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Jagdschein in Sachsen

Jahresjagdschein ab 90 EUR. Jägerprüfung, Unterlagen, Antragswege. Zuständig: Untere Jagdbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt).

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Jagdschein Kosten

Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe Sachsen. Scheinart oben wählen.

Jahresjagdschein

Verwaltungsgebühr (1 Jahr) 70 EUR
Jagdabgabe (1 Jahr) 20 EUR
Gesamt (1 Jahr) 90 EUR
Gesamt (3 Jahre) 130 EUR

Tagesjagdschein

Tagesjagdschein (14 Tage) 35 EUR

Jugendjagdschein

Verwaltungsgebühr (1 Jahr) 20 EUR
Jagdabgabe (1 Jahr) 10 EUR
Gesamt (1 Jahr) 30 EUR

Jagdschein Unterlagen

Dokumente für Jagdschein Erstantrag, Jagdschein verlängern oder Jagdschein verloren. Situation oben wählen.

Erstantrag

  • Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
  • Antrag auf Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
  • Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Beschäftigung im Forstdienst)

Verlängerung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefüllter Antrag auf Jagdscheinverlängerung
  • Jagdschein (Jagdscheinheft) im Original
  • Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (gültig für die beantragte Laufzeit)
  • Aktuelles Passbild (soweit ein neues Jagdscheinheft erforderlich ist)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag)

Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Formular zur Feststellung des Verlustes
  • Ggf. polizeiliche Verlustmeldung

Zuzug aus anderem Bundesland

  • Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
  • Antrag auf Jagdschein
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Jägerprüfungszeugnis
  • 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
  • Jagdeinladung sowie Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland (nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands und Beantragung eines Tagesjagdscheins oder Falknertagesjagdscheins)

Jagdschein beantragen

Jagdschein online, persönlich oder postalisch beantragen in Sachsen.

Erstantrag

Online Amt24 Sachsen (je nach Landkreis)
Persönlich Persönliches Erscheinen erforderlich
Postalisch Schriftliche Antragstellung ist grundsätzlich möglich; Passfotos und ggf. der Jagdschein müssen postalisch eingereicht werden.

Verlängerung

Online Amt24 Sachsen bzw. Online-Portal des jeweiligen Landratsamts (je nach Landkreis)
Persönlich Persönliches Erscheinen erforderlich
Postalisch In einigen Landkreisen ist die Verlängerung im Ausnahmefall per Post möglich.

Verlust

Persönlich Persönliches Erscheinen erforderlich

Zuzug aus anderem Bundesland

Online Amt24 Sachsen (je nach Landkreis)
Persönlich Persönliches Erscheinen erforderlich
Postalisch Schriftliche Antragstellung ist grundsätzlich möglich.

Besondere Regelungen

Jugendjagdschein (16 bis 17 Jahre)

  • Der Jugendjagdschein wird für Jugendliche ab 16 Jahren bis unter 18 Jahren ausgestellt und ist für 1 Jagdjahr gültig.
  • Die Jagdausübung ist nur in Begleitung einer jagderfahrenen, benannten Person erlaubt.
  • Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung ist bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
  • Die Verwaltungsgebühr für den Jugendjagdschein beträgt 20,00 EUR, die Jagdabgabe 10,00 EUR.

Ausländischer Jagdschein

  • Personen ohne deutschen Wohnsitz können einen Ausländerjagdschein (Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein) beantragen.
  • Für den Ausländerjagdschein sind zusätzlich eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
  • Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung kann ein gleichwertiger Nachweis aus dem Heimatstaat anstelle des polizeilichen Führungszeugnisses akzeptiert werden.

Forstwirtschaft-Studierende

Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.

Jagdschein Voraussetzungen

Mindestalter, Jägerprüfung, Jagdhaftpflicht und Gültigkeit nach Bundesjagdgesetz (BJagdG).

Jagdschein Mindestalter 18 Jahre (regulär), 16 Jahre (Jugendjagdschein)
Jägerprüfung Bestanden (staatlich anerkannt)
Jagdhaftpflicht Mind. 500.000 EUR Personen, 50.000 EUR Sach
Zuverlässigkeit Führungszeugnis ohne einschlägige Vorstrafen
Eignung Körperlich und geistig geeignet
Wohnsitz Deutschland (oder Ausländerjagdschein)
Jagdschein Gültigkeit 1 bis 3 Jagdjahre (1. April bis 31. März)

Jägerprüfung in Sachsen

Prüfungsteile

  • Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice und ggf. offene Fragen in mehreren Fachgebieten)
  • Mündlich-praktische Prüfung (Prüfungsstationen zu Wildansprache, Waffenhandhabung, Recht, Jagdpraxis und Hundewesen)
  • Schießprüfung (praktische Schießleistung mit Büchse und Flinte auf verschiedene Ziele)

Schriftliche Prüfung & Schießprüfung

Schriftliche Prüfung
Multiple-Choice-Fragen und ggf. offene Fragen in den Fachgebieten Wildtierkunde, Waffenkunde, Jagdbetrieb, Recht, Naturschutz, Wildbrethygiene und Hundewesen.. Bestehensgrenze: Jagdkunde: mindestens 60 % richtige Antworten; Waffenkunde: mindestens 75 % richtige Antworten; Verbraucherschutz: mindestens 60 % richtige Antworten; Recht: mindestens 75 % richtige Antworten..
Schießprüfung
Praktische Schießleistung mit Büchse und Flinte auf verschiedene Ziele, z. B. stehender/reduzierter Keiler, laufender Keiler und Wurftauben.
Die Schießprüfung ist Bestandteil der Jägerprüfung und wird von der zuständigen unteren Jagdbehörde abgenommen.

Anmeldung & Gebühren

Anmeldefrist
Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde eingegangen sein.
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt; die zuständige Behörde ist über das Amt24-Portal des Freistaates Sachsen zu ermitteln.
Prüfungsgebühr
20 – EUR

Häufige Fragen zum Jagdschein

Kann ich mich in Sachsen direkt zur Jägerprüfung anmelden?

Nein. In Sachsen werden zur Jägerprüfung nur Prüfungsteilnehmer zugelassen, die von beim Landesjagdverband (LJV) registrierten und anerkannten Jagdschulen gemeldet werden. Eine eigene Direktanmeldung ist nicht möglich.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheinantrags in Sachsen?

Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen unteren Jagdbehörde ab. Typischerweise wird der Jagdschein nach Vorlage aller Unterlagen innerhalb weniger Tage bis Wochen ausgestellt. Zusätzliche Prüfungen der Zuverlässigkeit (Auskünfte bei Polizei und anderen Behörden) können den Zeitraum verlängern.

Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?

Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.

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