Jagdschein Jägerprüfung
Jägerprüfung in Rheinland-Pfalz: Einordnung, Kontakt und Hinweise.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Prüfungsteile
- Schießprüfung (Büchsenschießen, Flintenschießen, Kurzwaffe)
- Schriftliche Prüfung (120 Multiple-Choice-Fragen aus 6 Fächern)
- Mündlich-praktische Prüfung (im Jagdrevier, bis zu 30 Minuten pro Fach)
Schriftliche Prüfung
Landesweit einheitlicher Termin (traditionell 2. Mittwoch im Mai), ca. 6 Stunden Dauer; 120 Multiple-Choice-Fragen aus 6 Fächern (je 20 Fragen). Der Fragenkatalog ist öffentlich und downloadbar unter https://ljv-rlp.de/ausbildung-und-beratung/pruefungsfragen/
Bestehensvoraussetzung: Eine Nachprüfung in einem Fach ist einmal möglich; bei endgültigem Nichtbestehen scheitert die gesamte Prüfung.
Schießprüfung
Die Schießprüfung wird vor der schriftlichen Prüfung abgelegt und umfasst drei Disziplinen: Büchsenschießen (10 Schuss, Mindestleistung 60 Ringe), Flintenschießen (10 Rollhasen/Tontauben/Kipphasen, Mindestleistung 4–8 Treffer je nach Variante) und Kurzwaffe/Pistole (5–6 Schuss auf Ringscheibe bei 7 m, Mindestleistung 4–5 Treffer).
Ein nicht bestandener Teil darf einmal wiederholt werden; bei endgültigem Nichtbestehen scheitert die gesamte Prüfung. Der Prüfling kann eigene oder bereitgestellte Waffen und Munition verwenden.
Anmeldung zur Prüfung
- Anmeldefrist: Laut Serviceportal gibt es keine landesweite Frist. Einzelne Kreisverwaltungen können für konkrete Prüfungstermine eigene Einreichfristen festlegen (Beispiel: spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin). Die Zulassung wird schriftlich oder online bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragt. Eine Direktanmeldung ist nicht möglich; Prüfungsteilnehmer müssen von einer beim LJV registrierten und anerkannten Jagdschule gemeldet werden.
- Anmeldung bei: Untere Jagdbehörde am Wohnsitz oder am Ort der absolvierten jagdlichen Ausbildung (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt). Zuständige Behörde über https://service.rlp.de/detail/?searchtext=Jagdangelegenheiten&pstId=8968367&clearAreaId=true ermitteln.
- Prüfungsgebühr: 258 EUR
Kontakt
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