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Jagdschein in Rheinland-Pfalz

Jahresjagdschein ab 102 EUR. Jägerprüfung, Unterlagen, Antragswege. Zuständig: Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt).

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Jagdschein Kosten

Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe Rheinland-Pfalz. Scheinart oben wählen.

Jahresjagdschein

Verwaltungsgebühr (1 Jahr) 17 EUR
Jagdabgabe (1 Jahr) 85 EUR
Gesamt (1 Jahr) 102 EUR
Gesamt (3 Jahre) 192 EUR

Tagesjagdschein

Tagesjagdschein (14 Tage) 102 EUR

Jugendjagdschein

Verwaltungsgebühr (1 Jahr) 8.5 EUR
Jagdabgabe (1 Jahr) 42.5 EUR
Gesamt (1 Jahr) 51 EUR

Jagdschein Unterlagen

Dokumente für Jagdschein Erstantrag, Jagdschein verlängern oder Jagdschein verloren. Situation oben wählen.

Erstantrag

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
  • Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Beschäftigung im Forstdienst)
  • Jagdeinladung und Jagdschein des Hauptwohnsitzes im Ausland (nur für Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands bei Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein)

Verlängerung

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins
  • Bisheriger Jagdschein (bei Verlängerung im bestehenden Jagdscheinheft postalisch einzureichen)
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Ggf. aktuelles Lichtbild (falls von der Behörde verlangt)
  • Ggf. Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (bei Folgeantrag)

Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Lichtbild
  • Antrag auf Ersatz-Jagdschein

Zuzug aus anderem Bundesland

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bisheriger Jagdschein
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)

Jagdschein beantragen

Jagdschein online, persönlich oder postalisch beantragen in Rheinland-Pfalz.

Erstantrag

Online Serviceportal Rheinland-Pfalz (sofern von der zuständigen Jagdbehörde angeboten)
Persönlich Antragstellung persönlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich.
Postalisch Schriftliche Antragstellung per Post bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich. Passfotos und ggf. Jagdschein sind postalisch einzureichen.

Verlängerung

Online Serviceportal Rheinland-Pfalz (sofern von der zuständigen Jagdbehörde angeboten)
Persönlich Verlängerung persönlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich.
Postalisch Schriftliche Antragstellung per Post möglich. Der bisherige Jagdschein ist ggf. postalisch einzureichen.

Verlust

Online Verfügbar
Persönlich Antrag auf Ersatz-Jagdschein persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde.
Postalisch Schriftliche Antragstellung per Post bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich.

Zuzug aus anderem Bundesland

Online Serviceportal Rheinland-Pfalz (sofern von der zuständigen Jagdbehörde angeboten)
Persönlich Antragstellung persönlich bei der für den neuen Wohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde.
Postalisch Schriftliche Antragstellung per Post bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich.

Besondere Regelungen

Jugendjagdschein (16 bis 17 Jahre)

  • Jugendjagdschein für Personen ab 16 bis unter 18 Jahren.
  • Jagdausübung nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
  • Gültigkeitsdauer des Jugendjagdscheins beträgt höchstens 2 aufeinanderfolgende Jagdjahre.
  • Verwaltungsgebühr beträgt 8,50 € bis 13,50 € abhängig von der Gültigkeitsdauer; zusätzlich Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrags der Gebühr.

Ausländischer Jagdschein

  • Für ausländische Staatsangehörige ohne Nachweis einer deutschen Jägerprüfung kommt grundsätzlich ein Ausländerjagdschein (Tagesjagdschein für Ausländer) in Betracht.
  • Für den Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein sind eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
  • Ohne deutschen Wohnsitz wird kein regulärer Jahresjagdschein erteilt.

Forstwirtschaft-Studierende

Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.. Im Forstdienst Beschäftigte müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.

Jagdschein Voraussetzungen

Mindestalter, Jägerprüfung, Jagdhaftpflicht und Gültigkeit nach Bundesjagdgesetz (BJagdG).

Jagdschein Mindestalter 18 Jahre (regulär), 16 Jahre (Jugendjagdschein)
Jägerprüfung Bestanden (staatlich anerkannt)
Jagdhaftpflicht Mind. 500.000 EUR Personen, 50.000 EUR Sach
Zuverlässigkeit Führungszeugnis ohne einschlägige Vorstrafen
Eignung Körperlich und geistig geeignet
Wohnsitz Deutschland (oder Ausländerjagdschein)
Jagdschein Gültigkeit 1 bis 3 Jagdjahre (1. April bis 31. März)

Jägerprüfung in Rheinland-Pfalz

Prüfungsteile

  • Schießprüfung (Büchsenschießen, Flintenschießen, Kurzwaffe)
  • Schriftliche Prüfung (120 Multiple-Choice-Fragen aus 6 Fächern)
  • Mündlich-praktische Prüfung (im Jagdrevier, bis zu 30 Minuten pro Fach)

Schriftliche Prüfung & Schießprüfung

Schriftliche Prüfung
Landesweit einheitlicher Termin (traditionell 2. Mittwoch im Mai), ca. 6 Stunden Dauer; 120 Multiple-Choice-Fragen aus 6 Fächern (je 20 Fragen). Der Fragenkatalog ist öffentlich und downloadbar unter https://ljv-rlp.de/ausbildung-und-beratung/pruefungsfragen/. Bestehensgrenze: Eine Nachprüfung in einem Fach ist einmal möglich; bei endgültigem Nichtbestehen scheitert die gesamte Prüfung..
Schießprüfung
Die Schießprüfung wird vor der schriftlichen Prüfung abgelegt und umfasst drei Disziplinen: Büchsenschießen (10 Schuss, Mindestleistung 60 Ringe), Flintenschießen (10 Rollhasen/Tontauben/Kipphasen, Mindestleistung 4–8 Treffer je nach Variante) und Kurzwaffe/Pistole (5–6 Schuss auf Ringscheibe bei 7 m, Mindestleistung 4–5 Treffer).
Ein nicht bestandener Teil darf einmal wiederholt werden; bei endgültigem Nichtbestehen scheitert die gesamte Prüfung. Der Prüfling kann eigene oder bereitgestellte Waffen und Munition verwenden.

Anmeldung & Gebühren

Anmeldefrist
Laut Serviceportal gibt es keine landesweite Frist. Einzelne Kreisverwaltungen können für konkrete Prüfungstermine eigene Einreichfristen festlegen (Beispiel: spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin). Die Zulassung wird schriftlich oder online bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragt. Eine Direktanmeldung ist nicht möglich; Prüfungsteilnehmer müssen von einer beim LJV registrierten und anerkannten Jagdschule gemeldet werden.
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde am Wohnsitz oder am Ort der absolvierten jagdlichen Ausbildung (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt). Zuständige Behörde über https://service.rlp.de/detail/?searchtext=Jagdangelegenheiten&pstId=8968367&clearAreaId=true ermitteln.
Prüfungsgebühr
258 EUR

Häufige Fragen zum Jagdschein

Wie wird die Jagdabgabe in Rheinland-Pfalz berechnet?

In Rheinland-Pfalz wird zusätzlich zur Verwaltungsgebühr eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrags der jeweiligen Verwaltungsgebühr erhoben. Die Gebühren sind landesweit einheitlich durch Landesverordnung geregelt; Kommunen dürfen keine abweichenden Gebührensätze festlegen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheinantrags in Rheinland-Pfalz?

In den offiziellen Leistungsbeschreibungen des Landes Rheinland-Pfalz wird keine konkrete Bearbeitungszeit genannt. Die Bearbeitungszeiten sind bei der jeweils zuständigen unteren Jagdbehörde zu erfragen.

Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?

Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.

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