Jagdschein Beantragen
Jagdschein in Sachsen-Anhalt beantragen: Behörde, Wege, Bearbeitungszeit.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Zuständige Behörde
Untere Jagdbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt)
Die zuständige Behörde ist die untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt am Wohnsitz. Zur Ermittlung der konkreten Behörde: aufrufen, Wohnort angeben und das gewünschte Anliegen auswählen.
Schritt für Schritt zum Jagdschein
- Jagdschule finden und anmelden: Suchen Sie eine beim Landesjagdverband Sachsen-Anhalt (LJV) registrierte und anerkannte Jagdschule, da in Sachsen-Anhalt nur von solchen Schulen gemeldete Teilnehmer zur Jägerprüfung zugelassen werden. Eine Direktanmeldung zur Prüfung ist nicht möglich.
- Jagdliche Ausbildung absolvieren: Absolvieren Sie die vollständige Jagdausbildung bei der gewählten Jagdschule, die alle Prüfungsfächer (Wildkunde, Hege, Ökologie, Jagdhundewesen, Wildbehandlung, Jagdwaffen, Jagdrecht) sowie das jagdliche Schießen umfasst.
- Prüfungsanmeldung durch die Jagdschule: Die Jagdschule meldet Sie bei der zuständigen unteren Jagdbehörde zur Jägerprüfung an. Beachten Sie die von den Landkreisen festgelegten Anmeldefristen.
- Jägerprüfung ablegen: Legen Sie alle drei Prüfungsteile ab: jagdliches Schießen (Büchse, Flinte, Kurzwaffe), schriftliche Prüfung (Fragebogen je Fach) und mündlich-praktische Prüfung (7 Fächer, je max. 15 Minuten). Die Prüfungsgebühr beträgt 250,00 €.
- Jagdschein beantragen: Stellen Sie nach bestandener Prüfung den Antrag auf Erteilung des Jagdscheins bei der unteren Jagdbehörde Ihres Wohnsitz-Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen (Antrag, Jägerprüfungszeugnis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis, Lichtbilder, Personalausweis) ein.
- Jagdschein erhalten: Nach Prüfung der Unterlagen und Zuverlässigkeitsabfrage (Bearbeitungszeit ca. 8–10 Wochen) erhalten Sie den Jagdschein persönlich bei der Behörde oder per Post. Bei Online-Antrag erfolgt die Abholung vor Ort.
Benötigte Unterlagen
Erstantrag
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite), postalisch einzureichen
- Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
- Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Tätigkeit im Forstdienst)
Bei Zuzug aus anderem Bundesland
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweise aller Meldeanschriften der letzten 10 Jahre (sofern außerhalb des bisherigen Bundeslandes gewohnt)
- 2 Passfotos (postalisch einzureichen, sofern neues Jagdscheinheft erforderlich)
Antragswege
Erstantrag
- Online: verfügbar
- Persönlich: Persönliche Abgabe bei der unteren Jagdbehörde des zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt ist möglich.
- Post: Schriftliche Einreichung per Post ist bei vielen Jagdbehörden möglich. Passfotos und ggf. der Jagdschein müssen postalisch eingereicht werden.
Verlängerung
- Online: verfügbar
- Persönlich: Persönliche Abgabe bei der zuständigen unteren Jagdbehörde ist möglich; nach Online-Einreichung ggf. Abholung des Jagdscheins vor Ort erforderlich.
- Post: Schriftliche Einreichung per Post ist bei vielen Jagdbehörden möglich.
Bei Verlust
- Persönlich (erforderlich): Verlustanzeige und Antrag auf Neuausstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde einreichen.
- Post: Formlose Verlustanzeige kann ggf. postalisch eingereicht werden; Rücksprache mit der zuständigen Behörde empfohlen.
Bei Zuzug
- Online: verfügbar
- Persönlich: Antrag bei der unteren Jagdbehörde des neuen Wohnsitz-Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt stellen.
- Post: Schriftliche Einreichung per Post ist bei vielen Jagdbehörden möglich.
Bearbeitungszeit
Variiert je nach Behörde
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich in Sachsen-Anhalt direkt zur Jägerprüfung anmelden?
Nein. In Sachsen-Anhalt werden nur Prüfungsteilnehmer zugelassen, die von beim Landesjagdverband (LJV) registrierten und anerkannten Jagdschulen gemeldet werden. Eine eigene Direktanmeldung ist nicht möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheins in Sachsen-Anhalt?
Der Landkreis Börde gibt an, dass die Überprüfung der Zuverlässigkeit bei Jagdscheinverlängerungen 8 bis 10 Wochen dauern kann; diese Frist ist für Ersterteilungen vergleichbar relevant. Konkrete landeseinheitlich verbindliche Bearbeitungsfristen sind nicht veröffentlicht; die Bearbeitungszeit hängt von der Auslastung der Behörde und dem Umfang der Zuverlässigkeitsabfragen ab.
Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?
Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.
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