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Jagdschein in Saarland

Jahresjagdschein ab 60 EUR. Jägerprüfung, Unterlagen, Antragswege. Zuständig: Untere Jagdbehörde (Landkreise, Regionalverband Saarbrücken, Landeshauptstadt Saarbrücken).

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Jagdschein Kosten

Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe Saarland. Scheinart oben wählen.

Jahresjagdschein

Gesamt (1 Jahr) 60 EUR
Gesamt (3 Jahre) 130 EUR

Tagesjagdschein

Tagesjagdschein (14 Tage) 24 EUR

Jugendjagdschein

Gesamt (1 Jahr) 33 EUR

Falknerjagdschein

Gesamt (1 Jahr) 24 EUR
Gesamt (3 Jahre) 57 EUR

Jagdschein Unterlagen

Dokumente für Jagdschein Erstantrag, Jagdschein verlängern oder Jagdschein verloren. Situation oben wählen.

Erstantrag

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite), postalisch einzureichen
  • Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Beschäftigung im Forstdienst)

Verlängerung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jagdschein (bei Verlängerung im bestehenden Jagdscheinheft, postalisch einzureichen)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (im Original)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen
  • 2 Passfotos (nur bei Verlängerung mit neuem Jagdscheinheft, postalisch einzureichen)
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-Jagdscheins
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung

Zuzug aus anderem Bundesland

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Jagdschein
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bisheriger Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis

Jagdschein beantragen

Jagdschein online, persönlich oder postalisch beantragen in Saarland.

Erstantrag

Online Waffenangelegenheiten online / Jagd-Onlineformulare (Landeshauptstadt Saarbrücken)
Persönlich Persönliche Antragstellung bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde möglich. In Saarbrücken ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Postalisch Schriftliche/postalische Antragstellung je nach Behörde möglich. Passfotos und ggf. Jagdschein sind postalisch einzureichen.

Verlängerung

Online Waffenangelegenheiten online / Jagd-Onlineformulare (Landeshauptstadt Saarbrücken)
Persönlich Persönliche Antragstellung möglich. In Saarbrücken ist für Jagdscheinverlängerungen eine Terminvereinbarung ausdrücklich erforderlich.
Postalisch Schriftliche/postalische Antragstellung je nach Behörde möglich. Planen Sie mehrere Wochen Vorlauf ein, da Zuverlässigkeitsprüfungen bis zu 4 Wochen dauern können.

Verlust

Persönlich Persönliches Erscheinen erforderlich
Postalisch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Jagdbehörde auch schriftlich/postalisch möglich.

Zuzug aus anderem Bundesland

Online Waffenangelegenheiten online / Jagd-Onlineformulare (Landeshauptstadt Saarbrücken)
Persönlich Persönliche Antragstellung bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde am neuen Hauptwohnsitz möglich.
Postalisch Schriftliche/postalische Antragstellung je nach Behörde möglich.

Besondere Regelungen

Jugendjagdschein (16 bis 17 Jahre)

  • Der Jugendjagdschein wird ab 16 Jahren ausgestellt und gilt für ein Jagdjahr.
  • Die Jagdausübung ist nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen, benannten Aufsichtsperson gestattet.
  • Die Gebühr für den Jugendjagdschein beträgt 33 €.

Ausländischer Jagdschein

  • Personen ohne deutschen Wohnsitz können einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein beantragen; dafür sind eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
  • Bei Tagesausländerjagdscheinen erteilt die Untere Jagdbehörde die erforderlichen Ausnahmen; bei Jahresausländerjagdscheinen ist die Oberste Jagdbehörde zuständig.
  • Für Ausländerjagdscheine sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, u. a. ein übersetztes Prüfungszeugnis, der nationale Jagdschein und ein Strafregisterauszug des Heimatlandes.

Forstwirtschaft-Studierende

Studierende der Forstwirtschaft können eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen und erhalten ggf. eine Gebührenermäßigung.. Im Antragsformular der Landeshauptstadt Saarbrücken ist eine Ermäßigung für Schülerinnen/Schüler und Studierende vorgesehen.

Jagdschein Voraussetzungen

Mindestalter, Jägerprüfung, Jagdhaftpflicht und Gültigkeit nach Bundesjagdgesetz (BJagdG).

Jagdschein Mindestalter 18 Jahre (regulär), 16 Jahre (Jugendjagdschein)
Jägerprüfung Bestanden (staatlich anerkannt)
Jagdhaftpflicht Mind. 500.000 EUR Personen, 50.000 EUR Sach
Zuverlässigkeit Führungszeugnis ohne einschlägige Vorstrafen
Eignung Körperlich und geistig geeignet
Wohnsitz Deutschland (oder Ausländerjagdschein)
Jagdschein Gültigkeit 1 bis 3 Jagdjahre (1. April bis 31. März)

Jägerprüfung in Saarland

Prüfungsteile

  • Jagdliches Schießen und Waffenhandhabung
  • Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice)
  • Mündlich-praktische Prüfung

Schriftliche Prüfung & Schießprüfung

Schriftliche Prüfung
Multiple-Choice-Test mit 120 Fragen (je 24 pro Sachgebiet aus 5 Fachgebieten) in 120 Minuten unter Aufsicht. Die Fragen werden zufällig aus dem VJS-Fragenkatalog (200 Fragen pro Sachgebiet, 5 Antwortoptionen, 1 richtig) entnommen.. Bestehensgrenze: Mindestens 17 von 24 richtige Antworten pro Sachgebiet; bei weniger als 17 richtigen Antworten in einem Sachgebiet gilt die Prüfung als nicht bestanden..
Schießprüfung
Kugelschuss: 3 Schüsse auf stehenden Rehbock (100 m, stehend angestrichen) und 3 Schüsse auf 10er-Ringscheibe (100 m, sitzend aufgelegt); Mindestleistung: 4 Treffer gesamt. Schrotschuss: 6 Kipp-/Rollhasen (30–35 m, jagdlicher Anschlag, Schrotstärke 2,5 mm, max. 28 g Ladung); Mindestleistung: 3 Treffer.
Nicht bestanden bei Sicherheitsverstößen, schweren Handhabungsfehlern oder verfehlten Mindestleistungen. Im Rahmen der Ausbildung sind zusätzlich zwanzig Schüsse auf einen flüchtigen Überläufer aus 50 bzw. 60 m sowie je fünf Schüsse mit Revolver und Pistole nachzuweisen.

Anmeldung & Gebühren

Anmeldefrist
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist mindestens fünf Wochen vor Beginn der Prüfung bei der VJS zu stellen. Private Jagdschulen müssen die Durchführung einer Prüfung bei der VJS spätestens zwei Monate vor Beginn beantragen.
Zuständige Stelle
Vereinigung der Jäger des Saarlandes K.d.ö.R. (VJS), Jägerheim, Lachwald 5, 66793 Saarwellingen, Telefon: 06838 / 864 788 0, E-Mail: info@saarjaeger.de
Prüfungsgebühr
280 EUR

Häufige Fragen zum Jagdschein

Welche besonderen Ausbildungsanforderungen gelten im Saarland für die Zulassung zur Jägerprüfung?

Im Saarland werden zur Jägerprüfung nur Personen zugelassen, die eine im Saarland durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung mit mindestens 120 Unterrichtsstunden nachweisen können. Zusätzlich sind die Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd, Lehrveranstaltungen zur Revierpraxis, Biotopgestaltung und Wildhege sowie spezifische Schießnachweise (u. a. zwanzig Schüsse auf einen flüchtigen Überläufer) vorgeschrieben. Eine Direktanmeldung zur Prüfung ist nicht möglich; die Anmeldung erfolgt ausschließlich über beim LJV registrierte und anerkannte Jagdschulen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheinantrags im Saarland?

Konkrete einheitliche Fristen werden von den saarländischen Behörden nicht genannt. Da vor der Ausstellung eines Jagdscheins eine Zuverlässigkeitsprüfung (u. a. Auszug aus dem Bundeszentralregister) erforderlich ist, empfiehlt sich ein Vorlauf von mehreren Wochen. Im Landkreis Merzig-Wadern wird für die Zuverlässigkeitsabfrage ein Zeitraum von bis zu 4 Wochen genannt. Der Regionalverband Saarbrücken empfiehlt, sich bereits während oder unmittelbar nach der bestandenen Jägerprüfung mit der Jagdbehörde in Verbindung zu setzen.

Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?

Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.

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