Jagdschein Jägerprüfung
Jägerprüfung in Nordrhein-Westfalen: Einordnung, Kontakt und Hinweise.
Stand: 13. März 2026 · Automatisch erfasst
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreis- oder Stadtverwaltung)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Prüfungsteile
- Schriftlicher Teil (Multiple-Choice aus landeseinheitlichem Fragenkatalog)
- Schießprüfung (Büchsen- und Flintenschießen)
- Mündlich-praktischer Teil
Schriftliche Prüfung
Multiple-Choice-Prüfung mit je 25 Fragen aus den Sachgebieten Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffen, Recht und Wildbrethygiene; die Fragen stammen aus einem landesweit einheitlichen Fragenkatalog von 500 Fragen (veröffentlicht unter https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/jaegerpruefungsfragen.pdf). Der schriftliche Teil findet landesweit am selben Tag in der letzten vollständigen Aprilwoche statt.
Bestehensvoraussetzung: Die DVO LJG-NRW sieht eine Nachprüfung in einem nicht bestandenen Teil vor; eine Nachprüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens durchgeführt werden.
Schießprüfung
Büchsenschießen: 5 Schüsse sitzend aufgelegt auf die Rehbockscheibe aus 90–110 m sowie 5 Schüsse stehend freihändig auf eine flüchtige Überläuferscheibe aus 48–62 m. Flintenschießen: 10 bewegliche Ziele (Wurftauben Skeet oder Trap oder Kipphase) aus jagdlicher Gewehrhaltung, Doppelschüsse sind zulässig.
Die obere Jagdbehörde kann nach Anhörung der Landesvereinigung der Jäger Abweichungen bei der Disziplinauswahl (z. B. zwischen Skeet, Trap, Kipphase) zulassen.
Anmeldung zur Prüfung
- Anmeldefrist: Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin des schriftlichen Teils bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.
- Anmeldung bei: Untere Jagdbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Behördensuche unter: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/suche?q=jagdschein+pr%C3%BCfung
- Prüfungsgebühr: 220 EUR bis 300 EUR
Kontakt
So funktioniert's
- 1Jagdschule finden
- 2Ausbildung absolvieren
- 3Jägerprüfung ablegen
- 4Jagdschein beantragen
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