Jagdschein Verlängern
Jagdschein in Sachsen-Anhalt verlängern: Ablauf und Bearbeitungszeit.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt)
Schritt für Schritt verlängern
- Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen: bisheriger Jagdschein, aktueller Versicherungsnachweis für den Verlängerungszeitraum, ggf. Lichtbild (bei neuem Jagdscheinheft) und ggf. Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den Verlängerungsantrag bei der unteren Jagdbehörde Ihres Wohnsitz-Landkreises ein, persönlich, per Post oder (bei einigen Landkreisen) online. Passfotos und der bisherige Jagdschein sind ggf. postalisch einzureichen.
- Zuverlässigkeitsprüfung abwarten: Die Behörde prüft Ihre Zuverlässigkeit; dieser Vorgang kann 8 bis 10 Wochen dauern. Beantragen Sie die Verlängerung daher rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Jagdscheins.
- Verlängerten Jagdschein erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung wird der Jagdschein verlängert (Eintragung im bestehenden Heft oder Ausstellung eines neuen Jagdscheinhefts) und Ihnen ausgehändigt oder zugesandt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Bisheriger Jagdschein (postalisch einzureichen, wenn Verlängerung im bestehenden Heft)
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den Verlängerungszeitraum
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag erforderlich)
- 2 Passfotos (nur bei Verlängerung mit neuem Jagdscheinheft, postalisch einzureichen)
- Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person (nur bei Minderjährigen)
Bearbeitungszeit
Variiert je nach Behörde
Bei Verlust oder Diebstahl
- Verlust anzeigen: Erstatten Sie bei Diebstahl eine polizeiliche Diebstahlsanzeige oder fertigen Sie eine formlose Verlustanzeige an, aus der hervorgeht, dass der Jagdschein nicht mehr verfügbar ist.
- Antrag auf Neuausstellung stellen: Wenden Sie sich an die zuständige untere Jagdbehörde Ihres Wohnsitz-Landkreises und reichen Sie die Verlustanzeige, Ihren Personalausweis sowie ein aktuelles Lichtbild ein.
- Ersatz-Jagdschein erhalten: Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Behörde einen Ersatz-Jagdschein aus. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde über anfallende Gebühren und Bearbeitungszeiten.
Unterlagen bei Verlust
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles Lichtbild
- Formlose Verlustanzeige oder polizeiliche Diebstahlsanzeige
Sonderregelungen
Jugendliche
- Jugendjagdschein für Personen ab 16 bis unter 18 Jahren.
- Berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von dieser schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson.
- Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist ausgeschlossen.
- Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person ist bei der Verlängerung erforderlich.
- Jugendjagdschein ist für 1 Jahr (40,00 €) oder 2 Jahre (60,00 €) erhältlich; ein 3-Jahres-Jugendjagdschein wird in den kommunalen Portalen nicht explizit genannt.
- Jugend-Tagesjagdschein (14 Tage) für 16–17-Jährige ist möglich, ebenfalls nur in Begleitung und nicht für Gesellschaftsjagden.
Ausländer
- Für nicht in Deutschland wohnhafte Jäger ist insbesondere der Ausländer-Tagesjagdschein (14 aufeinanderfolgende Tage) relevant.
- Für den Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein bei Wohnsitz im Ausland sind eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
- Die Voraussetzungen entsprechen im Wesentlichen denen des inländischen Tagesjagdscheins (Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflichtversicherung).
- Ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommt ggf. ein Ausländerjagdschein in Betracht.
- Bei ausländischen Antragstellern für die Verlängerung ist ein Nachweis einer Berechtigung zum Jagdausübungsrecht (z. B. Pachtvertrag, Jagderlaubnisschein) erforderlich.
Studierende
- Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
- Personen im Forstdienst müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.
Jagdschein-Zeitplan
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