Jagdschein in Sachsen
Jahresjagdschein ab 90 EUR. Jägerprüfung, Unterlagen, Antragswege. Zuständig: Untere Jagdbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt).
Was suchen Sie?
Jagdschein Kosten
Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe Sachsen. Scheinart oben wählen.
Jahresjagdschein
| Verwaltungsgebühr (1 Jahr) | 70 EUR |
|---|---|
| Jagdabgabe (1 Jahr) | 20 EUR |
| Gesamt (1 Jahr) | 90 EUR |
| Gesamt (3 Jahre) | 130 EUR |
Tagesjagdschein
| Tagesjagdschein (14 Tage) | 35 EUR |
|---|
Jugendjagdschein
| Verwaltungsgebühr (1 Jahr) | 20 EUR |
|---|---|
| Jagdabgabe (1 Jahr) | 10 EUR |
| Gesamt (1 Jahr) | 30 EUR |
Jagdschein Unterlagen
Dokumente für Jagdschein Erstantrag, Jagdschein verlängern oder Jagdschein verloren. Situation oben wählen.
Erstantrag
- Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
- Antrag auf Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
- Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
- Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Beschäftigung im Forstdienst)
Verlängerung
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefüllter Antrag auf Jagdscheinverlängerung
- Jagdschein (Jagdscheinheft) im Original
- Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung (gültig für die beantragte Laufzeit)
- Aktuelles Passbild (soweit ein neues Jagdscheinheft erforderlich ist)
- Nachweis der Teilnahme an einem Übungsschießen (nur bei Folgeantrag)
Verlust
- Personalausweis oder Reisepass
- Formular zur Feststellung des Verlustes
- Ggf. polizeiliche Verlustmeldung
Zuzug aus anderem Bundesland
- Personalausweis oder Reisepass (als Kopie oder Foto)
- Antrag auf Jagdschein
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Jägerprüfungszeugnis
- 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
- Jagdeinladung sowie Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland (nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands und Beantragung eines Tagesjagdscheins oder Falknertagesjagdscheins)
Jagdschein beantragen
Jagdschein online, persönlich oder postalisch beantragen in Sachsen.
Erstantrag
| Online | Amt24 Sachsen (je nach Landkreis) |
|---|---|
| Persönlich | Persönliches Erscheinen erforderlich |
| Postalisch | Schriftliche Antragstellung ist grundsätzlich möglich; Passfotos und ggf. der Jagdschein müssen postalisch eingereicht werden. |
Verlängerung
| Online | Amt24 Sachsen bzw. Online-Portal des jeweiligen Landratsamts (je nach Landkreis) |
|---|---|
| Persönlich | Persönliches Erscheinen erforderlich |
| Postalisch | In einigen Landkreisen ist die Verlängerung im Ausnahmefall per Post möglich. |
Verlust
| Persönlich | Persönliches Erscheinen erforderlich |
|---|
Zuzug aus anderem Bundesland
| Online | Amt24 Sachsen (je nach Landkreis) |
|---|---|
| Persönlich | Persönliches Erscheinen erforderlich |
| Postalisch | Schriftliche Antragstellung ist grundsätzlich möglich. |
Besondere Regelungen
Jugendjagdschein (16 bis 17 Jahre)
- Der Jugendjagdschein wird für Jugendliche ab 16 Jahren bis unter 18 Jahren ausgestellt und ist für 1 Jagdjahr gültig.
- Die Jagdausübung ist nur in Begleitung einer jagderfahrenen, benannten Person erlaubt.
- Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung ist bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
- Die Verwaltungsgebühr für den Jugendjagdschein beträgt 20,00 EUR, die Jagdabgabe 10,00 EUR.
Ausländischer Jagdschein
- Personen ohne deutschen Wohnsitz können einen Ausländerjagdschein (Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein) beantragen.
- Für den Ausländerjagdschein sind zusätzlich eine Jagdeinladung sowie der Jagdschein der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
- Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung kann ein gleichwertiger Nachweis aus dem Heimatstaat anstelle des polizeilichen Führungszeugnisses akzeptiert werden.
Forstwirtschaft-Studierende
Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
Jagdschein Voraussetzungen
Mindestalter, Jägerprüfung, Jagdhaftpflicht und Gültigkeit nach Bundesjagdgesetz (BJagdG).
| Jagdschein Mindestalter | 18 Jahre (regulär), 16 Jahre (Jugendjagdschein) |
|---|---|
| Jägerprüfung | Bestanden (staatlich anerkannt) |
| Jagdhaftpflicht | Mind. 500.000 EUR Personen, 50.000 EUR Sach |
| Zuverlässigkeit | Führungszeugnis ohne einschlägige Vorstrafen |
| Eignung | Körperlich und geistig geeignet |
| Wohnsitz | Deutschland (oder Ausländerjagdschein) |
| Jagdschein Gültigkeit | 1 bis 3 Jagdjahre (1. April bis 31. März) |
Jägerprüfung in Sachsen
Prüfungsteile
- Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice und ggf. offene Fragen in mehreren Fachgebieten)
- Mündlich-praktische Prüfung (Prüfungsstationen zu Wildansprache, Waffenhandhabung, Recht, Jagdpraxis und Hundewesen)
- Schießprüfung (praktische Schießleistung mit Büchse und Flinte auf verschiedene Ziele)
Schriftliche Prüfung & Schießprüfung
- Schriftliche Prüfung
- Multiple-Choice-Fragen und ggf. offene Fragen in den Fachgebieten Wildtierkunde, Waffenkunde, Jagdbetrieb, Recht, Naturschutz, Wildbrethygiene und Hundewesen.. Bestehensgrenze: Jagdkunde: mindestens 60 % richtige Antworten; Waffenkunde: mindestens 75 % richtige Antworten; Verbraucherschutz: mindestens 60 % richtige Antworten; Recht: mindestens 75 % richtige Antworten..
- Schießprüfung
- Praktische Schießleistung mit Büchse und Flinte auf verschiedene Ziele, z. B. stehender/reduzierter Keiler, laufender Keiler und Wurftauben.
- Die Schießprüfung ist Bestandteil der Jägerprüfung und wird von der zuständigen unteren Jagdbehörde abgenommen.
Anmeldung & Gebühren
- Anmeldefrist
- Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde eingegangen sein.
- Zuständige Stelle
- Untere Jagdbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt; die zuständige Behörde ist über das Amt24-Portal des Freistaates Sachsen zu ermitteln.
- Prüfungsgebühr
- 20 – EUR
Häufige Fragen zum Jagdschein
Kann ich mich in Sachsen direkt zur Jägerprüfung anmelden?
Nein. In Sachsen werden zur Jägerprüfung nur Prüfungsteilnehmer zugelassen, die von beim Landesjagdverband (LJV) registrierten und anerkannten Jagdschulen gemeldet werden. Eine eigene Direktanmeldung ist nicht möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheinantrags in Sachsen?
Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen unteren Jagdbehörde ab. Typischerweise wird der Jagdschein nach Vorlage aller Unterlagen innerhalb weniger Tage bis Wochen ausgestellt. Zusätzliche Prüfungen der Zuverlässigkeit (Auskünfte bei Polizei und anderen Behörden) können den Zeitraum verlängern.
Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?
Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.
Der erste Schritt zum Jagdschein. Finden Sie eine Jagdschule in Sachsen und starten Sie Ihre Ausbildung.
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