Balkonkraftwerk mit Speicher: Welche Regeln gelten
Kurzantwort
Ein Speicher ändert die Leistungsgrenzen eines Steckersolargeräts nicht. Module dürfen zusammen höchstens 2.000 Watt haben, der Wechselrichter höchstens 800 VA. Das Steckersolargerät registrieren Sie im Marktstammdatenregister, einen ortsfesten Speicher zusätzlich als eigene Einheit.
EMPFOHLENE ANBIETER
Welche Leistungsgrenzen gelten
Die Sonderregeln gelten für Steckersolargeräte nach dem Solarpaket vom 16. Mai 2024. Mehrere Geräte hinter derselben Entnahmestelle rechnen Sie zusammen. Zählt der Wechselrichter mehr als 800 VA, greifen die vereinfachten Sonderregeln nicht.
Was der Speicher ändert
Der Speicher erhöht den Eigenverbrauch, die zulässige Einspeiseleistung bleibt 800 VA. Ortsfeste Speicher am Stromnetz müssen Sie im Marktstammdatenregister eintragen, tragbare Akkus und Powerstationen nicht.
Anmeldung mit Speicher
Die Registrierung der Solaranlage erfolgt innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Für Steckersolargeräte in den Leistungsgrenzen entfällt die Meldung beim Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur leitet die Daten aus dem Register an den Netzbetreiber weiter.
Wie Sie das Gerät anmelden, steht im Tipp zur MaStR-Anmeldung. Den Überblick finden Sie auf der Themenseite Balkonkraftwerk, die Sonderregeln erklärt die Bundesnetzagentur.
Offizielle Quellen
Balkon-Solaranlagen der Bundesnetzagentur öffnen →
MaStR-Hilfe zur Registrierungspflicht öffnen →
MaStR-FAQ zu Stromspeichern öffnen →