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Jagdschein Jägerprüfung

Jägerprüfung in Rheinland-Pfalz: Einordnung, Kontakt und Hinweise.

Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt)
Abteilung
Untere Jagdbehörde

Prüfungsteile

  1. Schießprüfung (Büchsenschießen, Flintenschießen, Kurzwaffe)
  2. Schriftliche Prüfung (120 Multiple-Choice-Fragen aus 6 Fächern)
  3. Mündlich-praktische Prüfung (im Jagdrevier, bis zu 30 Minuten pro Fach)

Schriftliche Prüfung

Landesweit einheitlicher Termin (traditionell 2. Mittwoch im Mai), ca. 6 Stunden Dauer; 120 Multiple-Choice-Fragen aus 6 Fächern (je 20 Fragen). Der Fragenkatalog ist öffentlich und downloadbar unter https://ljv-rlp.de/ausbildung-und-beratung/pruefungsfragen/

Bestehensvoraussetzung: Eine Nachprüfung in einem Fach ist einmal möglich; bei endgültigem Nichtbestehen scheitert die gesamte Prüfung.

Schießprüfung

Die Schießprüfung wird vor der schriftlichen Prüfung abgelegt und umfasst drei Disziplinen: Büchsenschießen (10 Schuss, Mindestleistung 60 Ringe), Flintenschießen (10 Rollhasen/Tontauben/Kipphasen, Mindestleistung 48 Treffer je nach Variante) und Kurzwaffe/Pistole (56 Schuss auf Ringscheibe bei 7 m, Mindestleistung 45 Treffer).

Ein nicht bestandener Teil darf einmal wiederholt werden; bei endgültigem Nichtbestehen scheitert die gesamte Prüfung. Der Prüfling kann eigene oder bereitgestellte Waffen und Munition verwenden.

Anmeldung zur Prüfung

  • Anmeldefrist: Laut Serviceportal gibt es keine landesweite Frist. Einzelne Kreisverwaltungen können für konkrete Prüfungstermine eigene Einreichfristen festlegen (Beispiel: spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin). Die Zulassung wird schriftlich oder online bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragt. Eine Direktanmeldung ist nicht möglich; Prüfungsteilnehmer müssen von einer beim LJV registrierten und anerkannten Jagdschule gemeldet werden.
  • Anmeldung bei: Untere Jagdbehörde am Wohnsitz oder am Ort der absolvierten jagdlichen Ausbildung (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt). Zuständige Behörde über https://service.rlp.de/detail/?searchtext=Jagdangelegenheiten&pstId=8968367&clearAreaId=true ermitteln.
  • Prüfungsgebühr: 258 EUR

Kontakt

Website der Behörde

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