Zum Inhalt springen

Jagdschein Verlängern

Jagdschein in Sachsen-Anhalt verlängern: Ablauf und Bearbeitungszeit.

Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt)
Abteilung
Untere Jagdbehörde

Zuständigkeit

Untere Jagdbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt)

Schritt für Schritt verlängern

  1. Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen: bisheriger Jagdschein, aktueller Versicherungsnachweis für den Verlängerungszeitraum, ggf. Lichtbild (bei neuem Jagdscheinheft) und ggf. Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen.
  2. Antrag einreichen: Reichen Sie den Verlängerungsantrag bei der unteren Jagdbehörde Ihres Wohnsitz-Landkreises ein, persönlich, per Post oder (bei einigen Landkreisen) online. Passfotos und der bisherige Jagdschein sind ggf. postalisch einzureichen.
  3. Zuverlässigkeitsprüfung abwarten: Die Behörde prüft Ihre Zuverlässigkeit; dieser Vorgang kann 8 bis 10 Wochen dauern. Beantragen Sie die Verlängerung daher rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Jagdscheins.
  4. Verlängerten Jagdschein erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung wird der Jagdschein verlängert (Eintragung im bestehenden Heft oder Ausstellung eines neuen Jagdscheinhefts) und Ihnen ausgehändigt oder zugesandt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Jagdschein
  • Bisheriger Jagdschein (postalisch einzureichen, wenn Verlängerung im bestehenden Heft)
  • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den Verlängerungszeitraum
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag erforderlich)
  • 2 Passfotos (nur bei Verlängerung mit neuem Jagdscheinheft, postalisch einzureichen)
  • Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person (nur bei Minderjährigen)

Bearbeitungszeit

Variiert je nach Behörde

Bei Verlust oder Diebstahl

  1. Verlust anzeigen: Erstatten Sie bei Diebstahl eine polizeiliche Diebstahlsanzeige oder fertigen Sie eine formlose Verlustanzeige an, aus der hervorgeht, dass der Jagdschein nicht mehr verfügbar ist.
  2. Antrag auf Neuausstellung stellen: Wenden Sie sich an die zuständige untere Jagdbehörde Ihres Wohnsitz-Landkreises und reichen Sie die Verlustanzeige, Ihren Personalausweis sowie ein aktuelles Lichtbild ein.
  3. Ersatz-Jagdschein erhalten: Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Behörde einen Ersatz-Jagdschein aus. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde über anfallende Gebühren und Bearbeitungszeiten.

Unterlagen bei Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Lichtbild
  • Formlose Verlustanzeige oder polizeiliche Diebstahlsanzeige

Sonderregelungen

Jugendliche

  • Jugendjagdschein für Personen ab 16 bis unter 18 Jahren.
  • Berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von dieser schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson.
  • Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist ausgeschlossen.
  • Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person ist bei der Verlängerung erforderlich.
  • Jugendjagdschein ist für 1 Jahr (40,00 €) oder 2 Jahre (60,00 €) erhältlich; ein 3-Jahres-Jugendjagdschein wird in den kommunalen Portalen nicht explizit genannt.
  • Jugend-Tagesjagdschein (14 Tage) für 1617-Jährige ist möglich, ebenfalls nur in Begleitung und nicht für Gesellschaftsjagden.

Ausländer

  • Für nicht in Deutschland wohnhafte Jäger ist insbesondere der Ausländer-Tagesjagdschein (14 aufeinanderfolgende Tage) relevant.
  • Für den Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein bei Wohnsitz im Ausland sind eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
  • Die Voraussetzungen entsprechen im Wesentlichen denen des inländischen Tagesjagdscheins (Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflichtversicherung).
  • Ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommt ggf. ein Ausländerjagdschein in Betracht.
  • Bei ausländischen Antragstellern für die Verlängerung ist ein Nachweis einer Berechtigung zum Jagdausübungsrecht (z. B. Pachtvertrag, Jagderlaubnisschein) erforderlich.

Studierende

  • Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
  • Personen im Forstdienst müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.
Jagdschein-Zeitplan

Berechnen Sie den Zeitplan für Ihren Jagdschein.

Zum Rechner →