AmtsGuide

Jagdschein Rheinland-Pfalz verlängern

Stand:

Zuständigkeit

Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt)

Schritt für Schritt verlängern

  1. Unterlagen zusammenstellen: Halten Sie Ihren bisherigen Jagdschein, den aktuellen Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung sowie ggf. ein aktuelles Lichtbild bereit.
  2. Antrag stellen: Stellen Sie den Verlängerungsantrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde – persönlich, per Post oder online über das Serviceportal (sofern von der Behörde angeboten).
  3. Gebühren entrichten und Jagdschein erhalten: Entrichten Sie die Verlängerungsgebühr (17,00 € bis 32,00 € zuzüglich fünffacher Jagdabgabe je nach Gültigkeitsdauer) und erhalten Sie den verlängerten Jagdschein; bis zur Erteilung darf die Jagd nicht ausgeübt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins
  • Bisheriger Jagdschein (bei Verlängerung im bestehenden Jagdscheinheft postalisch einzureichen)
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Ggf. aktuelles Lichtbild (falls von der Behörde verlangt)
  • Ggf. Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (bei Folgeantrag)

Bearbeitungszeit

Variiert je nach Behörde

Bei Verlust oder Diebstahl

  1. Verlust melden und Antrag stellen: Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde und beantragen Sie einen Ersatz-Jagdschein schriftlich, persönlich oder online.
  2. Erforderliche Unterlagen einreichen: Reichen Sie Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles Lichtbild bei der Behörde ein.
  3. Ersatz-Jagdschein erhalten: Nach Bearbeitung und Zahlung der Gebühr (22,00 € zuzüglich fünffacher Jagdabgabe) erhalten Sie den Ersatz-Jagdschein mit der Restgültigkeit des ursprünglichen Jagdscheins.

Unterlagen bei Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Lichtbild
  • Antrag auf Ersatz-Jagdschein

Sonderregelungen

Jugendliche

  • Jugendjagdschein für Personen ab 16 bis unter 18 Jahren.
  • Jagdausübung nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
  • Gültigkeitsdauer des Jugendjagdscheins beträgt höchstens 2 aufeinanderfolgende Jagdjahre.
  • Verwaltungsgebühr beträgt 8,50 € bis 13,50 € abhängig von der Gültigkeitsdauer; zusätzlich Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrags der Gebühr.

Ausländer

  • Für ausländische Staatsangehörige ohne Nachweis einer deutschen Jägerprüfung kommt grundsätzlich ein Ausländerjagdschein (Tagesjagdschein für Ausländer) in Betracht.
  • Für den Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein sind eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
  • Ohne deutschen Wohnsitz wird kein regulärer Jahresjagdschein erteilt.

Studierende

  • Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
  • Im Forstdienst Beschäftigte müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.