Jagdschein Verlängern
Jagdschein in Rheinland-Pfalz verlängern: Ablauf und Bearbeitungszeit.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt)
Schritt für Schritt verlängern
- Unterlagen zusammenstellen: Halten Sie Ihren bisherigen Jagdschein, den aktuellen Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung sowie ggf. ein aktuelles Lichtbild bereit.
- Antrag stellen: Stellen Sie den Verlängerungsantrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde, persönlich, per Post oder online über das Serviceportal (sofern von der Behörde angeboten).
- Gebühren entrichten und Jagdschein erhalten: Entrichten Sie die Verlängerungsgebühr (17,00 € bis 32,00 € zuzüglich fünffacher Jagdabgabe je nach Gültigkeitsdauer) und erhalten Sie den verlängerten Jagdschein; bis zur Erteilung darf die Jagd nicht ausgeübt werden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins
- Bisheriger Jagdschein (bei Verlängerung im bestehenden Jagdscheinheft postalisch einzureichen)
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Ggf. aktuelles Lichtbild (falls von der Behörde verlangt)
- Ggf. Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (bei Folgeantrag)
Bearbeitungszeit
Variiert je nach Behörde
Bei Verlust oder Diebstahl
- Verlust melden und Antrag stellen: Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde und beantragen Sie einen Ersatz-Jagdschein schriftlich, persönlich oder online.
- Erforderliche Unterlagen einreichen: Reichen Sie Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles Lichtbild bei der Behörde ein.
- Ersatz-Jagdschein erhalten: Nach Bearbeitung und Zahlung der Gebühr (22,00 € zuzüglich fünffacher Jagdabgabe) erhalten Sie den Ersatz-Jagdschein mit der Restgültigkeit des ursprünglichen Jagdscheins.
Unterlagen bei Verlust
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild
- Antrag auf Ersatz-Jagdschein
Sonderregelungen
Jugendliche
- Jugendjagdschein für Personen ab 16 bis unter 18 Jahren.
- Jagdausübung nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
- Gültigkeitsdauer des Jugendjagdscheins beträgt höchstens 2 aufeinanderfolgende Jagdjahre.
- Verwaltungsgebühr beträgt 8,50 € bis 13,50 € abhängig von der Gültigkeitsdauer; zusätzlich Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrags der Gebühr.
Ausländer
- Für ausländische Staatsangehörige ohne Nachweis einer deutschen Jägerprüfung kommt grundsätzlich ein Ausländerjagdschein (Tagesjagdschein für Ausländer) in Betracht.
- Für den Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein sind eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
- Ohne deutschen Wohnsitz wird kein regulärer Jahresjagdschein erteilt.
Studierende
- Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
- Im Forstdienst Beschäftigte müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.
Jagdschein-Zeitplan
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