Jagdschein Verlängern
Jagdschein in Niedersachsen verlängern: Ablauf und Bearbeitungszeit.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt)
Schritt für Schritt verlängern
- Frühzeitig Antrag vorbereiten: Bereiten Sie die Verlängerung rechtzeitig vor dem Ende des Jagdjahres (31. März) vor. Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen: Verlängerungsantrag, Jagdscheinheft, Versicherungsnachweis und ggf. Nachweis eines Übungsschießens.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen per Post, online über das Niedersachsen Serviceportal oder persönlich bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde ein. Passfotos und Jagdscheinheft müssen bei postalischer Einreichung im Original beigefügt werden.
- Verlängerten Jagdschein erhalten: Nach Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie den verlängerten Jagdschein; in vielen Fällen ist eine persönliche Abholung möglich oder erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Verlängerung
- Jagdscheinheft (bisheriger Jagdschein) im Original
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
- Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag erforderlich)
- Ggf. 2 Passfotos bei Neuausstellung des Jagdscheinhefts
- Ggf. Bescheinigung für ermäßigten Jagdschein (z.B. Forstbeamte)
Bearbeitungszeit
Variiert je nach Behörde
Bei Verlust oder Diebstahl
- Verlust der Unteren Jagdbehörde melden: Informieren Sie unverzüglich die zuständige Untere Jagdbehörde über den Verlust oder Diebstahl Ihres Jagdscheins.
- Antrag auf Neuausfertigung stellen: Stellen Sie einen Antrag auf Neuausfertigung des Jagdscheins und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein: Personalausweis, Passfotos, Versicherungsnachweis und ggf. Jägerprüfungszeugnis.
- Neuen Jagdschein erhalten: Nach Prüfung durch die Behörde wird Ihnen ein neuer Jagdschein ausgestellt; Details zum Verfahren erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde.
Unterlagen bei Verlust
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Neuausfertigung des Jagdscheins
- 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung
- Ggf. Jägerprüfungszeugnis
Sonderregelungen
Jugendliche
- Jugendliche ab 16 Jahren können einen Jugendjagdschein beantragen.
- Der Jugendjagdschein unterliegt besonderen Beschränkungen: Die Jagdausübung ist nur in Begleitung einer jagderfahrenen, benannten Person erlaubt.
- Der reguläre Jahresjagdschein ist erst ab 18 Jahren erhältlich.
Ausländer
- Personen ohne deutschen Wohnsitz, die einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein beantragen, müssen eine Jagdeinladung sowie den Jagdschein der zuständigen Behörde ihres Hauptwohnsitzes im Ausland vorlegen.
- Ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommt ggf. ein Ausländerjagdschein in Betracht.
Studierende
- Studierende der Forstwirtschaft können einen ermäßigten Jagdschein beantragen und müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
Jagdschein-Zeitplan
Berechnen Sie den Zeitplan für Ihren Jagdschein.
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