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Bearbeitungsdauer für einen Ersatz-Jagdschein nach Verlust beträgt in der Regel maximal 2 Wochen. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist ist nicht vorgeschrieben. Persönliches Erscheinen bei der Behörde ist nicht erforderlich; der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden.
Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?
Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.
Der erste Schritt zum Jagdschein. Finden Sie eine Jagdschule in Mecklenburg-Vorpommern und starten Sie Ihre Ausbildung.
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