Jagdschein beantragen: So läuft der Ablauf
Was Sie zuerst brauchen
Wer die Jagd ausübt, führt einen Jagdschein auf den eigenen Namen mit und zeigt ihn auf Verlangen vor. Die erste Erteilung setzt eine bestandene Jägerprüfung im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes voraus. Die zuständige Behörde an Ihrem Wohnsitz stellt den Jagdschein aus.
EMPFOHLENE ANBIETER
Die Jägerprüfung
Die Jägerprüfung hat einen schriftlichen Teil, einen mündlich-praktischen Teil und eine Schießprüfung. Eine mangelhafte Schießprüfung ist durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar. Die Länder können die Zulassung zur Prüfung vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig machen. Für einen Falknerjagdschein brauchen Sie zusätzlich die Falknerprüfung.
Antrag bei der Behörde
Nach bestandener Prüfung stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde an Ihrem Wohnsitz. Sie erhalten einen Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder einen Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Der erteilte Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
Die Gebühren für Prüfung und Jagdschein legt Ihr Bundesland fest. Fragen Sie die zuständige Behörde an Ihrem Wohnsitz nach den aktuellen Gebühren. Einen Überblick zu den Kosten finden Sie im Tipp zu Kosten und Voraussetzungen.
Jugendjagdschein
Wer 16 Jahre vollendet hat, aber noch nicht 18 ist, erhält nur einen Jugendjagdschein. Damit jagen Sie nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson. An Gesellschaftsjagden nehmen Sie mit dem Jugendjagdschein nicht teil.
Was die Behörde prüft
Unter 16 Jahren, ohne Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung und ohne Jagdhaftpflichtversicherung versagt die Behörde den Jagdschein. Die Versicherung muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden decken. Die Behörde holt Auskunft bei der Waffenbehörde nach den §§ 5 und 6 WaffG.
Auch nach Entziehung des Jagdscheins oder während einer Sperre versagt die Behörde die Erteilung. Die Behörde kann ein amts- oder fachärztliches Zeugnis über die geistige und körperliche Eignung verlangen. Das steht in § 17 des Bundesjagdgesetzes.
Offizielle Quellen
§ 15 BJagdG zum Jagdschein öffnen →
§ 16 BJagdG zum Jugendjagdschein öffnen →
§ 17 BJagdG zur Versagung öffnen →
Weitere Informationen
Einen Überblick zum Thema finden Sie auf der Themenseite Jagdschein. Die Gebühren und die weiteren Voraussetzungen stehen im Tipp zu Kosten und Voraussetzungen.