Jagdschein Beantragen
Jagdschein in Rheinland-Pfalz beantragen: Behörde, Wege, Bearbeitungszeit.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Zuständige Behörde
Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt)
Die zuständige untere Jagdbehörde richtet sich nach dem Wohnsitz. Öffnen Sie das Serviceportal geben Sie Ihren Wohnort an und das Portal zeigt die konkrete zuständige Behörde mit Adresse und Link zur lokalen Seite.
Schritt für Schritt zum Jagdschein
- Jagdschule finden und anmelden: Suchen Sie eine beim Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) registrierte und anerkannte Jagdschule, da eine Direktanmeldung zur Prüfung nicht möglich ist und nur von Jagdschulen gemeldete Teilnehmer zugelassen werden.
- Jagdliche Ausbildung absolvieren: Absolvieren Sie die vollständige jagdliche Ausbildung bei der gewählten Jagdschule, die alle Prüfungsfächer (Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffenrecht, Wildbehandlung, Jagd- und Naturschutzrecht, Land-/Forstwirtschaft) umfasst.
- Zulassung zur Jägerprüfung beantragen: Beantragen Sie über Ihre Jagdschule die Zulassung zur Jägerprüfung schriftlich oder online bei der zuständigen unteren Jagdbehörde; die Verwaltungsgebühr für die Zulassung beträgt 258,00 €.
- Jägerprüfung ablegen: Legen Sie die drei Teilprüfungen ab: zunächst die Schießprüfung, dann die schriftliche Prüfung (landesweit am 2. Mittwoch im Mai) und abschließend die mündlich-praktische Prüfung im Jagdrevier.
- Jagdschein beantragen: Stellen Sie nach bestandener Prüfung den Antrag auf Erteilung des Jagdscheins bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde; reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Jägerprüfungszeugnis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis, Lichtbilder, Ausweis) ein.
- Jagdschein erhalten: Nach Prüfung der Unterlagen und Zahlung der Gebühren (17,00 € bis 32,00 € Verwaltungsgebühr zuzüglich fünffacher Jagdabgabe) erhalten Sie Ihren Jagdschein von der zuständigen Behörde.
Benötigte Unterlagen
Erstantrag
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
- Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
- Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Beschäftigung im Forstdienst)
- Jagdeinladung und Jagdschein des Hauptwohnsitzes im Ausland (nur für Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands bei Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein)
Bei Zuzug aus anderem Bundesland
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Bisheriger Jagdschein
- 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
Antragswege
Erstantrag
- Online: verfügbar
- Persönlich: Antragstellung persönlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich.
- Post: Schriftliche Antragstellung per Post bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich. Passfotos und ggf. Jagdschein sind postalisch einzureichen.
Verlängerung
- Online: verfügbar
- Persönlich: Verlängerung persönlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich.
- Post: Schriftliche Antragstellung per Post möglich. Der bisherige Jagdschein ist ggf. postalisch einzureichen.
Bei Verlust
- Online: verfügbar
- Persönlich: Antrag auf Ersatz-Jagdschein persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde.
- Post: Schriftliche Antragstellung per Post bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich.
Bei Zuzug
- Online: verfügbar
- Persönlich: Antragstellung persönlich bei der für den neuen Wohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde.
- Post: Schriftliche Antragstellung per Post bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich.
Bearbeitungszeit
Variiert je nach Behörde
Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Jagdabgabe in Rheinland-Pfalz berechnet?
In Rheinland-Pfalz wird zusätzlich zur Verwaltungsgebühr eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrags der jeweiligen Verwaltungsgebühr erhoben. Die Gebühren sind landesweit einheitlich durch Landesverordnung geregelt; Kommunen dürfen keine abweichenden Gebührensätze festlegen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheinantrags in Rheinland-Pfalz?
In den offiziellen Leistungsbeschreibungen des Landes Rheinland-Pfalz wird keine konkrete Bearbeitungszeit genannt. Die Bearbeitungszeiten sind bei der jeweils zuständigen unteren Jagdbehörde zu erfragen.
Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?
Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.
Berechnen Sie den Zeitplan für Ihren Jagdschein.
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