Jagdschein Verlängern
Jagdschein in Schleswig-Holstein verlängern: Ablauf und Bearbeitungszeit.
Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft
Zuständige Behörde
- Name
- Untere Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt)
- Abteilung
- Untere Jagdbehörde
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt)
Schritt für Schritt verlängern
- Unterlagen zusammenstellen: Bereiten Sie den bisherigen Jagdschein, einen aktuellen Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung sowie ggf. ein aktuelles Lichtbild und ein Führungszeugnis vor.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den ausgefüllten Verlängerungsantrag mit allen Unterlagen per Post, persönlich oder, sofern verfügbar, online bei der zuständigen unteren Jagdbehörde Ihres Wohnsitzkreises ein.
- Verlängerung erhalten: Nach Prüfung des Antrags und der Zuverlässigkeitsprüfung wird der Jagdschein gestempelt, um weitere Jagdjahre ergänzt oder ein neues Dokument ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Bisheriger Jagdschein (der verlängert werden soll)
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für den gesamten Verlängerungszeitraum
- Aktuelles Lichtbild (wenn neues Jagdscheinheft erforderlich)
- Ggf. Führungszeugnis (im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung)
Bearbeitungszeit
Variiert je nach Behörde
Bei Verlust oder Diebstahl
- Untere Jagdbehörde informieren: Melden Sie den Verlust des Jagdscheins unverzüglich der zuständigen unteren Jagdbehörde Ihres Wohnsitzkreises, da die Jagdausübung ohne gültiges Dokument nicht zulässig ist.
- Antrag auf Ersatzjagdschein stellen: Reichen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Doppel- bzw. Ersatzjagdscheins mit den erforderlichen Unterlagen (Personalausweis, Versicherungsnachweis) bei der Behörde ein.
- Ersatzjagdschein erhalten: Nach Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie den Ersatzjagdschein und können die Jagd wieder legal ausüben.
Unterlagen bei Verlust
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-/Doppeljagdscheins
- Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung
Sonderregelungen
Jugendliche
- Jugendjagdschein ab 16 Jahren möglich, sofern die Jägerprüfung bestanden wurde.
- Die Jagdausübung ist nur in Begleitung einer zur Aufsichtsführung berechtigten, jagderfahrenen Person erlaubt; selbständige Jagdausübung ist ausgeschlossen.
- Bei Minderjährigen ist ggf. die Einwilligung der Sorgeberechtigten für die Prüfungsanmeldung erforderlich.
- Der Jugendjagdschein (Jahresschein) ist laut Norderstedter Gebührentabelle bis zu 2 Jagdjahre gültig.
Ausländer
- Für ausländische Jäger ohne deutschen Wohnsitz liegt die Jagdscheinzuständigkeit bei der Behörde, in deren Bereich gejagt werden soll (§ 15 BJagdG).
- Die Stadt Flensburg stellt Jagdscheine an ausländische Jagdgäste nur aus, wenn eine Einladung, ein Begehungsschein oder eine Pacht in einem Flensburger Jagdbezirk vorliegt.
- Für Personen ohne deutschen Wohnsitz, die einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein beantragen, sind Jagdeinladung und Jagdschein des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
- Ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommt ggf. ein Ausländerjagdschein in Betracht.
Studierende
- Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
- Personen im Forstdienst müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers einreichen.
Jagdschein-Zeitplan
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