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Jagdschein Verlängern

Jagdschein in Rheinland-Pfalz verlängern: Ablauf und Bearbeitungszeit.

Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt)
Abteilung
Untere Jagdbehörde

Zuständigkeit

Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt)

Schritt für Schritt verlängern

  1. Unterlagen zusammenstellen: Halten Sie Ihren bisherigen Jagdschein, den aktuellen Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung sowie ggf. ein aktuelles Lichtbild bereit.
  2. Antrag stellen: Stellen Sie den Verlängerungsantrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde, persönlich, per Post oder online über das Serviceportal (sofern von der Behörde angeboten).
  3. Gebühren entrichten und Jagdschein erhalten: Entrichten Sie die Verlängerungsgebühr (17,00 € bis 32,00 € zuzüglich fünffacher Jagdabgabe je nach Gültigkeitsdauer) und erhalten Sie den verlängerten Jagdschein; bis zur Erteilung darf die Jagd nicht ausgeübt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins
  • Bisheriger Jagdschein (bei Verlängerung im bestehenden Jagdscheinheft postalisch einzureichen)
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Ggf. aktuelles Lichtbild (falls von der Behörde verlangt)
  • Ggf. Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (bei Folgeantrag)

Bearbeitungszeit

Variiert je nach Behörde

Bei Verlust oder Diebstahl

  1. Verlust melden und Antrag stellen: Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde und beantragen Sie einen Ersatz-Jagdschein schriftlich, persönlich oder online.
  2. Erforderliche Unterlagen einreichen: Reichen Sie Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles Lichtbild bei der Behörde ein.
  3. Ersatz-Jagdschein erhalten: Nach Bearbeitung und Zahlung der Gebühr (22,00 € zuzüglich fünffacher Jagdabgabe) erhalten Sie den Ersatz-Jagdschein mit der Restgültigkeit des ursprünglichen Jagdscheins.

Unterlagen bei Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Lichtbild
  • Antrag auf Ersatz-Jagdschein

Sonderregelungen

Jugendliche

  • Jugendjagdschein für Personen ab 16 bis unter 18 Jahren.
  • Jagdausübung nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
  • Gültigkeitsdauer des Jugendjagdscheins beträgt höchstens 2 aufeinanderfolgende Jagdjahre.
  • Verwaltungsgebühr beträgt 8,50 € bis 13,50 € abhängig von der Gültigkeitsdauer; zusätzlich Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrags der Gebühr.

Ausländer

  • Für ausländische Staatsangehörige ohne Nachweis einer deutschen Jägerprüfung kommt grundsätzlich ein Ausländerjagdschein (Tagesjagdschein für Ausländer) in Betracht.
  • Für den Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein sind eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
  • Ohne deutschen Wohnsitz wird kein regulärer Jahresjagdschein erteilt.

Studierende

  • Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
  • Im Forstdienst Beschäftigte müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.
Jagdschein-Zeitplan

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