Jagdschein Jägerprüfung
Jägerprüfung in Sachsen-Anhalt: Einordnung, Kontakt und Hinweise.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Prüfungsteile
- Jagdliches Schießen
- Schriftliche Prüfung (Fragebogen mit 20 Fragen je Prüfungsfach)
- Mündlich-praktische Prüfung (7 Prüfungsfächer, je max. 15 Minuten)
Schriftliche Prüfung
Für jedes Prüfungsfach wird ein Fragebogen mit 20 Fragen erstellt. Die Prüfungsfächer sind identisch mit denen der mündlich-praktischen Prüfung.
Bestehensvoraussetzung: In den recherchierten Quellen sind keine expliziten Mindestpunktzahlen für die schriftliche Prüfung veröffentlicht; die Prüfungskommission bewertet die Leistungen nach den Vorgaben der LJagdG-DVO.
Schießprüfung
Büchsenschießen: 5 Schüsse auf Rehbockscheibe auf 100 m (stehend angestrichen), Mindestleistung 25 Ringe. Flintenschießen: 10 bewegliche Ziele (Tontauben oder Kipphasen), Mindestleistung 3 Treffer (Tontauben) bzw. 5 Treffer (Kipphasen). Kurzwaffenschießen: 5 Schüsse auf Ringscheibe (47 × 78 cm) auf 25 m (stehend freihändig), Mindestleistung 2 Scheibentreffer.
Wird die Mindestleistung in einer Disziplin nicht erreicht, kann die jeweilige Teilprüfung einmal wiederholt werden.
Anmeldung zur Prüfung
- Anmeldefrist: Das Land selbst enthält keine explizite landeseinheitliche Anmeldefrist; Landkreise legen in ihren Ausschreibungen eigene Fristen fest. Bei Rücktritt spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn wird die Prüfungsgebühr zurückgezahlt.
- Anmeldung bei: Die Jägerprüfung wird von einer durch die jeweilige untere Jagdbehörde bestellten Prüfungskommission abgenommen. Zuständige Behörde über https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/suche?q=jagdschein+pr%C3%BCfung ermitteln. Prüfungsteilnehmer müssen von beim LJV registrierten und anerkannten Jagdschulen gemeldet werden; eine Direktanmeldung ist nicht möglich.
- Prüfungsgebühr: 250 EUR
Kontakt
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