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Anwohner­park­ausweis beantragen: Anleitung, Kosten & Dauer

Anwohnerparkausweis beantragen: Wo, wie, welche Unterlagen? Kosten, Dauer, Online-Antrag und Verlängerung – alles erklärt.

Stand: 29. Januar 2026 · Automatisch erstellt

Einleitung

In vielen deutschen Städten gibt es Bewohnerparkzonen, und ohne Parkausweis wird es teuer. Aber wie beantragen Sie einen Anwohnerparkausweis? Was kostet er? Und welche Unterlagen brauchen Sie? Hier finden Sie die Antworten.


Was ist ein Anwohnerparkausweis?

Der Anwohnerparkausweis (auch: Bewohnerparkausweis) berechtigt zum Parken in einer Bewohnerparkzone in der Nähe Ihrer Wohnung.

Was er erlaubt

  • Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone
  • Keine Parkgebühren am Parkscheinautomaten (innerhalb der Zone)
  • Keine zeitliche Begrenzung innerhalb der Zone

Was er nicht erlaubt

  • Parken in anderen Zonen
  • Parken auf Privatparkplätzen
  • Parken im Halteverbot oder auf Sonderparkflächen
  • Garantie auf einen freien Parkplatz

Voraussetzungen

VoraussetzungDetails
HauptwohnsitzIn der beantragten Parkzone
FahrzeugAuf Ihren Namen zugelassen ODER Nutzungsberechtigung
MeldebescheinigungAktuell (nicht älter als 6 Monate)
FahrzeugscheinZulassungsbescheinigung Teil I

Sonderfälle

  • Firmenwagen: Nutzungsvereinbarung des Arbeitgebers vorlegen
  • Leasingfahrzeug: Leasingvertrag als Nachweis
  • Carsharing: Kein Anwohnerparkausweis möglich
  • Zweitwohnung: Nur für Hauptwohnsitz (Meldebescheinigung)

So beantragen Sie den Parkausweis

Online-Antrag (empfohlen)

Viele Städte bieten den Antrag online an:

  1. Serviceportal Ihrer Stadt aufrufen (z.B. service.berlin.de)
  2. Anwohnerparkausweis suchen
  3. Persönliche Daten eingeben
  4. Unterlagen hochladen (Meldebescheinigung, Fahrzeugschein)
  5. Gebühr bezahlen (online)
  6. Ausweis erhalten (Post oder Abholung)

Persönlich (Bürgeramt)

  1. Termin beim Bürgeramt/Bezirksamt buchen
  2. Unterlagen mitbringen (Personalausweis, Meldebescheinigung, Fahrzeugschein)
  3. Gebühr zahlen (bar oder EC-Karte)
  4. Ausweis mitnehmen (oft sofort)

Kosten

Die Kosten variieren stark nach Stadt:

StadtKosten pro Jahr
Berlin10,20 €
Hamburg65 €
München30 €
Köln30 €
Frankfurt50 €
Stuttgart120–180 € (seit 2023 gestaffelt)
Freiburg360 €
Tübingen180 €

Trend: Viele Städte erhöhen die Gebühren deutlich. Die bisherigen 10–30 € werden zunehmend als zu niedrig angesehen. Städte wie Freiburg (360 €/Jahr) oder Stuttgart (bis 180 €) gehen voran.


Gültigkeitsdauer und Verlängerung

DetailÜblich
Gültigkeitsdauer1–2 Jahre
VerlängerungAntrag vor Ablauf
Frist für Verlängerung4–6 Wochen vor Ablauf empfohlen
Kosten der VerlängerungGleich wie Neuantrag

Verlängerung

Die meisten Städte erfordern einen neuen Antrag zur Verlängerung. Automatische Verlängerung gibt es in der Regel nicht. Sie müssen erneut nachweisen, dass Sie in der Zone wohnen.


Besucherparkausweise

Viele Städte bieten zusätzlich Besucherparkausweise für Ihre Gäste an.

DetailÜblich
Anzahl1–2 Besucherkarten pro Haushalt
GültigkeitTages- oder Wochenkarten
Kosten2–5 € pro Tag
BeantragungOnline oder beim Bürgeramt

Häufige Fragen

Kann ich den Parkausweis für ein anderes Fahrzeug nutzen?

Meistens nein. Der Ausweis ist auf ein Kennzeichen ausgestellt. Bei Fahrzeugwechsel müssen Sie den Ausweis umschreiben lassen. Manche Städte bieten kennzeichenungebundene Ausweise an, prüfen Sie das lokal.

Was, wenn ich in eine andere Zone umziehe?

Sie brauchen einen neuen Parkausweis für die neue Zone. Der alte verliert seine Gültigkeit. Das Geld wird in der Regel nicht erstattet.

Bekomme ich mit dem Parkausweis immer einen Parkplatz?

Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken, sichert aber keinen freien Platz. In stark nachgefragten Zonen kann die Parkplatzsuche trotzdem schwierig sein.

Kann ich als Mieter ohne eigenes Auto einen Parkausweis beantragen?

Nein. Sie brauchen ein Fahrzeug, das auf Ihren Namen zugelassen ist oder für das Sie eine Nutzungsberechtigung haben.

Was kostet Parken ohne Parkausweis in einer Bewohnerzone?

Ohne Ausweis müssen Sie am Parkscheinautomaten zahlen. Die Höchstparkdauer ist oft begrenzt (1–3 Stunden). Ohne Parkschein droht ein Bußgeld von 20–40 €.


Zusammenfassung

  • Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Parkzone + eigenes Fahrzeug
  • Online-Antrag: In den meisten Großstädten möglich
  • Kosten: 10–360 €/Jahr (je nach Stadt, Tendenz steigend)
  • Gültigkeitsdauer: 1–2 Jahre, Verlängerung nötig
  • Kein Platzgarantie – nur Berechtigung zum Parken
  • Besucherkarten zusätzlich verfügbar

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