Jagdschein Jägerprüfung
Jägerprüfung in Schleswig-Holstein: Einordnung, Kontakt und Hinweise.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Prüfungsteile
- Schriftliche Prüfung
- Schießprüfung (Büchse und Flinte)
- Mündlich-praktische Prüfung
Schriftliche Prüfung
20 Fragen pro Fachgebiet, Gesamtdauer 180 Minuten; überwiegend offene Fragen, zum Teil Multiple-Choice. Fachgebiete: Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wild- und Jagdschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht und Waffentechnik, Jagdhunde und Wildbrethygiene, Jagdrecht.
Bestehensvoraussetzung: Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn in Kernfächern (insbesondere Wildbiologie und Waffenrecht) die Notenuntergrenzen unterschritten werden oder der Gesamtdurchschnitt schlechter als 4 ist.
Schießprüfung
Büchse (Kugel): 5 Schuss stehend angestrichen auf die DJV-Rehbockscheibe auf 100 m; Bestehen: mindestens 3 Treffer in den Ringen 3–10, Mindestleistung 21 Ringe. Flinte (Schrot): 10 Wurftauben (Trap); Bestehen: mindestens 3 getroffene Tontauben.
Zusätzlich wird sicherer Umgang mit der Waffe geprüft (Laden/Entladen, Sicherheitskontrolle, Laufkontrolle, Verhalten am Stand). Reihenfolge: schriftlicher Teil → Schießprüfung → mündlich-praktischer Teil.
Anmeldung zur Prüfung
- Anmeldefrist: Konkrete Anmeldefristen werden landesweit nicht einheitlich veröffentlicht; sie ergeben sich aus der Jägerprüfungsverordnung und den durch die unteren Jagdbehörden bekanntgemachten Prüfungsterminen.
- Anmeldung bei: Untere Jagdbehörde des Wohnsitzkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Zuständige Behörde über https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/ ermitteln.
- Prüfungsgebühr: 280 EUR
Kontakt
Berechnen Sie den Zeitplan für Ihren Jagdschein.
Zum Rechner →