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Jagdschein Verlängern

Jagdschein in Schleswig-Holstein verlängern: Ablauf und Bearbeitungszeit.

Stand: 13. März 2026 · Quellen geprüft

Zuständige Behörde

Name
Untere Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt)
Abteilung
Untere Jagdbehörde

Zuständigkeit

Untere Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt)

Schritt für Schritt verlängern

  1. Unterlagen zusammenstellen: Bereiten Sie den bisherigen Jagdschein, einen aktuellen Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung sowie ggf. ein aktuelles Lichtbild und ein Führungszeugnis vor.
  2. Antrag einreichen: Reichen Sie den ausgefüllten Verlängerungsantrag mit allen Unterlagen per Post, persönlich oder, sofern verfügbar, online bei der zuständigen unteren Jagdbehörde Ihres Wohnsitzkreises ein.
  3. Verlängerung erhalten: Nach Prüfung des Antrags und der Zuverlässigkeitsprüfung wird der Jagdschein gestempelt, um weitere Jagdjahre ergänzt oder ein neues Dokument ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Bisheriger Jagdschein (der verlängert werden soll)
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für den gesamten Verlängerungszeitraum
  • Aktuelles Lichtbild (wenn neues Jagdscheinheft erforderlich)
  • Ggf. Führungszeugnis (im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung)

Bearbeitungszeit

Variiert je nach Behörde

Bei Verlust oder Diebstahl

  1. Untere Jagdbehörde informieren: Melden Sie den Verlust des Jagdscheins unverzüglich der zuständigen unteren Jagdbehörde Ihres Wohnsitzkreises, da die Jagdausübung ohne gültiges Dokument nicht zulässig ist.
  2. Antrag auf Ersatzjagdschein stellen: Reichen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Doppel- bzw. Ersatzjagdscheins mit den erforderlichen Unterlagen (Personalausweis, Versicherungsnachweis) bei der Behörde ein.
  3. Ersatzjagdschein erhalten: Nach Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie den Ersatzjagdschein und können die Jagd wieder legal ausüben.

Unterlagen bei Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto
  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-/Doppeljagdscheins
  • Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung

Sonderregelungen

Jugendliche

  • Jugendjagdschein ab 16 Jahren möglich, sofern die Jägerprüfung bestanden wurde.
  • Die Jagdausübung ist nur in Begleitung einer zur Aufsichtsführung berechtigten, jagderfahrenen Person erlaubt; selbständige Jagdausübung ist ausgeschlossen.
  • Bei Minderjährigen ist ggf. die Einwilligung der Sorgeberechtigten für die Prüfungsanmeldung erforderlich.
  • Der Jugendjagdschein (Jahresschein) ist laut Norderstedter Gebührentabelle bis zu 2 Jagdjahre gültig.

Ausländer

  • Für ausländische Jäger ohne deutschen Wohnsitz liegt die Jagdscheinzuständigkeit bei der Behörde, in deren Bereich gejagt werden soll (§ 15 BJagdG).
  • Die Stadt Flensburg stellt Jagdscheine an ausländische Jagdgäste nur aus, wenn eine Einladung, ein Begehungsschein oder eine Pacht in einem Flensburger Jagdbezirk vorliegt.
  • Für Personen ohne deutschen Wohnsitz, die einen Tagesjagdschein oder Falknertagesjagdschein beantragen, sind Jagdeinladung und Jagdschein des Hauptwohnsitzes im Ausland vorzulegen.
  • Ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommt ggf. ein Ausländerjagdschein in Betracht.

Studierende

  • Studierende der Forstwirtschaft müssen eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
  • Personen im Forstdienst müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers einreichen.
Jagdschein-Zeitplan

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