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Jagdschein in Nordrhein-Westfalen

Jahresjagdschein ab 35 EUR. Jägerprüfung, Unterlagen, Antragswege. Zuständig: Untere Jagdbehörde (Kreis- oder Stadtverwaltung).

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Jagdschein Kosten

Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe Nordrhein-Westfalen. Scheinart oben wählen.

Jahresjagdschein

Verwaltungsgebühr (1 Jahr) 35 EUR
Jagdabgabe (1 Jahr) 0 EUR
Gesamt (1 Jahr) 35 EUR
Gesamt (2 Jahre) 50 EUR
Gesamt (3 Jahre) 65 EUR

Tagesjagdschein

Tagesjagdschein (14 Tage) 15 EUR

Jagdschein Unterlagen

Dokumente für Jagdschein Erstantrag, Jagdschein verlängern oder Jagdschein verloren. Situation oben wählen.

Erstantrag

  • Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
  • Antrag auf Jagdschein (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite; postalisch einzureichen)
  • Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Studium der Forstwirtschaft)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Tätigkeit im Forstdienst)

Verlängerung

  • Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
  • Ausgefüllter Antragsvordruck der Unteren Jagdbehörde
  • Bisheriger Jagdschein im Original (bei Verlängerung im bestehenden Jagdscheinheft; postalisch einzureichen)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice; kann ggf. nachgereicht werden)
  • Lichtbild (nur wenn keine Verlängerungseintragungen mehr möglich sind, bei Umschreibung oder Neuausstellung)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag, sofern erforderlich)

Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatzjagdscheins
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung

Zuzug aus anderem Bundesland

  • Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
  • Antrag auf Jagdschein (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bisheriger Jagdschein (sofern vorhanden)
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)

Jagdschein beantragen

Jagdschein online, persönlich oder postalisch beantragen in Nordrhein-Westfalen.

Erstantrag

Online Serviceportal der jeweiligen Kommune (Servicekonto.NRW/BundID); URL variiert je nach Kreis/kreisfreier Stadt
Persönlich Persönliches Erscheinen erforderlich
Postalisch Anträge können häufig zunächst per Post oder E-Mail eingereicht werden (z. B. Kreis Euskirchen, Kreis Gütersloh, Kreis Borken), um die Zuverlässigkeitsprüfung anzustoßen; die abschließende Erteilung erfolgt nach persönlicher Vorsprache.

Verlängerung

Online Serviceportal der jeweiligen Kommune (Servicekonto.NRW/BundID); z. B. Rheinbach, Wuppertal, diverse Kreise
Persönlich Persönliches Erscheinen erforderlich
Postalisch Anträge können häufig zunächst per Post oder E-Mail eingereicht werden (z. B. Rheinbach, Kreis Euskirchen, Kreis Gütersloh, Kreis Borken); die abschließende Verlängerung erfolgt nach persönlicher Vorsprache.

Verlust

Persönlich Persönliches Erscheinen erforderlich

Zuzug aus anderem Bundesland

Online Serviceportal der jeweiligen Kommune (Servicekonto.NRW/BundID)
Persönlich Persönliches Erscheinen erforderlich
Postalisch Antrag kann häufig zunächst per Post oder E-Mail eingereicht werden; die abschließende Erteilung erfolgt nach persönlicher Vorsprache.

Besondere Regelungen

Jugendjagdschein (16 bis 17 Jahre)

  • Jugendjagdschein ist für Personen ab 16 bis unter 18 Jahre erhältlich.
  • Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von diesem beauftragten jagderfahrenen Aufsichtsperson.
  • Bei Minderjährigen ist für die Zulassung zur Jägerprüfung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Ausländischer Jagdschein

  • Ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommt ggf. ein Ausländerjagdschein (Jahres- oder Tagesjagdschein) in Betracht.
  • NRW erlaubt die Erteilung eines Ausländerjagdscheins auch ohne deutsche Jägerprüfung, wenn ausreichende Kenntnisse des Jagdwesens angenommen werden können; Verwaltungsvorschriften legen Kriterien fest (Nachweis ausländischer Jagdschein/Jägerprüfung).
  • Für einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein ist eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
  • Der Tagesjagdschein gilt für maximal 14 aufeinanderfolgende Tage und ist in NRW insbesondere für ausländische Jäger relevant.

Forstwirtschaft-Studierende

Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.

Jagdschein Voraussetzungen

Mindestalter, Jägerprüfung, Jagdhaftpflicht und Gültigkeit nach Bundesjagdgesetz (BJagdG).

Jagdschein Mindestalter 18 Jahre (regulär), 16 Jahre (Jugendjagdschein)
Jägerprüfung Bestanden (staatlich anerkannt)
Jagdhaftpflicht Mind. 500.000 EUR Personen, 50.000 EUR Sach
Zuverlässigkeit Führungszeugnis ohne einschlägige Vorstrafen
Eignung Körperlich und geistig geeignet
Wohnsitz Deutschland (oder Ausländerjagdschein)
Jagdschein Gültigkeit 1 bis 3 Jagdjahre (1. April bis 31. März)

Jägerprüfung in Nordrhein-Westfalen

Prüfungsteile

  • Schriftlicher Teil (Multiple-Choice aus landeseinheitlichem Fragenkatalog)
  • Schießprüfung (Büchsen- und Flintenschießen)
  • Mündlich-praktischer Teil

Schriftliche Prüfung & Schießprüfung

Schriftliche Prüfung
Multiple-Choice-Prüfung mit je 25 Fragen aus den Sachgebieten Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffen, Recht und Wildbrethygiene; die Fragen stammen aus einem landesweit einheitlichen Fragenkatalog von 500 Fragen (veröffentlicht unter https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/jaegerpruefungsfragen.pdf). Der schriftliche Teil findet landesweit am selben Tag in der letzten vollständigen Aprilwoche statt.. Bestehensgrenze: Die DVO LJG-NRW sieht eine Nachprüfung in einem nicht bestandenen Teil vor; eine Nachprüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens durchgeführt werden..
Schießprüfung
Büchsenschießen: 5 Schüsse sitzend aufgelegt auf die Rehbockscheibe aus 90–110 m sowie 5 Schüsse stehend freihändig auf eine flüchtige Überläuferscheibe aus 48–62 m. Flintenschießen: 10 bewegliche Ziele (Wurftauben Skeet oder Trap oder Kipphase) aus jagdlicher Gewehrhaltung, Doppelschüsse sind zulässig.
Die obere Jagdbehörde kann nach Anhörung der Landesvereinigung der Jäger Abweichungen bei der Disziplinauswahl (z. B. zwischen Skeet, Trap, Kipphase) zulassen.

Anmeldung & Gebühren

Anmeldefrist
Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin des schriftlichen Teils bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Behördensuche unter: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/suche?q=jagdschein+pr%C3%BCfung
Prüfungsgebühr
220 – 300 EUR

Häufige Fragen zum Jagdschein

Welche Besonderheit gilt bei der Anmeldung zur Jägerprüfung in Nordrhein-Westfalen?

In NRW werden zur Jägerprüfung nur Prüfungsteilnehmer zugelassen, die von beim Landesjagdverband (LJV) registrierten und anerkannten Jagdschulen gemeldet werden. Eine eigene Direktanmeldung ist nicht möglich. Der schriftliche Teil der Prüfung findet landesweit einheitlich am selben Tag in der letzten vollständigen Aprilwoche statt.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheins in NRW und wann sollte ich den Verlängerungsantrag stellen?

Mehrere Untere Jagdbehörden nennen als Richtwert 2–3 Wochen für Erstanträge. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems am 31.10.2024 kann es durch die nun verpflichtend über die Waffenbehörden der Kreispolizeibehörden durchzuführende Zuverlässigkeitsprüfung zu deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten kommen. Für zum 31.03. auslaufende Jagdscheine empfehlen mehrere Behörden, den Verlängerungsantrag bereits ab Dezember des Vorjahres zu stellen.

Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?

Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.

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