Jagdschein in Schleswig-Holstein
Jagdschein Schleswig-Holstein. Jägerprüfung, Unterlagen, Antragswege. Zuständig: Untere Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt).
Was suchen Sie?
Jagdschein Kosten
Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe Schleswig-Holstein. Scheinart oben wählen.
Tagesjagdschein
| Tagesjagdschein (14 Tage) | null EUR |
|---|
Jagdschein Unterlagen
Dokumente für Jagdschein Erstantrag, Jagdschein verlängern oder Jagdschein verloren. Situation oben wählen.
Erstantrag
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- 2 Passfotos (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
- Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Forstwirtschaftsstudium)
- Bescheinigung des Arbeitgebers (nur bei Beschäftigung im Forstdienst)
Verlängerung
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Bisheriger Jagdschein (der verlängert werden soll)
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für den gesamten Verlängerungszeitraum
- Aktuelles Lichtbild (wenn neues Jagdscheinheft erforderlich)
- Ggf. Führungszeugnis (im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung)
Verlust
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-/Doppeljagdscheins
- Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung
Zuzug aus anderem Bundesland
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Jagdschein
- Bisheriger Jagdschein (sofern vorhanden)
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungspolice)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Jägerprüfungszeugnis
- Jagdeinladung und Jagdschein des Hauptwohnsitzes im Ausland (nur für Personen ohne deutschen Wohnsitz bei Tagesjagdschein)
Jagdschein beantragen
Jagdschein online, persönlich oder postalisch beantragen in Schleswig-Holstein.
Erstantrag
| Online | Serviceportal Schleswig-Holstein (kreisspezifisch, sofern verfügbar) |
|---|---|
| Persönlich | Persönliches Erscheinen ist für die reine Antragstellung in der Regel nicht zwingend erforderlich; Identität und Unterschrift können über Unterlagen bzw. bei Abholung überprüft werden. |
| Postalisch | Einreichen per Post mit unterschriebenem Formular bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich. |
Verlängerung
| Online | Serviceportal Schleswig-Holstein (kreisspezifisch, sofern verfügbar) |
|---|---|
| Persönlich | Persönliche Abgabe bei der unteren Jagdbehörde möglich, aber nicht zwingend erforderlich. |
| Postalisch | Unterlagen können per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung eingereicht werden (Hinweis des Kreises Steinburg). |
Verlust
| Persönlich | Persönliches Erscheinen erforderlich |
|---|---|
| Postalisch | Antrag auf Ersatzjagdschein kann schriftlich per Post eingereicht werden. |
Zuzug aus anderem Bundesland
| Online | Serviceportal Schleswig-Holstein (kreisspezifisch, sofern verfügbar) |
|---|---|
| Persönlich | Antragstellung bei der unteren Jagdbehörde des neuen Wohnsitzkreises bzw. der kreisfreien Stadt. |
| Postalisch | Einreichen per Post mit unterschriebenem Formular bei der zuständigen unteren Jagdbehörde möglich. |
Besondere Regelungen
Jugendjagdschein (16 bis 17 Jahre)
- Jugendjagdschein ab 16 Jahren möglich, sofern die Jägerprüfung bestanden wurde.
- Die Jagdausübung ist nur in Begleitung einer zur Aufsichtsführung berechtigten, jagderfahrenen Person erlaubt; selbständige Jagdausübung ist ausgeschlossen.
- Bei Minderjährigen ist ggf. die Einwilligung der Sorgeberechtigten für die Prüfungsanmeldung erforderlich.
- Der Jugendjagdschein (Jahresschein) ist laut Norderstedter Gebührentabelle bis zu 2 Jagdjahre gültig.
Ausländischer Jagdschein
- Für ausländische Jäger ohne deutschen Wohnsitz liegt die Jagdscheinzuständigkeit bei der Behörde, in deren Bereich gejagt werden soll (§ 15 BJagdG).
- Die Stadt Flensburg stellt Jagdscheine an ausländische Jagdgäste nur aus, wenn eine Einladung, ein Begehungsschein oder eine Pacht in einem Flensburger Jagdbezirk vorliegt.
- Für Personen ohne deutschen Wohnsitz, die einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein beantragen, sind Jagdeinladung und Jagdschein des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
- Ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommt ggf. ein Ausländerjagdschein in Betracht.
Forstwirtschaft-Studierende
Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.. Personen im Forstdienst müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers einreichen.
Jagdschein Voraussetzungen
Mindestalter, Jägerprüfung, Jagdhaftpflicht und Gültigkeit nach Bundesjagdgesetz (BJagdG).
| Jagdschein Mindestalter | 18 Jahre (regulär), 16 Jahre (Jugendjagdschein) |
|---|---|
| Jägerprüfung | Bestanden (staatlich anerkannt) |
| Jagdhaftpflicht | Mind. 500.000 EUR Personen, 50.000 EUR Sach |
| Zuverlässigkeit | Führungszeugnis ohne einschlägige Vorstrafen |
| Eignung | Körperlich und geistig geeignet |
| Wohnsitz | Deutschland (oder Ausländerjagdschein) |
| Jagdschein Gültigkeit | 1 bis 3 Jagdjahre (1. April bis 31. März) |
Jägerprüfung in Schleswig-Holstein
Prüfungsteile
- Schriftliche Prüfung
- Schießprüfung (Büchse und Flinte)
- Mündlich-praktische Prüfung
Schriftliche Prüfung & Schießprüfung
- Schriftliche Prüfung
- 20 Fragen pro Fachgebiet, Gesamtdauer 180 Minuten; überwiegend offene Fragen, zum Teil Multiple-Choice. Fachgebiete: Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wild- und Jagdschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht und Waffentechnik, Jagdhunde und Wildbrethygiene, Jagdrecht.. Bestehensgrenze: Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn in Kernfächern (insbesondere Wildbiologie und Waffenrecht) die Notenuntergrenzen unterschritten werden oder der Gesamtdurchschnitt schlechter als 4 ist..
- Schießprüfung
- Büchse (Kugel): 5 Schuss stehend angestrichen auf die DJV-Rehbockscheibe auf 100 m; Bestehen: mindestens 3 Treffer in den Ringen 3–10, Mindestleistung 21 Ringe. Flinte (Schrot): 10 Wurftauben (Trap); Bestehen: mindestens 3 getroffene Tontauben.
- Zusätzlich wird sicherer Umgang mit der Waffe geprüft (Laden/Entladen, Sicherheitskontrolle, Laufkontrolle, Verhalten am Stand). Reihenfolge: schriftlicher Teil → Schießprüfung → mündlich-praktischer Teil.
Anmeldung & Gebühren
- Anmeldefrist
- Konkrete Anmeldefristen werden landesweit nicht einheitlich veröffentlicht; sie ergeben sich aus der Jägerprüfungsverordnung und den durch die unteren Jagdbehörden bekanntgemachten Prüfungsterminen.
- Zuständige Stelle
- Untere Jagdbehörde des Wohnsitzkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Zuständige Behörde über https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/ ermitteln.
- Prüfungsgebühr
- 280 EUR
Häufige Fragen zum Jagdschein
Was änderte sich mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes Schleswig-Holstein im Januar 2024?
Mit der zum 26. Januar 2024 in Kraft getretenen Novelle des Landesjagdgesetzes wurde der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen (bei gleichzeitiger ganzjähriger Schonzeit), die Nutria jagdrechtlich eingestuft (ganzjährige Jagdzeit), der Einsatz von Nachtsichttechnik auf Haarraubwild und Nutria erweitert sowie Gruppenabschusspläne und ein Schießnachweis für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild eingeführt.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Jagdscheinantrags in Schleswig-Holstein?
Eine gesetzliche Maximalfrist ist weder im BJagdG noch im LJagdG normiert. Die Stadt Norderstedt weist darauf hin, dass die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, da unter anderem eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie Zuverlässigkeits- und Verfassungsschutzabfragen eingeholt werden.
Ist die Jägerprüfung bundesweit gültig?
Ja. Eine in einem Bundesland bestandene Jägerprüfung wird in allen anderen Bundesländern anerkannt.
Der erste Schritt zum Jagdschein. Finden Sie eine Jagdschule in Schleswig-Holstein und starten Sie Ihre Ausbildung.
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