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Jagdschein Jägerprüfung

Jägerprüfung in Schleswig-Holstein: Einordnung, Kontakt und Hinweise.

Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt)
Abteilung
Untere Jagdbehörde

Prüfungsteile

  1. Schriftliche Prüfung
  2. Schießprüfung (Büchse und Flinte)
  3. Mündlich-praktische Prüfung

Schriftliche Prüfung

20 Fragen pro Fachgebiet, Gesamtdauer 180 Minuten; überwiegend offene Fragen, zum Teil Multiple-Choice. Fachgebiete: Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wild- und Jagdschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht und Waffentechnik, Jagdhunde und Wildbrethygiene, Jagdrecht.

Bestehensvoraussetzung: Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn in Kernfächern (insbesondere Wildbiologie und Waffenrecht) die Notenuntergrenzen unterschritten werden oder der Gesamtdurchschnitt schlechter als 4 ist.

Schießprüfung

Büchse (Kugel): 5 Schuss stehend angestrichen auf die DJV-Rehbockscheibe auf 100 m; Bestehen: mindestens 3 Treffer in den Ringen 310, Mindestleistung 21 Ringe. Flinte (Schrot): 10 Wurftauben (Trap); Bestehen: mindestens 3 getroffene Tontauben.

Zusätzlich wird sicherer Umgang mit der Waffe geprüft (Laden/Entladen, Sicherheitskontrolle, Laufkontrolle, Verhalten am Stand). Reihenfolge: schriftlicher Teil → Schießprüfung → mündlich-praktischer Teil.

Anmeldung zur Prüfung

  • Anmeldefrist: Konkrete Anmeldefristen werden landesweit nicht einheitlich veröffentlicht; sie ergeben sich aus der Jägerprüfungsverordnung und den durch die unteren Jagdbehörden bekanntgemachten Prüfungsterminen.
  • Anmeldung bei: Untere Jagdbehörde des Wohnsitzkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Zuständige Behörde über https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/ ermitteln.
  • Prüfungsgebühr: 280 EUR

Kontakt

Website der Behörde

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